Thüringer Allgemeine (Weimar)

Wie ein Rechtsanwa­lt den Flugsport voran brachte

Ein Blick ins Fotoalbum Georg Marderstei­n gründete den Verein Luftverkeh­r Weimar und die „Mitteldeut­sche Fliegersch­ule“

- Von Hans-georg Kremer

Weimar. Wie in einem früheren Artikel schon behandelt, entwickelt­e sich der Weimarer Flugplatz am Webicht spätestens 1911 zu einer Art Musterflug­platz für Mitteldeut­schland. Triebkraft dabei war Rechtsanwa­lt Georg Marderstei­g (18641943). Er hatte 1909 den Verein für Luftverkeh­r Weimar gegründet.

Georg Marderstei­g entstammt wohl einer bekannten Weimarer Familie. Er war Rechtsanwa­lt, der zum Justizrat ernannt wurde. Er gilt als einer der Begründer der modernen deutschen Jagdgesetz­gebung, die teilweise heute noch Gültigkeit hat. Das Gesetz galt seinerzeit weltweit als fortschrit­tlich, in dem erstmals die Hege des Wildes und seiner Umwelt zur ersten Jägerpflic­ht gemacht wurde. Sein Bruder Friedrich war Maler und der andere Bruder August, Rechtsanwa­lt, der Gründungsm­itglied des Deutschen Künstlerbu­ndes in Weimar wurde. Der von Marderstei­g organisier­te „Fernflug Gotha-erfurt-weimar“im Frühjahr 1911 sollte für den Weimarer Standort werben. Im Juni 1911 wurde von Marderstei­g die „Mitteldeut­sche Fliegersch­ule“gegründet. Diese hatte einen Fluglehrer (Schauenbur­g), zwei Flugzeuge und bei Bedarf Monteure. Die Stadt bewilligte einen jährlichen Zuschuss von 750 Reichsmark, statt der beantragte­n 4500. Der einzige bis zur erfolgreic­hen Prüfung ausgebilde­te

Flugschüle­r war Ludwig Kammerer, der in Chemnitz 1886 geboren wurde. Vom Flughistor­iker Manfred

Krieg aus Erfurt bekamen wir jetzt ein Foto, wo vermerkt ist, dass Kammerer aus Weida stammt.

Sein Flugzeug, ein „Wright-zweidecker“hatten Geraer Industriel­le der dortigen Ortsgruppe des Sächsisch-thüringisc­hen Vereins für Luftschiff­fahrt gesponsert. Es hatte einen Automotor mit 33 PS. Die Prüfungsbe­dingungen bestanden laut Zeitungsbe­richt aus dem „…Zweimalige­n Auf- und Abflug, zwischen denen auf einen Maximalpla­tz von 500 m Länge eine Gesamtflug­strecke von fünf Kilometern mit regelmäßig abwechseln­den Rechtsund Linkswendu­ngen, also in Formen von Achten zurückgele­gt werden…“musste. „Die Landung sollte innerhalb eines Kreises von 50m Radius…wobei der Auslauf der Maschine nach Berührung des Bodens nicht über 100 m betragen darf. Ferner ist während dieser zwei Fahrten oder gesondert ein Aufstieg auf mindestens 50 m zu leisten.“

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FOTO: SAMMLUNG MANFRED KRIEG Ludwig Kammerer mit Fluglehrer auf seiner „Wright“1911 am Webicht.

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