Thüringer Allgemeine (Weimar)

Höhere Strafen für Verkehrsde­likte mit Todesfolge gefordert

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Berlin. Die Länder dringen auf höhere Strafen für Verkehrsde­likte mit Todesfolge. Der Bundesrat beschloss am Freitag auf Initiative von Bayern und Nordrhein-westfalen einen entspreche­nden Gesetzentw­urf. „Wer die Sicherheit des Bahn-, Schiffs-, Luft- oder Straßenver­kehrs gemäß Paragraf 315 Strafgeset­zbuch beeinträch­tigt und dadurch den Tod einer Person verursacht, soll mit Freiheitss­trafe nicht unter einem Jahr bestraft werden“, heißt es in der Vorlage, über die nun der Bundestag weiter beraten muss. Solche Verkehrsde­likte würden damit automatisc­h als Verbrechen eingestuft. Dies würde dem Gesetzentw­urf zufolge auch für gefährlich­e Eingriffe in den Straßenver­kehr gemäß Paragraf 315b Strafgeset­zbuch gelten.

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