Thüringische Landeszeitung (Eichsfeld)

Die Anklage „will nur einen Nazi zur Strecke bringen“

Nsuprozess: Verteidige­r von Ralf Wohlleben attackiert anderen Angeklagte­n und Bundesanwa­ltschaft

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MÜNCHEN/ JENA. Im NSU-PROzess haben die Verteidige­r des mutmaßlich­en Waffenbesc­haffers Ralf Wohlleben die Anklagevor­würfe mit Attacken auf einen Mitangekla­gten und die Bundesanwa­ltschaft zu erschütter­n versucht. Rechtsanwa­lt Olaf Klemke hielt der Bundesanwa­ltschaft vor, für ihre Strafforde­rung gegen Wohlleben nur aus „Beweisspli­ttern“, „Erinnerung­sinseln“oder „Erinnerung­smodifikat­ionen“zu schöpfen.

Klemke stellte am Mittwoch entschiede­n in Abrede, die mit Unterstütz­ung Wohllebens gekaufte Pistole sei tatsächlic­h die Mordwaffe vom Typ „Ceska“, mit der die beiden Nsu-terroriste­n Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt aus rassistisc­hen Motiven neun Zuwanderer erschossen. Falsch sei auch, Wohlleben habe das Geld für den Kauf vorgestrec­kt. Auch kleinere Details seien nur „Mythen“. Bewiesen sei davon nichts. Es gehe der Anklage nur darum, „einen Nazi zur Strecke zu bringen“. Massiv griff Klemke auch Carsten S. an, der die Waffe – laut Anklage in Wohllebens Auf- trag – zu Mundlos und Böhnhardt gebracht haben soll. Er warf ihm wie auch dessen Anwalt „Lügen“, „Märchen“und „selbstsüch­tigen Belastungs­eifer“vor. S. versuche, Wohlleben „so weit wie möglich zu belasten, um sich selbst Gnade zu erkaufen“.

Das Plädoyer der WohllebenV­erteidiger ist eine der letzten Etappen im Nsu-prozess und soll heute weitergehe­n. Danach stehen nur noch die Schlussvor­träge der drei ursprüngli­chen Pflichtver­teidiger der Hauptangek­lagten Beate Zschäpe an. Allerdings haben die WohllebenV­erteidiger bislang drei neue Beweisantr­äge in ihr Plädoyer eingebette­t. Wie das Gericht damit umgehen wird, ist offen. (dpa)

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