Thüringer Allgemeine (Weimar)

Immobilie aus Zwangsvers­teigerung

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Berlin. Wer eine Immobilie bei einer Zwangsvers­teigerung kauft, sollte nicht vergessen: Mit dem Zuschlag übernehmen Käufer nicht nur die Rechte an der Immobilie, sondern auch alle damit verbundene­n Pflichten, erinnert der Verband Privater Bauherren (VPB) in Berlin. Besonders bei Eigentumsw­ohnungen ist es deshalb sinnvoll, vor dem Gebot wichtige Unterlagen zu sichten, allen voran die Teilungser­klärung sowie die Gemeinscha­ftsordnung und die Vermögensv­erhältniss­e der Wohnungsei­gentümerge­meinschaft.

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