Thüringische Landeszeitung (Eichsfeld)
Rundfunkbeitrag vor Gericht
In Karlsruhe entscheiden die Richter, ob die Abgabe verfassungsgemäß ist. Gekippt wird sie wohl nicht – Nachbesserungen sind aber denkbar
KARLSRUHE. Seit Mittwoch verhandelt das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe über die Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrags, den seit 2013 jeder Haushalt bezahlen muss, unabhängig davon, ob er ein Empfangsgerät besitzt. Geklagt haben der Autovermieter Sixt und drei Privatpersonen.
Zum Auftakt der zweitägigen Anhörung sagte der Vorsitzende des ersten Senats, Ferdinand Kirchhof, der Beitrag werfe „Probleme einer gleichheitsgerechten Belastung auf“. Womöglich benachteiligt der Rundfunkbeitrag etwa Singles. Auch wollte der Verfassungsrichter nicht ausschließen, dass es sich bei dem Beitrag um eine Steuer handelt, der Beitrag müsste in diesem Fall verboten werden. Denn die Bundesländer, die für den Rundfunk zuständig sind, dürfen keine bundesweit gültigen Steuern erheben.
Die Frage ist jedoch, ob es sich bei dem Beitrag um eine Steuer handelt. Der ehemalige Verfas- sungsrichter Paul Kirchhof, der die Abgabe einst erdachte und ein Bruder von Ferdinand Kirchhof ist, vergleicht sie eher mit der Kurtaxe. Die müsse man auch dann zahlen, wenn man den Kurpark gar nicht betrete.
Trotz kritischer Fragen des Vorsitzenden Richters gilt es als unwahrscheinlich, dass der Beitrag grundsätzlich infrage gestellt wird. Zu eindeutig haben die Vorinstanzen dessen prinzipielle Rechtmäßigkeit betont.
Allerdings hat sich das Klima gewandelt. Nie war der Protest gegen die Finanzierung der Öffentlich-rechtlichen so groß wie jetzt. Wohl auch um zu zeigen, dass es diese Proteste ernst nimmt, hat das Gericht für die Anhörung gleich zwei Tage veranschlagt.
Als möglich gilt, dass das Gericht Details des Rundfunkbeitrags kippt, etwa Abgaben für Mietwagen, den Berechnungsschlüssel für Betriebe oder de zusätzlichen Beitrag für Zweitwohnungen. Wann die Richter ihre Entscheidung fällen, steht noch nicht fest.