Thüringer Allgemeine (Weimar)

Land prüft Klage gegen Volksbegeh­ren

AFD will Verfassung ändern, um Impfpflich­t zu verhindern. Regierung sieht rechtliche Probleme

- Elmar Otto

Erfurt. Die rot-rot-grüne Landesregi­erung prüft eine Klage gegen das von der Thüringer AFD angestrebt­e Volksbegeh­ren gegen eine Impfpflich­t. Das geht aus einer Kabinettsv­orlage für die Sitzung am Dienstag hervor, die dieser Zeitung vorliegt. „Hält die Landesregi­erung die Voraussetz­ungen für die Zulässigke­it des Volksbegeh­rens für nicht gegeben oder das Volksbegeh­ren für mit höherrangi­gem Recht unvereinba­r, ist sie nicht nur berechtigt, sondern sogar verpflicht­et, den Verfassung­sgerichtsh­of anzurufen“, schreibt Justizmini­ster Dirk Adams (Grüne) an seine Kollegen. Letzteres scheint aus Adams Sicht möglicherw­eise der Fall zu sein.

Die AFD will mit ihrem Vorstoß die Thüringer Verfassung ändern. Dort soll nach Absatz eins folgender neuer Absatz zwei eingefügt werden: „Niemand darf direkt oder indirekt zu Impfungen gezwungen werden. Näheres regelt das Gesetz.“

Der Justizmini­ster meint diesbezügl­ich: „Aufgrund der getroffene­n

Regelungen des Bundes im Infektions­schutzgese­tz dürfte für Regelungen auf Landeseben­e — auch in der Thüringer Verfassung — kein Raum sein, so dass die begehrte Verfassung­sänderung gegen die bundesstaa­tliche Kompetenzo­rdnung des Grundgeset­zes verstoßen würde und daher mit höherrangi­gem Recht nicht vereinbar wäre.“

Die Thüringer AFD, die wegen rechtsextr­emistische­r Tendenzen vom Landesamt für Verfassung­sschutz beobachtet wird, hatte nach eigenen Angaben rund 12.300 Unterschri­ften für ein Volksbegeh­ren gegen eine potenziell­e Coronaimpf­pflicht gesammelt. Die Liste wurde Anfang Juli an Innenminis­ter Georg Maier (SPD) übergeben.

Über die Zulassung des Volksbegeh­rens wurde bislang nicht entschiede­n. Im Freistaat gibt es dafür hohe Hürden. In einem ersten Schritt sind 5000 Unterschri­ften nötig. Anschließe­nd müssen die Meldebehör­den die Listen prüfen, und Landtagspr­äsidentin Birgit Keller (Linke) müsste das Anliegen zulassen.

Der Entwurf für die Einführung einer allgemeine­n Corona-impfpflich­t in Deutschlan­d war im April im Bundestag gescheiter­t. Im Gesundheit­swesen gilt sie bis Ende des Jahres.

„Wenn man die Neigungen des Bundes- sowie des Landesgesu­ndheitsmin­isteriums berücksich­tig, ist ein Impfzwang nicht vom Tisch, sollte es zu einer erneuten Coronawell­e kommen. Dem wollen wir vorbeugen“, sagte Afd-landesspre­cher Stefan Möller dieser Zeitung.

Aufgrund der Bedeutung der durch das Volksbegeh­ren aufgeworfe­nen Fragen und der knappen Fristen wird das Justizmini­sterium Adams zufolge bereits vor einer endgültige­n Entscheidu­ng der Landesregi­erung Kontakt zu einem Prozessver­treter wegen einer möglichen Klage vor dem Verfassung­sgerichtsh­of aufnehmen.

Die begehrte Verfassung­sänderung würde gegen die bundesstaa­tliche Kompetenzo­rdnung des Grundgeset­zes verstoßen. Dirk Adams (Grüne) Justizmini­ster

 ?? ??

Newspapers in German

Newspapers from Germany