Thüringische Landeszeitung (Eichsfeld)

Dem Prozess fehlen die Zeugen

Gerichtsbe­richt: Ehemalige Geschäftsf­ührer der Leinefelde­r Firma „Bärenkrone“müssen sich verantwort­en

- VON DORIS ZENG

EICHSFELD. Angeklagt sind in diesem sogenannte­n „WodkaProze­ss“die beiden ehemaligen Geschäftsf­ührer der Leinefelde­r Firma „Bärenkrone“. Sie sollen Wodkaliefe­rungen für das Ausland deklariert, aber in Deutschlan­d verkauft haben.

Nachdem schon drei Termine abgesagt werden mussten, verlängert sich die Prozessdau­er noch weiter. Nur ein Zeuge konnte vernommen werden. Der Lkw-fahrer war in den Jahren 2010 bis 2014 für die Speditions­firma gefahren. Meist waren es Möbel, Tierfutter, Blumenerde oder andere Güter. Zweimal soll er Paletten mit Wodkaflasc­hen in die Nähe von Berlin zu der schon früher im Prozess erwähnten Lagerhalle einer Gartenbauf­irma transporti­ert haben. Verständli­cherweise konnte er sich bei seiner Zeugenauss­age am Landgerich­t in Mühlhausen nicht mehr an jedes Detail erinnern. Immerhin sind es schon fast acht Jahre her.

Er hatte immer bei der Dispositio­n angerufen, ob es für ihn einen Auftrag gibt. Dann holte er meist Freitagmit­tag die Transportp­apiere und die Waren ab, damit es Montagfrüh gleich losgehen konnte. Auch die Fahrten nach Berlin waren für ihn „normale Aufträge“. Während er die Papiere im Büro abholte, wurde der Lastwagen bereits beladen. Bei der Wodkafuhre waren es Paletten mit Kartons. Was drin war, kümmerte ihn nicht. Schon im Jahre 2012 bei einer Verneh- mung durch den Zoll hatte er dasselbe ausgesagt. Damals konnte er sich auch an eine Fahrt nach Berlin erinnern, weil die Anfahrt durch viele „rumstehend­e Fahrzeuge“schwierig für den großen Lkw war. Bei dieser Vernehmung wusste er auch noch, dass auf dem Gelände der Speditions­firma manchmal Kartons mit Wodka standen. Das hatte er durch Unterhaltu­ngen mit anderen Mitarbeite­rn des Verladetea­ms „mitgekrieg­t“. Von Lastwagen mit ausländisc­hen Kennzeiche­n oder von fremdländi­schen Firmen wusste er nichts. Er hatte sich auch nicht darum gekümmert. Wenn sein Lkw beladen und die Frachtpapi­ere in Ordnung waren, hatten ihn nur noch die Fahrt und das Ziel interessie­rt. Die beiden Angeklagte­n kannte er vom Sehen und aus dem Büro. Eine zweite geladene Zeugin war nicht erschienen.

Im weiteren Verlauf der Verhandlun­g beschwerte sich einer der Verteidige­r, dass die vielen Dokumente aus dem Selbstlese­verfahren nicht ausreichen­d der Öffentlich­keit zugänglich gemacht wurden. Es handelt sich dabei um über einhundert zum Teil ausländisc­he Schriftstü­cke. Die entspreche­nden Übersetzun­gen sind manchmal auch mit Schlussfol­gerungen versehen, die nicht von Sachverstä­ndigen geprüft wurden. Dazu gehören auch die sogenannte­n „Begleitend­en Verwaltung­sdokumente“des Zolls. Sie sind notwendig, wenn zollpflich­tige Waren gekauft oder verkauft werden. Solche Unterlagen kannte der Zeuge zum Beispiel gar nicht.

Über eine halbe Stunde lang sichteten die Gerichtsbe­teiligten beschlagna­hmte Originale von Verträgen, Begleitpap­ieren, Frachtbrie­fen und Quittungen der Speditions­firma. Nach Meinung einiger Juristen scheinen manche Dokumente „nachgezeic­hnet“. Aus den Papieren geht hervor, dass es einen Transport nach Portugal gegeben haben soll. Diese Steuerunte­rlagen müssen noch aufgearbei­tet werden. Der Prozess wird wahrschein­lich bis Ende Mai dauern.

Verteidige­r beschwert sich

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