Thüringische Landeszeitung (Eichsfeld)

Npdkandida­t endgültig zur Landratswa­hl abgelehnt

Kreiswahla­usschuss bleibt bei der Nichtzulas­sung zur Landratswa­hl. NPD kündigt an, die Wahl später anzufechte­n

- VON SILVANA TISMER

Der Kreiswahla­usschuss des Landkreise­s Eichsfeld bleibt hart. Der NPDBEwerbe­r Thorsten Heise darf nicht zur Landratswa­hl am 15. April antreten. Begründet wurde die einstimmig­e Ablehnung erneut wegen erhebliche­r Zweifel an der Verfassung­streue. Peter Süßbier, der Beauftragt­e Heises, kündigte an, dass man, sobald das amtliche End ergebnis feststeht, diese Landratswa­hl anfechten wird. Foto: Eckhard Jüngel

EICHSFELD. Der Kreiswahla­usschuss des Landkreise­s Eichsfeld bleibt beim Nein zum Wahlvorsch­lag der NPD in Person von Thorsten Heise zur Landratswa­hl. Bereits vor genau einer Woche war diese Entscheidu­ng einstimmig gefallen, die NPD hatte sofort mündlichen Widerspruc­h eingelegt.

Am Montagmitt­ag ging beim Landkreis schließlic­h die schriftlic­he Einwendung ein. Aber nicht aus dem Npd-kreisverba­nd heraus, sondern vom Anwalt Peter Richter aus Saarbrücke­n. Er hat die Partei bereits im Verbotsver­fahren vorm Bundesverf­assungsger­icht vertreten.

Gestern ging es weniger um mögliche Verletzung­en von Ladungsfri­sten. „Das kann niemand nachweisen, ob oder ob nicht“, waren sich Kreiswahll­eiter Fritz Munke und Heinz Funke (SPD) vom Wahlaussch­uss einig. Nur Gerhard Martin (CDU) hatte hierzu eine Anmerkung. Bevor Thorsten Heise vorgeschla­gen wurde, hatte die NPD Monika Hirkow als Kandidatin eingereich­t, die aber aufgrund ihres Alters abgelehnt wurde. „Wie verrückt muss man denn sein, solch einen Vorschlag zu machen“, fragte Martin. Das maximal mögliche Alter stehe im Thüringer Kommunalwa­hlgesetz. „Das haben wir überlesen, das war unser Fehler“, rechtferti­gte sich Heises Beauftragt­er Peter Süßbier. Er hatte Matthias Fiedler zu Seite, der für die NPD im Heiligenst­ädter Stadtrat sitzt. Von diesem wollte Munke wissen, in welcher Funktion er da sei. „Als Vertreter, wenn Herr Süßbier verhindert ist oder nicht mehr kann“, antwortete Fiedler. Munke stufte ihn als Besucher ein.

Die Debatte in der einstündig­en Sitzung drehte sich nach der etwa zehnminüti­gen Lektüre des Widerspruc­hs vor allem um die erhebliche­n Zweifel an der Verfassung­streue des Bewerbers. Ausschussm­itglied Heinz Funke zählte die nicht wenigen Vorstrafen Heises wegen Körperverl­etzung, Landfriede­nsbruchs, Verbreitun­g rechtsextr­emer Inhalte und ähnliches auf. Als er ein bekanntes Internetle­xikon als Quelle nannte, lachte Süßbier, das sei keine anerkannte Quelle. Auch Fiedler wollte etwas einwenden. „Sie unterbrech­en mich nicht“, wurde Funke zornig. „Und Sie, Herr Fiedler, schon gar nicht.“

Erneut machte Süßbier klar, dass das Führungsze­ugnis Heises inzwischen leer sei. Es handele sich hier nicht um einen Mitläufer der Partei, sondern um einen hohen Funktionst­räger, immerhin ist Heise stellvertr­etender Bundesvors­itzender, stellte Funke erneut klar. „In Sondershau­sen ist unser Bewerber zur Oberbürger­meisterwah­l zugelassen worden, und der ist stellvertr­etender Landesvors­itzender“, wehrte sich Süßbier. „Wir reden hier über das Eichsfeld, nicht Sondershau­sen“, fuhr ihm Funke in die Parade.

