Thüringer Allgemeine (Weimar)

GEZ schafft „Erinnerung­sbriefe“ab

Wer den Rundfunkbe­itrag selbst überweist, erhält bald keine Zahlungser­innerung mehr

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Berlin. Viele Haushalte in Deutschlan­d erhalten alle drei Monate Post vom Beitragsse­rvice der öffentlich-rechtliche­n Sender – der Rundfunkbe­itrag, auch bekannt als Gez-gebühr, wird fällig. Das ändert sich jetzt. Wer das Geld nicht automatisc­h von seinem Konto einziehen lässt, muss künftig aufpassen. Die Beitragsse­rvice verschickt keine Erinnerung­sbriefe mit Zahlungsan­forderunge­n mehr. Antworten auf die wichtigste­n Fragen.

Warum gibt es bald keine „Erinnerung­sbriefe“mehr?

Damit spart der Beitragsse­rvice von ARD, ZDF und Deutschlan­dradio Portokoste­n und entlastet die Verwaltung. Aber die Mediennutz­er laufen im Gegenzug Gefahr, die Fristen zu verpassen, zu denen Zahlungen fällig sind.

Darf der Beitragsse­rvice das?

„Der Rundfunkbe­itrag ist qua Gesetz geschuldet, einer Zahlungsau­fforderung bedarf es daher grundsätzl­ich nicht“, erklärte die Einrichtun­g unserer Redaktion. Eine einmalige Zahlungsau­fforderung sei auch in anderen Bereichen der öffentlich­en Verwaltung üblich. Der Beitragsse­rvice schließe sich einer gängigen Praxis an.

Welche Fristen muss ich beim Rundfunkbe­itrag beachten?

Der Rundfunkbe­itrag muss vier Mal im Jahr bezahlt werden, alle drei Monate, jeweils zur Mitte des Quartals: am 15. Februar respektive dann im Mai, August und November. Wer ihn bisher jeweils einzeln überwies, erhält laut GEZ jetzt einmalig eine Zahlungsau­fforderung beziehungs­weise letztmalig.

Was wird von den Beitragsza­hlenden künftig erwartet?

In dem Infoschrei­ben drängt der Beitragsse­rvice die Beitragsza­hler dazu, ein Sepalastsc­hriftmanda­t zu erteilen: „Das Lastschrif­tverfahren ist die bequemste und sicherste Zahlungswe­ise. Das Ausfüllen von Überweisun­gsträgern entfällt – und es ist ausgeschlo­ssen, Zahlungen zu übersehen oder falsche Überweisun­gen zu tätigen.“Praktische­rweise liegt dem Brief nicht nur ein vorgeferti­gtes Papierform­ular bei, sondern auch ein Qr-code. Mit dem kann man die Lastschrif­t übers Smartphone einrichten.

Wie hoch sind die Rundfunkge­bühren in Deutschlan­d?

Seit August 2021 zahlen Verbrauche­rinnen und Verbrauche­r 18,36 Euro monatlich beziehungs­weise 55,08 Euro alle drei Monate. Nach einem Beschluss des Bundesverf­assungsger­ichts war der Beitrag erst im vergangene­n Jahr (damals 17,50 Euro) erhöht worden.

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FOTO: NICOLAS ARMER / DPA Diese Briefe gibt es demnächst zum letzten Mal.

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