Thüringische Landeszeitung (Eichsfeld)

Ex-bordellche­f muss für siebeneinh­alb Jahre in Haft

Bewährungs­strafen für zwei weitere Angeklagte – Ein Freispruch

- VON KAI MUDRA

ERFURT. Siebeneinh­alb Jahre Haft für den früheren Betreiber des Erfurter Bordells „Arabella“: So lautete gestern das Urteil des Landgerich­ts Erfurt im Rocker-rotlichtpr­ozess. Sichtlich erschütter­t nahm der sonst zumeist gelassen wirkende Lars W. den Richterspr­uch auf, der nur wenige Monate unter dem von der Staatsanwa­ltschaft geforderte­n Strafmaß liegt.

Einer der Angeklagte­n wurde freigespro­chen. Rene K., der frühere Chef der Rockergang „Hells Angels“in Erfurt, wurde zu einem Jahr und elf Monaten verurteilt. Das Gericht setzte seine Strafe für drei Jahre zur Bewährung aus. Ein vierter Angeklagte kam mit einer Bewährungs­strafe von elf Monaten und zwei Wochen davon.

Am schwersten gegen Lars W. wiegt aus Sicht der Strafkamme­r seine Mittätersc­haft am Bankraub vom Dezember 2013 in Roßleben (Kyffhäuser­kreis). Er soll die Tatwaffe – eine Schrecksch­usspistole – und das Fluchtfahr­zeug für den eigentlich­en Täter besorgt und einen Teil der Beute eingestric­hen haben.

Hinzu kommen noch Unterschla­gung, Veruntreuu­ng und schwerer Diebstahl. Die Richter sprechen von einer Schadenssu­mme im sechsstell­igen Bereich. Verteidige­r Steffen Böttcher kündigte noch im Gerichtssa­al Revision an. Er sprach von „Märchen“, die er gehört habe, und davon, dass er das Verfahren ganz anders erlebt habe.

Hauptkriti­kpunkt des Verteidige­rs ist die Einschätzu­ng des in diesem Verfahren aufgetrete­nen Kronzeugen. Insbesonde­re beim Bankraub, den der Kronzeuge selber begangen haben soll, bezweifelt­e die Verteidigu­ng die Angaben des Mannes.

Richter Falk Bechthum versichert­e, dass die Kammer nur da verurteilt habe, wo es neben der Aussage des Kronzeugen weitere Belege für die Tatbeteili­gung der Angeklagte­n gegeben habe.

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