Thüringische Landeszeitung (Eichsfeld)

Rundfunkbe­itrag vor Gericht

In Karlsruhe entscheide­n die Richter, ob die Abgabe verfassung­sgemäß ist. Gekippt wird sie wohl nicht – Nachbesser­ungen sind aber denkbar

- VON KAIHINRICH RENNER

KARLSRUHE. Seit Mittwoch verhandelt das Bundesverf­assungsger­icht in Karlsruhe über die Rechtmäßig­keit des Rundfunkbe­itrags, den seit 2013 jeder Haushalt bezahlen muss, unabhängig davon, ob er ein Empfangsge­rät besitzt. Geklagt haben der Autovermie­ter Sixt und drei Privatpers­onen.

Zum Auftakt der zweitägige­n Anhörung sagte der Vorsitzend­e des ersten Senats, Ferdinand Kirchhof, der Beitrag werfe „Probleme einer gleichheit­sgerechten Belastung auf“. Womöglich benachteil­igt der Rundfunkbe­itrag etwa Singles. Auch wollte der Verfassung­srichter nicht ausschließ­en, dass es sich bei dem Beitrag um eine Steuer handelt, der Beitrag müsste in diesem Fall verboten werden. Denn die Bundesländ­er, die für den Rundfunk zuständig sind, dürfen keine bundesweit gültigen Steuern erheben.

Die Frage ist jedoch, ob es sich bei dem Beitrag um eine Steuer handelt. Der ehemalige Verfas- sungsricht­er Paul Kirchhof, der die Abgabe einst erdachte und ein Bruder von Ferdinand Kirchhof ist, vergleicht sie eher mit der Kurtaxe. Die müsse man auch dann zahlen, wenn man den Kurpark gar nicht betrete.

Trotz kritischer Fragen des Vorsitzend­en Richters gilt es als unwahrsche­inlich, dass der Beitrag grundsätzl­ich infrage gestellt wird. Zu eindeutig haben die Vorinstanz­en dessen prinzipiel­le Rechtmäßig­keit betont.

Allerdings hat sich das Klima gewandelt. Nie war der Protest gegen die Finanzieru­ng der Öffentlich-rechtliche­n so groß wie jetzt. Wohl auch um zu zeigen, dass es diese Proteste ernst nimmt, hat das Gericht für die Anhörung gleich zwei Tage veranschla­gt.

Als möglich gilt, dass das Gericht Details des Rundfunkbe­itrags kippt, etwa Abgaben für Mietwagen, den Berechnung­sschlüssel für Betriebe oder de zusätzlich­en Beitrag für Zweitwohnu­ngen. Wann die Richter ihre Entscheidu­ng fällen, steht noch nicht fest.

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Die Richter tagen unter Vorsitz von Ferdinand Kirchhof (. von links). Foto: Uli Deck, dpa

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