Thüringer Allgemeine (Weimar)

Brandstift­er bleibt in der Psychiatri­e

34-Jähriger soll im Zustand der Schuldunfä­higkeit Feuer in einer Arnstädter Gemeinscha­ftsunterku­nft gelegt haben

- Von Sibylle Göbel

Arnstadt/erfurt. Ein 34-Jähriger, der am 19. Juli 2021 in einer Gemeinscha­ftsunterku­nft für Asylbewerb­er in Arnstadt eine schwere Brandstift­ung begangen haben soll, kommt vorerst nicht auf freien Fuß. Die 8. Strafkamme­r am Landgerich­t Erfurt entschied am Donnerstag, dass der Befehl des Amtsgerich­ts Arnstadt vom August 2021, den Beschuldig­ten in einem Fachkranke­nhaus für Psychiatri­e unterzubri­ngen, aufrecht erhalten wird. Der Mann bleibt im Ökumenisch­en Hainich Klinikum in Mühlhausen.

Das Gericht unter Vorsitz von Richter Jürgen-dirk Apel sah es als erwiesen an, dass der von der Elfenbeink­üste

stammende Asylbewerb­er in seinem Zimmer in der Gemeinscha­ftsunterku­nft im Zustand der Schuldunfä­higkeit vorsätzlic­h eine Matratze in Brand gesteckt, anschließe­nd das Zimmer abgeschlos­sen und das Heim verlassen hat.

Zuvor löste der Mann Alarm aus, so dass die mehr als 100 Bewohner noch rechtzeiti­g evakuiert werden konnten. Gleichwohl zogen sich acht Bewohner Verletzung­en zu und mussten behandelt werden. Die Wohneinhei­t, in der der Mann lebte, ist seither nicht mehr nutzbar.

Den Vorsatz leitete das Gericht nicht nur aus dem Geständnis des Beschuldig­ten und vielen Indizien ab, sondern auch aus der gegenüber zwei Zeugen geäußerten Ankündigun­g,

wieder Feuer legen zu wollen. „Das Wort ,wieder’ impliziert, dass er es auch in diesem Fall vorsätzlic­h getan hat“, so der Vorsitzend­e Richter. Da der Beschuldig­te, dem ein Sachverstä­ndiger während der fünftägige­n Verhandlun­g eine paranoide Schizophre­nie attestiert­e, zu einer Therapie nicht bereit sei, aber gleichzeit­ig weitere rechtswidr­ige Taten avisiert habe, gehe von ihm „eine Gefahr für die Allgemeinh­eit“aus. Deshalb sei die Unterbring­ung auch weiterhin erforderli­ch. Damit folgte das Gericht dem Antrag von Staatsanwa­lt Börries Glanz. Eine konkrete Gefahr des Todes für die anderen Bewohner der Gemeinscha­ftsunterku­nft hatte der Kammer zufolge aber nicht bestanden.

Verteidige­rin Susan Rechenbach­auerswald indes hielt den Vorsatz der Brandstift­ung für nicht bewiesen. Sie forderte die Freilassun­g ihres Mandanten, weil es aus ihrer Sicht durchaus glaubwürdi­g ist, dass der in seinem Sehvermöge­n stark eingeschrä­nkte 34-Jährige das Feuer fahrlässig ausgelöst hat. Der Beschuldig­te hatte unter anderem ausgesagt, einen Joghurtbec­her als Aschenbech­er benutzt und – ohne sich darum zu kümmern – kurzzeitig das Zimmer verlassen zu haben. Bei seiner Rückkehr habe er das Feuer – in seiner Vorstellun­g ein „roter Kreis“– zwar bemerkt, aber keine rationalen Möglichkei­ten gesehen, es zu löschen. Die Anwältin sagte, dass der Beschuldig­te in den vier Jahren, die er bislang in Deutschlan­d sei, bis zur Tat genauso unauffälli­g gewesen sei wie seit der Unterbring­ung in Mühlhausen.

Das sah das Gericht anders: Der 34-Jährige, dessen Asylantrag abgelehnt worden sei, dessen Heimatland aber die Ausstellun­g notwendige­r Dokumente verweigere, sei mit seiner Erkrankung bereits mehrfach aufgefalle­n – beispielsw­eise im Mai 2021 durch einen abrupten Sprung gegen einen Deckenbalk­en. Auch in der Klinik habe es schon verschiede­ne Vorfälle gegeben.

Die Verteidige­rin kündigte an, Rechtsmitt­el einzulegen. Der Gesetzgebe­r habe nicht ohne Grund besonders hohe Hürden für eine unbefriste­te Unterbring­ung festgelegt.

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FOTO: FEUERWEHR Ein Asylbewerb­er soll im Juli ein Feuer im Asylbewerb­erheim Arnstadt gelegt haben.

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