Parkplatz mit Kameras statt Sensoren
Discounter in der Erfurter Straße nutzt andere Technik. Teuer wird’s so oder so für Falschparker
Die vor rund drei Jahren in den Boden eingelassenen Sensoren haben sich offenbar nicht bewährt: Auf dem Lidl-parkplatz in der Erfurter Straße sind die gelben Parkwächter wieder verschwunden. Seither wird die Parkdauer mithilfe von Kameras ermittelt. „Das ist kundenfreundlicher“, sagt eine Sprecherin des Discounters.
Das neue kamerabasierte System erfasse an den Zufahrten die Kennzeichen der einfahrenden Fahrzeuge und versehe diese mit einem Zeitstempel. Beim Verlassen des Platzes werde das Kennzeichen erneut gescannt und die Uhrzeit dokumentiert. Aus der Differenz beider Zeiten ergebe sich die exakte Parkdauer. Wie schon bei den Bodensensoren sei keine Parkscheibe notwendig. Komme es zu einer deutlichen Überschreitung der Höchstparkdauer – in der Regel werden zehn Minuten Kulanz gewährt -, sende der von Lidl beauftragte externe Dienstleister auf Basis der Kameradaten per Post eine Zahlungsaufforderung an den Parksünder. „Die vollständige Abwicklung erfolgt ausschließlich durch den Dienstleister“, sagt die Sprecherin. Mit anderen Worten: Es hat wenig Zweck, sich etwa beim Marktpersonal über ein Knöllchen zu beschweren.
Das bereits seit einiger Zeit auf dem Lidl-parkplatz in der Rießnerstraße praktizierte Vorgehen erfülle zudem alle datenschutzrechtlichen
Vorgaben, so die Sprecherin. Das Überschreiten der maximalen Parkzeit könne teuer werden: Die Bearbeitungspauschale des Dienstleisters betrage bis zu 35 Euro und entspreche den Sanktionen im öffentlichen Verkehr. Dabei fließe das Verwarngeld einzig in die Tasche des Dienstleisters. „Lidl profitiert nicht davon“, versichert die Sprecherin. Das Unternehmen habe aber handeln
müssen, „Fremdparker“die Kundenparkplätze blockiert hätten und so nicht genügend Stellplätze verfügbar waren.
Auf seinen Parkplätzen, auf denen das Parken für Kunden zeitlich begrenzt kostenlos sei, arbeite der Discounter mit verschiedenen Systemen: an manchen Standorten mit der im Fahrzeug ausgelegten Parkscheibe, an anderen mit Sensoren
im Boden oder aber mit Kameras. Die Entscheidung für das jeweilige System falle „standortindividuell“aus.
Viele Kunden bezweifeln zwar, dass Supermärkte dazu berechtigt sind, Strafzettel auszustellen oder von Externen ausstellen zu lassen. Doch das ist tatsächlich erlaubt: Bei den Parkplätzen handelt es sich um Privatgelände.