Thüringische Landeszeitung (Eichsfeld)
Npdkandidat endgültig zur Landratswahl abgelehnt
Kreiswahlausschuss bleibt bei der Nichtzulassung zur Landratswahl. NPD kündigt an, die Wahl später anzufechten
Der Kreiswahlausschuss des Landkreises Eichsfeld bleibt hart. Der NPDBEwerber Thorsten Heise darf nicht zur Landratswahl am 15. April antreten. Begründet wurde die einstimmige Ablehnung erneut wegen erheblicher Zweifel an der Verfassungstreue. Peter Süßbier, der Beauftragte Heises, kündigte an, dass man, sobald das amtliche End ergebnis feststeht, diese Landratswahl anfechten wird. Foto: Eckhard Jüngel
EICHSFELD. Der Kreiswahlausschuss des Landkreises Eichsfeld bleibt beim Nein zum Wahlvorschlag der NPD in Person von Thorsten Heise zur Landratswahl. Bereits vor genau einer Woche war diese Entscheidung einstimmig gefallen, die NPD hatte sofort mündlichen Widerspruch eingelegt.
Am Montagmittag ging beim Landkreis schließlich die schriftliche Einwendung ein. Aber nicht aus dem Npd-kreisverband heraus, sondern vom Anwalt Peter Richter aus Saarbrücken. Er hat die Partei bereits im Verbotsverfahren vorm Bundesverfassungsgericht vertreten.
Gestern ging es weniger um mögliche Verletzungen von Ladungsfristen. „Das kann niemand nachweisen, ob oder ob nicht“, waren sich Kreiswahlleiter Fritz Munke und Heinz Funke (SPD) vom Wahlausschuss einig. Nur Gerhard Martin (CDU) hatte hierzu eine Anmerkung. Bevor Thorsten Heise vorgeschlagen wurde, hatte die NPD Monika Hirkow als Kandidatin eingereicht, die aber aufgrund ihres Alters abgelehnt wurde. „Wie verrückt muss man denn sein, solch einen Vorschlag zu machen“, fragte Martin. Das maximal mögliche Alter stehe im Thüringer Kommunalwahlgesetz. „Das haben wir überlesen, das war unser Fehler“, rechtfertigte sich Heises Beauftragter Peter Süßbier. Er hatte Matthias Fiedler zu Seite, der für die NPD im Heiligenstädter Stadtrat sitzt. Von diesem wollte Munke wissen, in welcher Funktion er da sei. „Als Vertreter, wenn Herr Süßbier verhindert ist oder nicht mehr kann“, antwortete Fiedler. Munke stufte ihn als Besucher ein.
Die Debatte in der einstündigen Sitzung drehte sich nach der etwa zehnminütigen Lektüre des Widerspruchs vor allem um die erheblichen Zweifel an der Verfassungstreue des Bewerbers. Ausschussmitglied Heinz Funke zählte die nicht wenigen Vorstrafen Heises wegen Körperverletzung, Landfriedensbruchs, Verbreitung rechtsextremer Inhalte und ähnliches auf. Als er ein bekanntes Internetlexikon als Quelle nannte, lachte Süßbier, das sei keine anerkannte Quelle. Auch Fiedler wollte etwas einwenden. „Sie unterbrechen mich nicht“, wurde Funke zornig. „Und Sie, Herr Fiedler, schon gar nicht.“
Erneut machte Süßbier klar, dass das Führungszeugnis Heises inzwischen leer sei. Es handele sich hier nicht um einen Mitläufer der Partei, sondern um einen hohen Funktionsträger, immerhin ist Heise stellvertretender Bundesvorsitzender, stellte Funke erneut klar. „In Sondershausen ist unser Bewerber zur Oberbürgermeisterwahl zugelassen worden, und der ist stellvertretender Landesvorsitzender“, wehrte sich Süßbier. „Wir reden hier über das Eichsfeld, nicht Sondershausen“, fuhr ihm Funke in die Parade.
In der schriftlichen Stellungnahme ließ Heise dem Wahlausschuss mitteilen, dass er jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung eintreten werde und in keiner Weise Bestrebungen unterstützt habe und unterstützen würde, deren Ziele gegen diese Grundordnung gerichtet sei. „Das ist eine glatte Lüge“, so Dieter Pommeranz (Linke) angesichts Heises Vergangenheit. Auch Gerhard Martin fand keine anderen Worte. Noch einmal wollte Fiedler etwas sagen. Hier aber griff Munke ein und sprach eine Verwarnung gegen Fiedler aus.
Süßbier vertrat die Auffassung, dass beim Bundesverfassungsgerichtsurteil das Infragestellen der Verfassungstreue der NPD nur eine Meinung des Gerichtes sei – ohne Rechtsfolgen. „Wäre es anders, dann hätte das Gericht die NPD verbieten müssen“, konterte er auf Funkes Ausführung, dass genau in der Urteilsbegründung ausdrücklich darauf hingewiesen wurde, dass die Feinde der Demokratie diese „erledigen“wollen. „Sie verfolgen eindeutig die Beseitigung der freiheitlich demokratischen Grundordnung. Sie streben einen Nationalstaat an“, erklärte Funke an die Adresse der NPD. „Die Partei ist deshalb nicht verboten worden, weil sie nur noch marginal vorhanden ist, nicht kampagnenfähig, sie fast nur durch Einzelpersonen auftritt und ein Verbot der Mühe nicht wert ist.“Und allein aus dem Vorstrafenregister Heises gehe dessen Gesinnung hervor. Dass er verfassungstreu sei, nehme er und der Wahlausschuss ihm nicht ab. Heise sei unbelehrbar. Aufgrund dieser Sachlage bestünden weiter erhebliche Zweifel an der Verfassungstreue des Bewerbers. Einstimmig erklärte der Ausschuss den Wahlvorschlag ein zweites Mal für ungültig, lehnte ihn ab.
Heises Beauftragter Peter Süßbier fühle sich mit der Ablehnung „in seinem demokratischen Grundverständnis verletzt“, da die Eichsfelder Bürger nun nicht selbst entscheiden könnten, ob sie den Npd-kandidaten wählen oder nicht wählen würden. Er warf dem Wahlausschuss vor, selbst demokratische Grundrechte der Bürger zu verletzen. Er kündigte gegenüber unserer Zeitung sofort an, dass man im Nachgang die Landratswahl anfechten werde. „Dafür haben Sie zwei Wochen nach der Bekanntgabe des amtlichen Endergebnisses Zeit, einzureichen beim Landesverwaltungsamt“, teilte Kreiswahlleiter Fritz Munke dem Beauftragten mit.
Die Wahlzettel werden vom Landkreis nun unverzüglich in Auftrag gegeben. Die Eichsfelder haben am 15. April die Wahl zwischen dem amtierenden Landrat Werner Henning (CDU) und seiner Kontrahentin Petra Welitschkin (Linke). Beide sind in der ersten Sitzung vor einer Woche einstimmig zur Wahl zugelassen worden.