Brandstifter bleibt in der Psychiatrie
34-Jähriger soll im Zustand der Schuldunfähigkeit Feuer in einer Arnstädter Gemeinschaftsunterkunft gelegt haben
Arnstadt/erfurt. Ein 34-Jähriger, der am 19. Juli 2021 in einer Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber in Arnstadt eine schwere Brandstiftung begangen haben soll, kommt vorerst nicht auf freien Fuß. Die 8. Strafkammer am Landgericht Erfurt entschied am Donnerstag, dass der Befehl des Amtsgerichts Arnstadt vom August 2021, den Beschuldigten in einem Fachkrankenhaus für Psychiatrie unterzubringen, aufrecht erhalten wird. Der Mann bleibt im Ökumenischen Hainich Klinikum in Mühlhausen.
Das Gericht unter Vorsitz von Richter Jürgen-dirk Apel sah es als erwiesen an, dass der von der Elfenbeinküste
stammende Asylbewerber in seinem Zimmer in der Gemeinschaftsunterkunft im Zustand der Schuldunfähigkeit vorsätzlich eine Matratze in Brand gesteckt, anschließend das Zimmer abgeschlossen und das Heim verlassen hat.
Zuvor löste der Mann Alarm aus, so dass die mehr als 100 Bewohner noch rechtzeitig evakuiert werden konnten. Gleichwohl zogen sich acht Bewohner Verletzungen zu und mussten behandelt werden. Die Wohneinheit, in der der Mann lebte, ist seither nicht mehr nutzbar.
Den Vorsatz leitete das Gericht nicht nur aus dem Geständnis des Beschuldigten und vielen Indizien ab, sondern auch aus der gegenüber zwei Zeugen geäußerten Ankündigung,
wieder Feuer legen zu wollen. „Das Wort ,wieder’ impliziert, dass er es auch in diesem Fall vorsätzlich getan hat“, so der Vorsitzende Richter. Da der Beschuldigte, dem ein Sachverständiger während der fünftägigen Verhandlung eine paranoide Schizophrenie attestierte, zu einer Therapie nicht bereit sei, aber gleichzeitig weitere rechtswidrige Taten avisiert habe, gehe von ihm „eine Gefahr für die Allgemeinheit“aus. Deshalb sei die Unterbringung auch weiterhin erforderlich. Damit folgte das Gericht dem Antrag von Staatsanwalt Börries Glanz. Eine konkrete Gefahr des Todes für die anderen Bewohner der Gemeinschaftsunterkunft hatte der Kammer zufolge aber nicht bestanden.
Verteidigerin Susan Rechenbachauerswald indes hielt den Vorsatz der Brandstiftung für nicht bewiesen. Sie forderte die Freilassung ihres Mandanten, weil es aus ihrer Sicht durchaus glaubwürdig ist, dass der in seinem Sehvermögen stark eingeschränkte 34-Jährige das Feuer fahrlässig ausgelöst hat. Der Beschuldigte hatte unter anderem ausgesagt, einen Joghurtbecher als Aschenbecher benutzt und – ohne sich darum zu kümmern – kurzzeitig das Zimmer verlassen zu haben. Bei seiner Rückkehr habe er das Feuer – in seiner Vorstellung ein „roter Kreis“– zwar bemerkt, aber keine rationalen Möglichkeiten gesehen, es zu löschen. Die Anwältin sagte, dass der Beschuldigte in den vier Jahren, die er bislang in Deutschland sei, bis zur Tat genauso unauffällig gewesen sei wie seit der Unterbringung in Mühlhausen.
Das sah das Gericht anders: Der 34-Jährige, dessen Asylantrag abgelehnt worden sei, dessen Heimatland aber die Ausstellung notwendiger Dokumente verweigere, sei mit seiner Erkrankung bereits mehrfach aufgefallen – beispielsweise im Mai 2021 durch einen abrupten Sprung gegen einen Deckenbalken. Auch in der Klinik habe es schon verschiedene Vorfälle gegeben.
Die Verteidigerin kündigte an, Rechtsmittel einzulegen. Der Gesetzgeber habe nicht ohne Grund besonders hohe Hürden für eine unbefristete Unterbringung festgelegt.