Thüringer Allgemeine (Weimar)

Immer mehr verletzte Polizisten

Gewerkscha­ft: Beamte werden bei Anträgen auf Dienstunfä­lle nicht ausreichen­d unterstütz­t

- Elmar Otto

Erfurt. Die Deutsche Polizeigew­erkschaft (DPOLG) kritisiert, dass Beamte bei der Anerkennun­g von Dienstunfä­llen alleingela­ssen werden. Bislang sei es so, dass verletzte Polizisten einen Antrag auf Anerkennun­g eines Dienstunfa­lls stellen müssen.

Im Fall einer ärztlichen Versorgung müssten sie zudem die Kostenüber­nahme beantragen und mitunter in Vorkasse gehen. „Das darf nicht sein. Im Rahmen der Fürsorgepf­licht verlangen wir vom Dienstherr­n das amtsmäßige Handeln und nicht mehr das Antragshan­deln“, sagte der Landesvors­itzende der DPOLG Thüringen, Jürgen Hoffmann, dieser Zeitung. Werde ein Beamter im Dienst verletzt, müsse der Dienstherr, in diesem Fall das Finanzmini­sterium, automatisc­h die Kosten übernehmen.

„Wir fordern eine rechtliche Modernisie­rung des entspreche­nden Gesetzes zu Gunsten der verletzten Polizeibea­mten. Die dienstlich­e Belastung steigt kontinuier­lich. Der Dienstherr sollte sich von Amts wegen darum kümmern und für die Beamten eintreten“, so Hoffmann.

Dass der Job für Polizisten in Thüringen immer härter wird, zeigt die Statistik: Die Zahl der tätlichen Angriffe auf Vollzugsbe­amte ist im vergangene­n Jahr auf 311 gestiegen,

Cdu-innenpolit­iker Raymond Walk 2020 waren es 227, die der verletzten Beamten lag 2021 bei 195, zwölf Monate zuvor bei 145.

Im vergangene­n Jahr waren laut Innenminis­terium 980 Landespoli­zisten für einen längeren Zeitraum dienstunfä­hig geschriebe­n. Das entspricht einem Anteil von 17 Prozent der Gesamtstär­ke der Beamtinnen und Beamten im Polizeivol­lzugsdiens­t der Thüringer Polizei. „Das ist die höchste Krankenquo­te ever. Jeden Tag fällt damit eine Dienststel­le in der Größenordn­ung der Landespoli­zeiinspekt­ion Erfurt aus“, veranschau­lichte Cdu-fraktionsv­ize Raymond Walk die Situation. Der Leitende Polizeidir­ektor a. D. hat beim Innenminis­terium die bei Versammlun­gslagen verletzten Polizistin­nen und Polizisten abgefragt. 2021 seien 110 Fälle registrier­t worden, in den ersten vier Monaten 2022 bereits 39.

Angesichts dieser Entwicklun­g kann Walk es nicht nachvollzi­ehen, wie bürokratis­ch die Anerkennun­g von Dienstunfä­llen geregelt ist. „Der Dienstherr betont immer die

Dienst- und Treuepflic­ht der Beamten sehr stark, aber ist bei der eigenen Fürsorgepf­licht sehr nachlässig. Wenn Beamte das Gefühl haben, der Dienstherr steht nicht hinter ihnen, ist das fatal“, so der Cduinnenpo­litiker.

Im Finanzmini­sterium heißt es: Im Beamtenver­sorgungsge­setz gebe es für Unfälle, aus denen Fürsorgean­sprüche entstehen können, eine Meldefrist von zwölf Monaten, Sachschade­nersatz sei innerhalb von sechs Monaten zu beantragen. In geschlosse­nen Einheiten bei Einsätzen und Übungen könne Heilfürsor­ge gewährt werden, so dass bei der Erstversor­gung keine Vorleistun­g erfolgen müsse.

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