Hoffen auf den Flächennutzungsplan
Das mehr als 25 Jahre alte Baurecht für ein Wohngebiet südlich von Hottelstedt wird wohl aufgehoben
Hottelstedt. Die Idee eines neuen Wohngebietes am Südrand von Hottelstedt ist noch nicht ganz vom Tisch. Es wird allerdings nicht auf Grundlage des aktuell noch geltenden Bebauungsplans „Windmühle“entstehen: Zu dessen Aufhebung ging der Stadtrat der Landgemeinde Am Ettersberg Mitte Dezember den vorletzten Schritt, den Billigungsund Auslegungsbeschluss. Es gab im Prinzip keine Diskussionen mehr. Von den 13 anwesenden Ratsmitgliedern stimmten elf für die Vorlage, zwei enthielten sich. Die notwendige öffentliche Bekanntmachung ist in der zu Wochenbeginn verteilten neuen Ausgabe des Amtsblattes „Ettersberg-journal“erfolgt.
Von Montag, 10. Januar, bis einschließlich Freitag, 10. Februar, liegt der abzuwickelnde Plan noch einmal öffentlich in der Verwaltung in Berlstedt aus. Irgendwann im Frühjahr wäre der Satzungsbeschluss der nächste Schritt – dann ist das Baurecht auf dem knapp vier
Hektar großen Gelände am südlichen Ortsrand zwischen den beiden Zufahrtsstraßen aus Buchenwald und Ottstedt am Berge erloschen.
Der Bebauungsplan stammt von 1994 – Hottelstedt war damals noch eine selbstständige Gemeinde und schloss sich erst Jahre später Berlstedt als Ortsteil an. Er ermöglichte Baurecht für bis zu 100 Wohneinheiten. Allerdings fand sich in mehr als zweieinhalb Jahrzehnten kein Investor, um das Land zu erschließen und zu vermarkten. Ein solcher tauchte erst auf, als Berlstedt und in dessen Nachfolge die Landgemeinde Am Ettersberg die Planaufhebung schon auf den Weg gebracht hatten.
Hans-werner Kummerow betreibt im fränkischen Wassertrüdingen (Kreis Ansbach) die Firma Immobilia Franconia und hat das Grundstück familienintern dem in Hottelstedt ansässigen Vorbesitzer abgekauft. Wenn demnächst aus dem Bauland wieder eine reine Agrarfläche wird, bedeutet das für ihn einen Wertverlust.
Kummerow stellte sich im Bauausschuss des Stadtrates vor, warb für sein Projekt. Das ist deutlich kleiner angelegt als der Ursprungsplan: 25 Einfamilienhäuser statt 100 Wohneinheiten sind sein Ziel. Im ersten Schritt will der Franke gar nur drei Bauplätze erschließen, um den Bedarf zu erkunden. Diese drei Grundstücke würde er zu günstigen Konditionen für Interessenten aus dem Dorf bereitstellen.
Das laufende Aufhebungsverfahren lässt sich allerdings nicht einfach so in eine Teilaufhebung umwandeln. Für die Landgemeinde ist der alte B-plan zudem ein Klotz am Bein, den sie zunächst loswerden will: Immer dann, wenn die Kommune oder private Investoren irgendwo eine neue Wohnbebauung planen, kommt von der Unteren Bauaufsicht des Landkreises der Verweis auf das bestehende Baurecht für 100 Wohneinheiten in Hottelstedt. „Zuletzt machte uns das zum Beispiel in den Planungen für das Bauprojekt zum Generationswohnen am Kreisel in Berlstedt Probleme“, so der dortige Ortschaftsbürgermeister Bernd Hegner.
Die Lösung bietet der Flächennutzungsplan, den die Landgemeinde zurzeit erarbeiten lässt. Der Berlstedter Ortschaftsrat hat dafür einen Teil des ursprünglichen „Windmühle“-areals zur Kennzeichnung als Vorrangfläche für Wohnbebauung angemeldet. Mit etwas Geduld hätte Investor Kummerow damit gute Chancen, neues Baurecht in kleinerem Maßstab auf seinem Grundstück zu bekommen.