Flusskreuzfahrt trotz Niedrigwassers
Bald soll meine Flusskreuzfahrt stattfinden. Sie soll von Köln zunächst in Richtung Schweiz gehen, dann zurück nach Amsterdam. Ich habe gehört, dass solche Kreuzfahrten wegen Niedrigwassers zurzeit oft in Köln enden. Der Veranstalter geht davon aus, dass die Tour stattfindet. Welche Rechte habe ich?
Es antwortet Ralf Reichertz, Verbraucherzentrale Thüringen: Zunächst kann der Veranstalter wegen Vorliegens eines unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umstandes vom Vertrag zurücktreten, wenn die Kreuzfahrt wegen Niedrigwasser nicht durchgeführt werden kann. Dann muss er Ihnen den Reisepreis erstatten. Auch Sie können bis zu Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Sie riskieren aber, dass Sie eine Stornopauschale zahlen müssen, da aktuell nicht vorhersehbar ist, ob das Schiff nicht doch ablegt. Sollte Ihnen der Veranstalter mitteilen, dass die Reise zwar stattfindet, sie aber zum Beispiel in Köln – und nicht in Amsterdam – endet, könnten Sie den Vertrag wegen einer wesentlichen Änderung von Reiseleistungen kostenlos stornieren. Wahrscheinlich wird man Ihnen die Möglichkeit einräumen, die restlichen Tage bis zum eigentlichen Reiseende auf dem Kreuzfahrtschiff in Köln verbringen zu können. Sollten Sie an der Reise dann trotzdem teilnehmen wollen, müssen Sie dem Veranstalter mitteilen, dass Sie auf die Erfüllung des Vertrages bestehen, und sich vorbehalten, Minderungsund Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Der Anbieter wird Ihnen eine Frist setzen – lassen Sie sie verstreichen, ohne sich zu äußern, gilt dies als Zustimmung zur Vertragsänderung.
Verbrauchertelefon: heute 9 bis 10 Uhr erreichbar unter Tel. 0361/227 5555.