Thüringische Landeszeitung (Eichsfeld)
Beschwerde bei der Bafin: So wehren sich Bankkunden
Bei Streitfällen müssen Verbraucher nicht zwangsläufig vor Gericht ziehen. Die Aufsichtsbehörde kann als Vermittler angerufen werden
BERLIN. Ärger mit der Bank? Streit mit der Versicherung? Nicht immer muss so ein Fall zwangsläufig vor Gericht enden. Neben Schlichtungsstellen können sich Verbraucher auch direkt an die Finanzdienstleistungsaufsicht wenden: die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, kurz Bafin. Antworten auf wichtige Fragen.
Wer kann sich bei der Bundesanstalt Bafin beschweren?
Über die von der Bafin beauf- sichtigten Unternehmen kann sich jede Privatperson beschweren, und zwar kostenlos“, sagt Bafin-sprecher Oliver Struck. Das tun jedes Jahr Tausende Kunden.
Neben Angaben zum Kunden (Name, Anschrift) sind Angaben zum Unternehmen, Art des Vertrags, Vertragsnummer sowie Beschwerdegrund notwendig. Außerdem sollte enthalten sein, ob andere Beschwerden erfolgt sind, etwa bei einer Ombudsstelle, oder bereits ein Gerichtsverfahren anhängig ist. Korrespon- denz mit dem Unternehmen sollte in Kopie beigefügt sein.
Was passiert nach dem Eingang der Beschwerde?
Die Bafin prüft die eingereichten Unterlagen und fordert, wenn nötig, eine Stellungnahme des Unternehmens an“, erklärt Sprecher Struck. Stellt sich heraus, dass die Bafin als Aufsichtsbehörde einschreiten muss, setzt sie sich mit dem betreffenden Unternehmen weiter auseinander. „In welcher Weise die Bafin gegenüber einem Unternehmen tätig wird, darf sie aufgrund ihrer gesetzlichen Verschwiegenheitspfflicht allerdings nicht mitteilen“, sagt Struck.
In welchen Fällen kann die Bafin Verbrauchern helfen?
Einzelne Streitfälle kann und darf die Bafin nicht verbindlich entscheiden, auch eine allgemeine Rechtsberatung oder Gutachten kann die Aufsichtsbehörde nicht bieten. Allerdings gibt es Fälle, bei denen Unternehmen aufgrund der Beschwerde einlenken. Ein Beispiel: Eine Frau wollte ihre Riester-rentenversicherung auf einen anderen Versicherer übertragen. Dafür sollten 4,5 Prozent des Übernahmebetrags als Kosten berechnet werden. Die Prüfung der Bafin ergab, dass weder der Versicherungsschein noch die Versicherungsbedingungen dafür eine Grundlage boten. Es existiert auch keine gesetzliche Verpfflichtung. Der Versicherer verzichtete schließlich auf die Übertragungskosten.
Was bedeutet eine Beschwerdeablehnung für den Verbraucher?
Wenn die Bafin keinen Anlass sieht, als Aufsichtsbehörde einzuschreiten, stehen dem Kunden immer noch alle rechtlichen Möglichkeiten offen. „Die Ablehnung hat keine präjudizierende Wirkung“, sagt die Düsseldorfer Rechtsanwältin Katia Genkin. Soll bedeuten: Der Kunde kann durchaus im Recht sein und dieses Recht später auch vor Gericht zugesprochen bekommen. (dpa)