Thüringer Allgemeine (Weimar)

FC Rot-weiß will Satzung ändern

Mit einer Umformulie­rung hofft der Erfurter Traditions­verein, die Gemeinnütz­igkeit wiederzuer­langen

- Von Axel Lukacsek

Erfurt. Der FC Rot-weiß Erfurt hat seine Mitglieder dazu aufgerufen, sich an einer Abstimmung zur Änderung der Satzung zu beteiligen. Diese sei notwendig, um vom Finanzamt den Status der Gemeinnütz­igkeit wiederzuer­langen, teilten Lars Fuchs als Sprecher des Vorstandes und Aufsichtsr­atschef Reike Meyer mit. Weil die für den Januar geplante Mitglieder­versammlun­g wegen der Corona-pandemie ins Frühjahr verschoben wurde, erfolgt die Stimmabgab­e per Brief.

Die Änderung in den Vereinssta­tuten wäre die Voraussetz­ung, damit der Verein eine wichtige Einnahmequ­elle zurückerla­ngt. Denn: Rot-weiß mit seinen aktuell etwa 1500 Mitglieder­n darf zwar trotz Aberkennun­g der Gemeinnütz­igkeit weiterhin Spenden für die Unterstütz­ung der Nachwuchsa­kademie einwerben. Diese können dann aber steuerlich nicht geltend gemacht werden.

Bis zum 31. Januar können alle stimmberec­htigten Mitglieder des Clubs ihr Votum abgeben. „Dies ist für die weitere Bearbeitun­g unseres Antrages zur Gemeinnütz­igkeit und der damit einhergehe­nden Möglichkei­t, wieder Spenden einzunehme­n sehr wichtig“, heißt es in einer Erklärung. Konkret geht es um marginale Änderung einer Formulieru­ng unter Paragraf zwei, in dem festgehalt­en ist, dass der Verein keine eigenwirts­chaftliche­n Zwecke verfolgt. Der Passus soll umformulie­rt werden, so dass künftig von „nicht in erster Linie eigenwirts­chaftliche­n Zwecken“die Rede ist.

Sollte die Mehrheit der stimmberec­htigten Mitglieder für diese Änderung votieren, darf der Verein auf die Anerkennun­g der Gemeinnütz­igkeit durch das Finanzamt hoffen. Ob er jenen Prozess forciert, bleibt aber offen. Nun schon seit fast einem Jahr fehlt dem FC Rot-weiß Erfurt dieser wichtige Status. Die Gemeinnütz­igkeit war dem Verein im Februar 2021 von der Landesbehö­rde entzogen worden, weil der Insolvenzv­erwalter keine Steuererkl­ärungen abgegeben haben soll.

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FOTO: FRANK STEINHORST Die Rwe-mitglieder, hier bei ihrer Versammlun­g im Sommer 2021, sind zur Abstimmung über eine Satzungsän­derung aufgerufen.

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