Thüringische Landeszeitung (Eichsfeld)
Ex-bordellchef muss für siebeneinhalb Jahre in Haft
Bewährungsstrafen für zwei weitere Angeklagte – Ein Freispruch
ERFURT. Siebeneinhalb Jahre Haft für den früheren Betreiber des Erfurter Bordells „Arabella“: So lautete gestern das Urteil des Landgerichts Erfurt im Rocker-rotlichtprozess. Sichtlich erschüttert nahm der sonst zumeist gelassen wirkende Lars W. den Richterspruch auf, der nur wenige Monate unter dem von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafmaß liegt.
Einer der Angeklagten wurde freigesprochen. Rene K., der frühere Chef der Rockergang „Hells Angels“in Erfurt, wurde zu einem Jahr und elf Monaten verurteilt. Das Gericht setzte seine Strafe für drei Jahre zur Bewährung aus. Ein vierter Angeklagte kam mit einer Bewährungsstrafe von elf Monaten und zwei Wochen davon.
Am schwersten gegen Lars W. wiegt aus Sicht der Strafkammer seine Mittäterschaft am Bankraub vom Dezember 2013 in Roßleben (Kyffhäuserkreis). Er soll die Tatwaffe – eine Schreckschusspistole – und das Fluchtfahrzeug für den eigentlichen Täter besorgt und einen Teil der Beute eingestrichen haben.
Hinzu kommen noch Unterschlagung, Veruntreuung und schwerer Diebstahl. Die Richter sprechen von einer Schadenssumme im sechsstelligen Bereich. Verteidiger Steffen Böttcher kündigte noch im Gerichtssaal Revision an. Er sprach von „Märchen“, die er gehört habe, und davon, dass er das Verfahren ganz anders erlebt habe.
Hauptkritikpunkt des Verteidigers ist die Einschätzung des in diesem Verfahren aufgetretenen Kronzeugen. Insbesondere beim Bankraub, den der Kronzeuge selber begangen haben soll, bezweifelte die Verteidigung die Angaben des Mannes.
Richter Falk Bechthum versicherte, dass die Kammer nur da verurteilt habe, wo es neben der Aussage des Kronzeugen weitere Belege für die Tatbeteiligung der Angeklagten gegeben habe.