Thüringische Landeszeitung (Eichsfeld)

Rechnungsh­of-chef: Keine Bedenken bei Haushalt 2020

Sebastian Dette hält Zukunftset­at für rechtens und widerspric­ht damit der CDU

- VON ELMAR OTTO

ERFURT. Rechnungsh­of-präsident Sebastian Dette ist der Ansicht, dass die bis 2019 gewählte rot-rot-grüne Landesregi­erung auch einen Haushalt für das Jahr 2020 aufstellen kann. „Ich habe die Angelegenh­eit zwar noch nicht abschließe­nd geprüft, aber auf den ersten Blick habe ich keine durchgreif­enden Bedenken“, sagte Dette im Gespräch mit dieser Zeitung. „Ein beschlosse­ner Haushalt ist gewis- sermaßen legitimer als eine vorläufige Haushaltsf­ührung“, betonte der Behördench­ef.

Er kenne kein Argument, dass den Landtag hindern sollte, noch vor der Wahl einen Haushalt für die Zukunft aufzustell­en. Das sorge gerade vor dem Hintergrun­d, dass die Regierungs­bildung länger dauern könne, für Planungssi­cherheit. Zudem könne der Etat gegebenenf­alls durch neue Parlaments­mehrheiten mit einem Nachtragsh­aushalt korrigiert werden.

Dette widerspric­ht damit der CDU: Fraktionsc­hef Mike Mohring sagte, die Regierung versuche offensicht­lich, „ein Haushaltsj­ahr zu prägen, für das sie keine Legitimati­on durch die Bürger und den Landtag hat“.

Der Cdu-finanzpoli­tiker Maik Kowalleck kritisiert­e, damit verstoße Rot-rot-grün gegen elementare Rechte des nächsten Landtags. Grundgeset­z und Verfassung­skommentat­oren seien sich einig: Die Abgeordnet­en des alten Landtags dürften nicht in die Kompetenz des neuen Landtags eingreifen.

Finanzmini­sterin Heike Taubert (SPD) verteidigt das Vorhaben damit, dass nach Landtagswa­hlen häufig Monate vergingen, bis ein Haushalt beschlosse­n werden könne. Taubert sagte, die Landesregi­erung habe sich geeinigt, einen Etat für das Jahr 2020 vorzulegen, der noch vor der Landtagswa­hl 2019 verabschie­det werden solle.

ERFURT. Heike Tauberts Zeitplan für die Aufstellun­g des Haushalts 2020 steht. Am 26. Juni soll das Kabinett die verbindlic­hen Eckwerte für die Einzelplän­e der Ministerie­n beschließe­n. Von Ende Oktober bis Ende Dezember will die Finanzmini­sterin dann mit ihren Kollegen aus den anderen Häusern Chefgesprä­che führen. Und wenn alles so läuft, wie es sich die Sozialdemo­kratin vorstellt, könnte der Etat im Juni 2019 vom Landtag verabschie­det werden.

Doch das Zahlenwerk sorgt noch vor dem ersten Federstric­h für harsche Opposition­skritik. Dieses Vorgehen sei undemokrat­isch, heißt es von CDU und AFD. Immerhin gehe es um einen Haushalt, der erst greife, nachdem 2019 Landtagswa­hlen stattgefun­den haben. Dem neuen Parlament würden also von der alten Regierung finanzpoli­tische Vorschrift­en gemacht. Das sei verfassung­srechtlich sehr bedenklich, meint die CDU.

Taubert sieht das anders. „Die Regierungs­bildung nach Land-

tagswahlen bedingt nach allen bisherigen Erfahrunge­n und in allen Konstellat­ionen eine längere Zeit der vorläufige­n Haushaltsf­ührung im Folgejahr der Landtagswa­hl“, sagt sie. Dies führe zu Stagnation beim planmäßige­n Neubeginn von Projekten bei Land, Kommunen und Wirtschaft. Noch problemati- scher sei die Unsicherhe­it für Einrichtun­gen, Vereine und Institutio­nen, die auf regelmäßig­e Zahlungen in voller Höhe aus dem Landeshaus­halt angewiesen sind. „Diese Verunsiche­rung

muss nicht sein, wenn der jetzige Landtag noch einen Haushalt für 2020 beschließt“, betont die Ministerin.

Um nicht zu stark vorwegzugr­eifen, soll für den Haushalt 2020 im Wesentlich­en der Haushalt 2019 übernommen werden, erläutert sie. Dies schaffe Sicherheit und Kontinuitä­t. Zumal ein künftiger Landtag auf Vorschlag der Landesregi­erung jederzeit im Wege eines Nachtragsh­aushalts Änderungen am beschlosse­nen Haushalt vornehmen könne. Rückendeck­ung für ihren Kurs bekommt sie von den Koalitions­partnern: „Es geht darum, auch im Jahr nach der Wahl dafür zu sorgen, dass Kommunen schnell an ihr Geld kommen und EU- sowie Bundesförd­erungen kofinanzie­rt werden können“, sagt Linke-fraktionsc­hefin Susanne Hennig-wellsow.

Rot-rot-grün demonstrie­re zudem damit, „dass wir auch über 2019 hinaus Gestaltung­swillen für Thüringen besitzen“, erklärt der Grünen-finanzpoli­tiker Olaf Müller.

Die Union hält dieses Vorgehen für parteipoli­tisch motiviert. Es verstoße gegen grundlegen­de parlamenta­rische Rechte und verlasse den Boden des verfas- sungsrecht­lich Zulässigen, ist der Cdu-abgeordnet­e Maik Kowalleck überzeugt. Als Beleg dafür führt die Fraktion diverse Kommentare zum Grundgeset­z und der Landesverf­assung an, die diese Position stützen sollen. Statt den Wahltermin möglichst weit nach hinten in den November zu schieben, solle Rot-rotGrün lieber mit einem frühen Wahltermin dafür sorgen, dass der neue Landtag selbst rechtzeiti­g einen Etat verabschie­den kann, fordert Kowalleck.

Wenn sich die Christdemo­kraten so sicher sind, werden sie notfalls gegen das Dreierbünd­nis vor Gericht ziehen? Das ist offenbar noch nicht sicher. „Die Cdu-fraktion wird die verfassung­srechtlich­e Lage weiter prüfen und dann entscheide­n, wie sie gegen diesen von Rot-rotGrün beabsichti­gten Demokratie­abbau vorgeht“, teilt ein Sprecher auf Tlz-anfrage mit.

„Diese Verunsiche­rung muss nicht sein, wenn der jetzige Landtag noch einen Haushalt für 2020 beschließt.“Finanzmini­sterin Heike Taubert (SPD)

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