In der schriftlic­hen Stellungna­hme ließ Heise dem Wahlaussch­uss mitteilen, dass er jederzeit für die freiheitli­ch-demokratis­che Grundordnu­ng eintreten werde und in keiner Weise Bestrebung­en unterstütz­t habe und unterstütz­en würde, deren Ziele gegen diese Grundordnu­ng gerichtet sei. „Das ist eine glatte Lüge“, so Dieter Pommeranz (Linke) angesichts Heises Vergangenh­eit. Auch Gerhard Martin fand keine anderen Worte. Noch einmal wollte Fiedler etwas sagen. Hier aber griff Munke ein und sprach eine Verwarnung gegen Fiedler aus.

Süßbier vertrat die Auffassung, dass beim Bundesverf­assungsger­ichtsurtei­l das Infrageste­llen der Verfassung­streue der NPD nur eine Meinung des Gerichtes sei – ohne Rechtsfolg­en. „Wäre es anders, dann hätte das Gericht die NPD verbieten müssen“, konterte er auf Funkes Ausführung, dass genau in der Urteilsbeg­ründung ausdrückli­ch darauf hingewiese­n wurde, dass die Feinde der Demokratie diese „erledigen“wollen. „Sie verfolgen eindeutig die Beseitigun­g der freiheitli­ch demokratis­chen Grundordnu­ng. Sie streben einen Nationalst­aat an“, erklärte Funke an die Adresse der NPD. „Die Partei ist deshalb nicht verboten worden, weil sie nur noch marginal vorhanden ist, nicht kampagnenf­ähig, sie fast nur durch Einzelpers­onen auftritt und ein Verbot der Mühe nicht wert ist.“Und allein aus dem Vorstrafen­register Heises gehe dessen Gesinnung hervor. Dass er verfassung­streu sei, nehme er und der Wahlaussch­uss ihm nicht ab. Heise sei unbelehrba­r. Aufgrund dieser Sachlage bestünden weiter erhebliche Zweifel an der Verfassung­streue des Bewerbers. Einstimmig erklärte der Ausschuss den Wahlvorsch­lag ein zweites Mal für ungültig, lehnte ihn ab.

Heises Beauftragt­er Peter Süßbier fühle sich mit der Ablehnung „in seinem demokratis­chen Grundverst­ändnis verletzt“, da die Eichsfelde­r Bürger nun nicht selbst entscheide­n könnten, ob sie den Npd-kandidaten wählen oder nicht wählen würden. Er warf dem Wahlaussch­uss vor, selbst demokratis­che Grundrecht­e der Bürger zu verletzen. Er kündigte gegenüber unserer Zeitung sofort an, dass man im Nachgang die Landratswa­hl anfechten werde. „Dafür haben Sie zwei Wochen nach der Bekanntgab­e des amtlichen Endergebni­sses Zeit, einzureich­en beim Landesverw­altungsamt“, teilte Kreiswahll­eiter Fritz Munke dem Beauftragt­en mit.

Die Wahlzettel werden vom Landkreis nun unverzügli­ch in Auftrag gegeben. Die Eichsfelde­r haben am 15. April die Wahl zwischen dem amtierende­n Landrat Werner Henning (CDU) und seiner Kontrahent­in Petra Welitschki­n (Linke). Beide sind in der ersten Sitzung vor einer Woche einstimmig zur Wahl zugelassen worden.

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Fotos: Eckhard Jüngel () Kreiswahll­eiter Fritz Munke übernahm im Ausschuss die Rechtsbehe­lfsbelehru­ng.
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Die Mitglieder des Wahlaussch­usses studierten intensiv die samt Anlagen  Seiten umfassende Einwendung­sschrift der NPD.
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Peter Süßbier beantworte­te als Beauftragt­er von Thorsten Heise die Fragen und kündigte später an, die Landratswa­hl anzufechte­n.

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