Polizei soll sich auf den Ernstfall vorbereiten
Ministerium prüft Unterbringung der Beamten in Dienststellen
Erfurt. Die Thüringer Polizei prüft eine Notfallunterbringung von Beamten in ihren Dienstliegenschaften. „Um die Einsatzfähigkeit der Polizei auch im Fall einer Gasmangellage sicherzustellen, werden derzeit von der Landespolizeidirektion, vom Landeskriminalamt und von der Bildungseinrichtung der Polizei operative Konzepte erstellt und Bestandserhebungen durchgeführt“, sagte ein Sprecher des Thüringer Innenministeriums dieser Zeitung. Gegenstand einer solchen Erhebung sei auch eine Abfrage bezüglich vorhandener räumlicher und logistischer Voraussetzungen für eine Notfallunterbringung gewesen. Hinweise darauf, dass auch Liegen für die Übernachtung bereitgestellt werden sollen, bestätigte das Ministerium nicht.
Die Konzepte würden Szenarien einer unzureichenden Gas- und in der Folge Stromversorgung in den Blick nehmen. Dabei gehe es insbesondere um die Notstromversorgung unter anderem zum Sicherstellen der internen Kommunikation und der It-verfahren bei Sicherheitsbehörden. Aber auch die Treibstoffversorgung sowie logistische Planungen und personelle Überlegungen würden berücksichtigt. Ziel sei die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit.
Um die Einsatzfähigkeit der kritischen Infrastruktur der Thüringer Sicherheitsbehörden aufrecht zu erhalten, würden laut Ministerium zahlreiche Anstrengungen übernommen. Es gebe verschiedene Konstellationen und Gefährdungen, wie beispielsweise Hackerangriffen, aber auch Stromausfall. Die Folgen solcher Szenarien auf den Dienstbetrieb würden analysiert, um entsprechende Gegenmaßnahmen vorzubereiten, heißt es.
Bereits seit Jahren betreiben der Bund und die Länder ihren eigenen digitalen Behördenfunk. Das System funktioniert wie ein eigenständiges Digitalfunknetz und ist sowohl für Telefon- beziehungsweise Funkgespräche als auch für den digitalen Datenverkehr geeignet. Der Bos-behördenfunk soll Lauschund Hackerangriffe von Außen deutlich erschweren und eine stabile Kommunikation der Sicherheitsbehörden auch bei Katastrophen oder Notfalllagen über Tage weitgehend autark weiter ermöglichen.