Neuer Anlauf für Ostumgehung
Cdu-stadtrat bringt Bürgerbegehren zum Thema auf den Weg und benötigt dafür 3622 Unterschriften
Weimar.
Weimar. Nur zufällig in der Weimarer Vorwahlzeit holt der Cdustadtrat Martin Röckert noch einmal aus, um die von ihm stets unterstützte Ostumfahrung doch noch auf den Weg zu bringen. Er will in der seit Jahrzehnten in Weimar umstrittenen Frage eine Antwort der Bürgerschaft, ob die Ostumfahrung nach der Variante 1 über Tiefurt „unverzüglich realisiert wird“– oder nicht.
Es ist Martin Röckerts dritter Anlauf für ein Bürgerbegehren. Einen Antrag im Sommer lehnte die Stadt ab, weil die ihn rechtlich nicht für zulässig hielt. Einen zweiten Vorstoß im Dezember beschied die Verwaltung dann positiv und erteilte die Zulassung. Aber statt wie am 5. März noch zugesagt, wurde dies nicht wie vereinbart im nächsten Rathaus-kurier veröffentlicht, berichtete Martin Röckert im Gespräch mit unserer Zeitung. Weil er nach einer neuerlichen Mail mit rechtlichen Bedenken die Sorge gehabt habe, die Entscheidung verzögere sich auf unbestimmte Zeit, zog er vor das Verwaltungsgericht. Dieses sprach ihm am Donnerstag der vergangenen Woche einen einstweiligen Rechtsschutz für sein Ansinnen aus.
Bei genügend Stimmen muss der Stadtrat handeln Rückdatiert auf den 22. März, hat Martin Röckert jetzt vier Monate Zeit, die geforderten 3622 Unterschriften beizubringen, die sieben Prozent der Weimarer Stimmberechtigten entsprechen. Sollte dies gelingen, müsste sich der neue Stadtrat binnen drei Monaten mit dem Thema befassen.
Danach gibt es zwei Möglichkeiten: Der Stadtrat stimmt der Forderung des Bürgerbegehrens für den Bau zu oder er lehnt sie ab. Letzteres
hätte dann automatisch einen Bürgerentscheid zur Folge. Dann müssten alle stimmberechtigten Weimarer zur Abstimmung wie bei einer politischen Wahl aufgerufen werden. Bereits vor der Erhöhung des Erfrischungsgeldes für die notwendigen Wahlhelfer veranschlagte die Stadt dafür Kosten von schätzungsweise 150.000 Euro.
Die Verwaltung selbst will nochmals tiefgründig prüfen, ob das Bürgerbegehren zulässig ist und welche vor allem finanziellen Folgen es haben würde, wenn die Stadt eventuell durch das Ergebnis die Verpflichtung hätte, dem Bau der Ostumfahrung zuzustimmen.
Diese steht seit Jahrzehnten mit dem Zusatz „vordringlich“im Bundesverkehrswegeplan. Und ebenso lange wird darüber in Weimar diskutiert. Bereits 1999 lehnte beispielsweise der Stadtrat die ortsnahe Variante 1 vom Schöndorfer Kreisel über Tiefurt zur B 87 im Bereich
Umpferstedt ab. Ebenso lange wird auch darüber diskutiert, ob Weimar diese Umfahrung überhaupt benötige oder der Verkehr nicht ohnehin weniger werde und der Bau damit überflüssig sei. Aufschluss darüber könnte die neueste Verkehrszählung an den Einfallstraßen geben, deren Ergebnisse allerdings noch nicht veröffentlicht worden sind.
„Wir haben Jahrzehnte lang über die Trasse diskutiert“, weiß denn auch Martin Röckert und sagt: Es gebe zwar keine ideale Lösung. Aber es komme aus seiner Sicht nur die Variante 1 infrage oder gar keine Ostumfahrung zustande, so der Cdu-stadtrat gegenüber unserer Zeitung.
Mit dem Sammeln der Unterschriften will er eventuell bereits am Gründonnerstag beginnen und dies zunächst in seinem Viertel an der Buttelstedter Straße sowie später vor allem entlang der B 7.