Thüringische Landeszeitung (Eichsfeld)
1 Schlotheim.
Der Fall Mario J. ereignet sich am 24. Januar 1993 vor einer Pizzeria. Es gibt Streit zwischen einer sogenannten „Ordnungsgruppe“und Punks, zu denen J. gehört. Letztere wollen an einer Veranstaltung teilnehmen, werden ausgeschlossen. J. wird erstochen, der Täter freigesprochen. Er habe in Notwehr gehandelt. Im Urteil wird keine rechtsextreme Motivation genannt.
2 Erfurt-stotternheim.
Ireneusz S. stirbt am 3. August 1992 nach einem Besuch im Discozirkus in Stotternheim. Der einzige festangestellte Mitarbeiter des Ordnungspersonals hatte den Polen geschlagen. Auch andere malträtierten ihn. Das Landgericht Erfurt verurteilt den Haupttäter wegen gefährlicher Körperverletzung mit Todesfolge. Ein ausländerfeindliches Motiv aber wird nicht anerkannt.
3
Erfurt. Angehörigen der rechten Szene wird am 25. Januar 2003 der Zutritt zu einer Party verweigert. Ein Mitglied der Gruppe geht deshalb auf zwei wohl betrunkene Männer los. Hartmut B. wird von seinem Schlag getroffen, stirbt zwei Tage später. Der Täter ist wegen rechter Straftaten verurteilt. Als der Prozess 2008 beginnt sind die verjährt. Urteil: Körperverletzung mit Todesfolge.
4
GERA. Oleg V. stirbt am 24. Januar 2004 in einem Geraer Waldstück nach massiver Gewalteinwirkung von vier Männern. Einer sticht ihm mit dem Messer in den Rücken, einer anderer schlägt mit dem Hammer auf ihn ein. Die Staatsanwaltschaft geht von einer fremdenfeindlichen Gesinnung bei den Tätern aus. Die Täter werden wegen Mordes zu Jugendstrafen verurteilt. 5 ARNSTADT. Karl S. ist Wächter des Schlossparkes in Arnstadt. Fünf Jugendliche prügeln am 18. Januar 1993 auf ihn ein, als er sie nach einer Sachbeschädigung in dem Park erwischt, bis er stirbt. Zu dieser Zeit gibt es viele Probleme mit rechten Jugendlichen. Ezra zitiert einen Jugendklubmitarbeiter, der den Fall als „logische Folge der Ereignisse“benennt. Die Bundesregierung erkennt ihn als rechte Tat an. 6 BAD BLANKENBURG. Axel U. wird am Himmelfahrtstag 2001 von Steffen T. getötet. Aus einer Verbalattacke wird ein Gewaltexzess. T., dessen Verbindungen in die Neonaziszene bekannt sind, wird wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt. Einen rechtsextremen Hintergrund erkennt das Landgericht Gera nicht an. Der Film „Das blinde Auge“arbeitet den Fall noch einmal auf.
7
SAALFELD. Ein 15-Jähriger ersticht die erst 14-jährige Jana G. Bei der vorhergehenden Verbalauseinandersetzung soll er sie als „Zeckenschlampe“angeschrien und dabei ein Messer offen in der Hand gehalten haben. Sie soll ihn als „Fascho“betitelt haben. Die wechselseitigen Beleidigungen würden eine Einordnung als rechtsmotivierte Tat nicht rechtfertigen, schätzt die Landesregierung 2012 ein.
8
SUHL. Drei junge Männer quälen Klaus-peter K., der als sozial randständig gilt, in seiner Wohnung, bis er am 16. Juni 2012 stirbt. Die Täter werden zu langen Haftstrafen verurteilt. Die Richterin erkennt an, dass K. aus sozialdarwinistischen Motiven getötet wurde. Im Urteilsspruch spielt das keine Rolle. Die Täter waren zuvor durch Hakenkreuzschmierereien sowie Feierlichkeiten am Hitlergeburtstag aufgefallen.