Thüringische Landeszeitung (Eichsfeld)
Dem Prozess fehlen die Zeugen
Gerichtsbericht: Ehemalige Geschäftsführer der Leinefelder Firma „Bärenkrone“müssen sich verantworten
EICHSFELD. Angeklagt sind in diesem sogenannten „WodkaProzess“die beiden ehemaligen Geschäftsführer der Leinefelder Firma „Bärenkrone“. Sie sollen Wodkalieferungen für das Ausland deklariert, aber in Deutschland verkauft haben.
Nachdem schon drei Termine abgesagt werden mussten, verlängert sich die Prozessdauer noch weiter. Nur ein Zeuge konnte vernommen werden. Der Lkw-fahrer war in den Jahren 2010 bis 2014 für die Speditionsfirma gefahren. Meist waren es Möbel, Tierfutter, Blumenerde oder andere Güter. Zweimal soll er Paletten mit Wodkaflaschen in die Nähe von Berlin zu der schon früher im Prozess erwähnten Lagerhalle einer Gartenbaufirma transportiert haben. Verständlicherweise konnte er sich bei seiner Zeugenaussage am Landgericht in Mühlhausen nicht mehr an jedes Detail erinnern. Immerhin sind es schon fast acht Jahre her.
Er hatte immer bei der Disposition angerufen, ob es für ihn einen Auftrag gibt. Dann holte er meist Freitagmittag die Transportpapiere und die Waren ab, damit es Montagfrüh gleich losgehen konnte. Auch die Fahrten nach Berlin waren für ihn „normale Aufträge“. Während er die Papiere im Büro abholte, wurde der Lastwagen bereits beladen. Bei der Wodkafuhre waren es Paletten mit Kartons. Was drin war, kümmerte ihn nicht. Schon im Jahre 2012 bei einer Verneh- mung durch den Zoll hatte er dasselbe ausgesagt. Damals konnte er sich auch an eine Fahrt nach Berlin erinnern, weil die Anfahrt durch viele „rumstehende Fahrzeuge“schwierig für den großen Lkw war. Bei dieser Vernehmung wusste er auch noch, dass auf dem Gelände der Speditionsfirma manchmal Kartons mit Wodka standen. Das hatte er durch Unterhaltungen mit anderen Mitarbeitern des Verladeteams „mitgekriegt“. Von Lastwagen mit ausländischen Kennzeichen oder von fremdländischen Firmen wusste er nichts. Er hatte sich auch nicht darum gekümmert. Wenn sein Lkw beladen und die Frachtpapiere in Ordnung waren, hatten ihn nur noch die Fahrt und das Ziel interessiert. Die beiden Angeklagten kannte er vom Sehen und aus dem Büro. Eine zweite geladene Zeugin war nicht erschienen.
Im weiteren Verlauf der Verhandlung beschwerte sich einer der Verteidiger, dass die vielen Dokumente aus dem Selbstleseverfahren nicht ausreichend der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurden. Es handelt sich dabei um über einhundert zum Teil ausländische Schriftstücke. Die entsprechenden Übersetzungen sind manchmal auch mit Schlussfolgerungen versehen, die nicht von Sachverständigen geprüft wurden. Dazu gehören auch die sogenannten „Begleitenden Verwaltungsdokumente“des Zolls. Sie sind notwendig, wenn zollpflichtige Waren gekauft oder verkauft werden. Solche Unterlagen kannte der Zeuge zum Beispiel gar nicht.
Über eine halbe Stunde lang sichteten die Gerichtsbeteiligten beschlagnahmte Originale von Verträgen, Begleitpapieren, Frachtbriefen und Quittungen der Speditionsfirma. Nach Meinung einiger Juristen scheinen manche Dokumente „nachgezeichnet“. Aus den Papieren geht hervor, dass es einen Transport nach Portugal gegeben haben soll. Diese Steuerunterlagen müssen noch aufgearbeitet werden. Der Prozess wird wahrscheinlich bis Ende Mai dauern.
Verteidiger beschwert sich