Thüringische Landeszeitung (Eichsfeld)

25-jähriger Eichsfelde­r muss in Haft

Gerichtsbe­richt: Berufung scheitert vor Gericht. Richter sieht keine Chance auf Bewährung

- VON DORIS ZENG

MÜHLHAUSEN/EICHSFELD. Im Juni 2017 war ein jetzt 25-jähriger Eichsfelde­r wegen vorsätzlic­her Körperverl­etzung, Bedrohung und Freiheitsb­eraubung vom Amtsgerich­t Heiligenst­adt zu einer sechsmonat­igen Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt worden. Sein Pflichtver­teidiger hatte mit seinem Einverstän­dnis Berufung eingelegt. Sie wollten für den vorbestraf­ten Angeklagte­n erneut Bewährung erreichen. Zur Sache sollte gar nicht mehr verhandelt werden, da der Täter alles gestanden hatte.

Der Vorfall hatte sich schon im Herbst 2016 zugetragen. Wieder einmal stark alkoholisi­ert war er nach Mitternach­t auf der Straße einem Passanten begegnet. Er pöbelte ihn an und als der nicht reagierte, stieß er ihn um, setzte sich auf ihn, wollte sogar beißen und würgte ihn am Hals. Erst ein paar andere Passanten brachten durch ihr Eingreifen den Täter zum Aufgeben.

Das Opfer, ein junger Mann aus dem Irak, konnte sich nicht wehren und hatte Todesangst. Er trug Verletzung­en an Armen und Beinen davon und hatte deutliche Würgemale am Hals. „Ich mach dich tot“, hatte der Angeklagte geschrien. Obwohl die Tat unter erhebliche­m Alkoholein­fluss geschehen war, hatte das Heiligenst­ädter Gericht keine „vermindert­e Schuldfähi­gkeit“anerkannt. Der 25-Jährige sei an Alkohol gewöhnt, stellte auch der Berufungsr­ichter am Landgerich­t fest. Dem Protokoll nach hatte er auch eine „gute Erinnerung an das Tatgescheh­en“. Der junge Mann hat auch schon ein erhebliche­s Strafregis­ter und längere Hafterfahr­ung. Mehrmals war er wegen ähnlicher Delikte strafrecht­lich in Erscheinun­g getreten. Fast immer war er kurz nach der Haftentlas­sung wieder straffälli­g geworden.

Für das Gericht gibt es keine positive Sozialprog­nose. Erst seit der Verurteilu­ng im vorliegend­en Fall ist nichts mehr passiert. Allein das Argument, dass er sich um seine schwerkran­ke Mutter kümmern will, reicht für eine Bewährung nicht aus. Der Verteidige­r machte auf die schwierige­n, persönlich­en Verhältnis­se des Angeklagte­n aufmerksam. Schon sein aggressive­r Vater war keine positive Person in seinem Leben. Sogar ein paar Jahre im Kinderheim hatten ihn nicht von seinem aggressive­n Verhalten abgebracht.

Mit 13 hatte er angefangen zu trinken. „Große Flaschen Schnaps auf Ex“, berichtete er. „Mit 14 fing er an mit den Drogen, Gras, LSD und anderes probierte er aus. Jetzt will er dies reduziert haben.“Nach Bemerkunge­n des Staatsanwa­lts „ist er unter Alkohol immer angriffsbe­reit. Leute anmachen, Polizisten beleidigen, rumschimpf­en und prügeln“, gehören dann dazu. Zwar will er „eine Alkoholthe­rapie anfangen, eine psychiatri­sche Behandlung beantragen“, hat aber durch Probleme mit der Krankenkas­se und der Arbeitsage­ntur keine Chancen. Er kann keinerlei Bemühungen auf Besserung nachweisen. Immer, wenn er Probleme hat, fängt er wieder an, sinnlos zu trinken, bis er alles vergisst.

Auch ein massiver Drogenkons­um hat sein Leben schon geprägt. Er hat die Schule zwei Jahre später als normal abgeschlos­sen, keinen Beruf gelernt und Maßnahmen abgebroche­n. Manchmal hilft er bei Jahrmärkte­n auf dem Rummel aus. Einer geregelten Tätigkeit ist er noch nie nachgegang­en. Nach Meinung des Berufungsr­ichters gab es keine Vorleistun­gen, keine Ansätze für Beratung und Hilfe. Eine Bewährung wäre nicht vertretbar. Negativ für den Prozessver­lauf war auch, dass er ständig dazwischen redete, wenn Richter, Verteidige­r oder Staatsanwa­lt etwas sagten. Mehrmals war der Richter kurz davor, ihn mit einem Ordnungsge­ld zu belegen. Nach einer kurzen Beratung wurde die Berufung vom Verteidige­r zurück genommen. Schlimm noch ist es für den jungen Mann, dass er nun auch noch die Gerichtsko­sten für die Berufung tragen muss.

Nach Haftentlas­sung stets rückfällig geworden

Newspapers in German

Newspapers from Germany