Thüringische Landeszeitung (Eichsfeld)
25-jähriger Eichsfelder muss in Haft
Gerichtsbericht: Berufung scheitert vor Gericht. Richter sieht keine Chance auf Bewährung
MÜHLHAUSEN/EICHSFELD. Im Juni 2017 war ein jetzt 25-jähriger Eichsfelder wegen vorsätzlicher Körperverletzung, Bedrohung und Freiheitsberaubung vom Amtsgericht Heiligenstadt zu einer sechsmonatigen Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt worden. Sein Pflichtverteidiger hatte mit seinem Einverständnis Berufung eingelegt. Sie wollten für den vorbestraften Angeklagten erneut Bewährung erreichen. Zur Sache sollte gar nicht mehr verhandelt werden, da der Täter alles gestanden hatte.
Der Vorfall hatte sich schon im Herbst 2016 zugetragen. Wieder einmal stark alkoholisiert war er nach Mitternacht auf der Straße einem Passanten begegnet. Er pöbelte ihn an und als der nicht reagierte, stieß er ihn um, setzte sich auf ihn, wollte sogar beißen und würgte ihn am Hals. Erst ein paar andere Passanten brachten durch ihr Eingreifen den Täter zum Aufgeben.
Das Opfer, ein junger Mann aus dem Irak, konnte sich nicht wehren und hatte Todesangst. Er trug Verletzungen an Armen und Beinen davon und hatte deutliche Würgemale am Hals. „Ich mach dich tot“, hatte der Angeklagte geschrien. Obwohl die Tat unter erheblichem Alkoholeinfluss geschehen war, hatte das Heiligenstädter Gericht keine „verminderte Schuldfähigkeit“anerkannt. Der 25-Jährige sei an Alkohol gewöhnt, stellte auch der Berufungsrichter am Landgericht fest. Dem Protokoll nach hatte er auch eine „gute Erinnerung an das Tatgeschehen“. Der junge Mann hat auch schon ein erhebliches Strafregister und längere Hafterfahrung. Mehrmals war er wegen ähnlicher Delikte strafrechtlich in Erscheinung getreten. Fast immer war er kurz nach der Haftentlassung wieder straffällig geworden.
Für das Gericht gibt es keine positive Sozialprognose. Erst seit der Verurteilung im vorliegenden Fall ist nichts mehr passiert. Allein das Argument, dass er sich um seine schwerkranke Mutter kümmern will, reicht für eine Bewährung nicht aus. Der Verteidiger machte auf die schwierigen, persönlichen Verhältnisse des Angeklagten aufmerksam. Schon sein aggressiver Vater war keine positive Person in seinem Leben. Sogar ein paar Jahre im Kinderheim hatten ihn nicht von seinem aggressiven Verhalten abgebracht.
Mit 13 hatte er angefangen zu trinken. „Große Flaschen Schnaps auf Ex“, berichtete er. „Mit 14 fing er an mit den Drogen, Gras, LSD und anderes probierte er aus. Jetzt will er dies reduziert haben.“Nach Bemerkungen des Staatsanwalts „ist er unter Alkohol immer angriffsbereit. Leute anmachen, Polizisten beleidigen, rumschimpfen und prügeln“, gehören dann dazu. Zwar will er „eine Alkoholtherapie anfangen, eine psychiatrische Behandlung beantragen“, hat aber durch Probleme mit der Krankenkasse und der Arbeitsagentur keine Chancen. Er kann keinerlei Bemühungen auf Besserung nachweisen. Immer, wenn er Probleme hat, fängt er wieder an, sinnlos zu trinken, bis er alles vergisst.
Auch ein massiver Drogenkonsum hat sein Leben schon geprägt. Er hat die Schule zwei Jahre später als normal abgeschlossen, keinen Beruf gelernt und Maßnahmen abgebrochen. Manchmal hilft er bei Jahrmärkten auf dem Rummel aus. Einer geregelten Tätigkeit ist er noch nie nachgegangen. Nach Meinung des Berufungsrichters gab es keine Vorleistungen, keine Ansätze für Beratung und Hilfe. Eine Bewährung wäre nicht vertretbar. Negativ für den Prozessverlauf war auch, dass er ständig dazwischen redete, wenn Richter, Verteidiger oder Staatsanwalt etwas sagten. Mehrmals war der Richter kurz davor, ihn mit einem Ordnungsgeld zu belegen. Nach einer kurzen Beratung wurde die Berufung vom Verteidiger zurück genommen. Schlimm noch ist es für den jungen Mann, dass er nun auch noch die Gerichtskosten für die Berufung tragen muss.
Nach Haftentlassung stets rückfällig geworden