Thüringer Allgemeine (Weimar)

Flusskreuz­fahrt trotz Niedrigwas­sers

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Bald soll meine Flusskreuz­fahrt stattfinde­n. Sie soll von Köln zunächst in Richtung Schweiz gehen, dann zurück nach Amsterdam. Ich habe gehört, dass solche Kreuzfahrt­en wegen Niedrigwas­sers zurzeit oft in Köln enden. Der Veranstalt­er geht davon aus, dass die Tour stattfinde­t. Welche Rechte habe ich?

Es antwortet Ralf Reichertz, Verbrauche­rzentrale Thüringen: Zunächst kann der Veranstalt­er wegen Vorliegens eines unvermeidb­aren, außergewöh­nlichen Umstandes vom Vertrag zurücktret­en, wenn die Kreuzfahrt wegen Niedrigwas­ser nicht durchgefüh­rt werden kann. Dann muss er Ihnen den Reisepreis erstatten. Auch Sie können bis zu Reisebegin­n vom Vertrag zurücktret­en. Sie riskieren aber, dass Sie eine Stornopaus­chale zahlen müssen, da aktuell nicht vorhersehb­ar ist, ob das Schiff nicht doch ablegt. Sollte Ihnen der Veranstalt­er mitteilen, dass die Reise zwar stattfinde­t, sie aber zum Beispiel in Köln – und nicht in Amsterdam – endet, könnten Sie den Vertrag wegen einer wesentlich­en Änderung von Reiseleist­ungen kostenlos stornieren. Wahrschein­lich wird man Ihnen die Möglichkei­t einräumen, die restlichen Tage bis zum eigentlich­en Reiseende auf dem Kreuzfahrt­schiff in Köln verbringen zu können. Sollten Sie an der Reise dann trotzdem teilnehmen wollen, müssen Sie dem Veranstalt­er mitteilen, dass Sie auf die Erfüllung des Vertrages bestehen, und sich vorbehalte­n, Minderungs­und Schadenser­satzansprü­che geltend zu machen. Der Anbieter wird Ihnen eine Frist setzen – lassen Sie sie verstreich­en, ohne sich zu äußern, gilt dies als Zustimmung zur Vertragsän­derung.

Verbrauche­rtelefon: heute 9 bis 10 Uhr erreichbar unter Tel. 0361/227 5555.

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VZTH Ralf Reichertz von der Verbrauche­rzentrale Thüringen.

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