Höhere Strafen für Verkehrsdelikte mit Todesfolge gefordert
Berlin. Die Länder dringen auf höhere Strafen für Verkehrsdelikte mit Todesfolge. Der Bundesrat beschloss am Freitag auf Initiative von Bayern und Nordrhein-westfalen einen entsprechenden Gesetzentwurf. „Wer die Sicherheit des Bahn-, Schiffs-, Luft- oder Straßenverkehrs gemäß Paragraf 315 Strafgesetzbuch beeinträchtigt und dadurch den Tod einer Person verursacht, soll mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft werden“, heißt es in der Vorlage, über die nun der Bundestag weiter beraten muss. Solche Verkehrsdelikte würden damit automatisch als Verbrechen eingestuft. Dies würde dem Gesetzentwurf zufolge auch für gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr gemäß Paragraf 315b Strafgesetzbuch gelten.