Immer mehr verletzte Polizisten
Gewerkschaft: Beamte werden bei Anträgen auf Dienstunfälle nicht ausreichend unterstützt
Erfurt. Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPOLG) kritisiert, dass Beamte bei der Anerkennung von Dienstunfällen alleingelassen werden. Bislang sei es so, dass verletzte Polizisten einen Antrag auf Anerkennung eines Dienstunfalls stellen müssen.
Im Fall einer ärztlichen Versorgung müssten sie zudem die Kostenübernahme beantragen und mitunter in Vorkasse gehen. „Das darf nicht sein. Im Rahmen der Fürsorgepflicht verlangen wir vom Dienstherrn das amtsmäßige Handeln und nicht mehr das Antragshandeln“, sagte der Landesvorsitzende der DPOLG Thüringen, Jürgen Hoffmann, dieser Zeitung. Werde ein Beamter im Dienst verletzt, müsse der Dienstherr, in diesem Fall das Finanzministerium, automatisch die Kosten übernehmen.
„Wir fordern eine rechtliche Modernisierung des entsprechenden Gesetzes zu Gunsten der verletzten Polizeibeamten. Die dienstliche Belastung steigt kontinuierlich. Der Dienstherr sollte sich von Amts wegen darum kümmern und für die Beamten eintreten“, so Hoffmann.
Dass der Job für Polizisten in Thüringen immer härter wird, zeigt die Statistik: Die Zahl der tätlichen Angriffe auf Vollzugsbeamte ist im vergangenen Jahr auf 311 gestiegen,
Cdu-innenpolitiker Raymond Walk 2020 waren es 227, die der verletzten Beamten lag 2021 bei 195, zwölf Monate zuvor bei 145.
Im vergangenen Jahr waren laut Innenministerium 980 Landespolizisten für einen längeren Zeitraum dienstunfähig geschrieben. Das entspricht einem Anteil von 17 Prozent der Gesamtstärke der Beamtinnen und Beamten im Polizeivollzugsdienst der Thüringer Polizei. „Das ist die höchste Krankenquote ever. Jeden Tag fällt damit eine Dienststelle in der Größenordnung der Landespolizeiinspektion Erfurt aus“, veranschaulichte Cdu-fraktionsvize Raymond Walk die Situation. Der Leitende Polizeidirektor a. D. hat beim Innenministerium die bei Versammlungslagen verletzten Polizistinnen und Polizisten abgefragt. 2021 seien 110 Fälle registriert worden, in den ersten vier Monaten 2022 bereits 39.
Angesichts dieser Entwicklung kann Walk es nicht nachvollziehen, wie bürokratisch die Anerkennung von Dienstunfällen geregelt ist. „Der Dienstherr betont immer die
Dienst- und Treuepflicht der Beamten sehr stark, aber ist bei der eigenen Fürsorgepflicht sehr nachlässig. Wenn Beamte das Gefühl haben, der Dienstherr steht nicht hinter ihnen, ist das fatal“, so der Cduinnenpolitiker.
Im Finanzministerium heißt es: Im Beamtenversorgungsgesetz gebe es für Unfälle, aus denen Fürsorgeansprüche entstehen können, eine Meldefrist von zwölf Monaten, Sachschadenersatz sei innerhalb von sechs Monaten zu beantragen. In geschlossenen Einheiten bei Einsätzen und Übungen könne Heilfürsorge gewährt werden, so dass bei der Erstversorgung keine Vorleistung erfolgen müsse.