Thüringische Landeszeitung (Eichsfeld)
Trotz Verurteilung vorerst frei
Weimarer verlässt Gerichtssaal nach Schuldspruch über zwei Jahre und sechs Monate
ERFURT/WEIMAR. Dass Christian S. den Gerichtssaal als freier Mann verlassen kann, erscheint zunächst unüblich. Denn gerade ist der Weimarer zu zwei Jahren und sechs Monaten Haft wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt worden. Die ursprüngliche Anklage lautete auf versuchten Totschlag. Richter Markus von Hagen ist mit seinem Urteilsspruch dem Antrag der Staatsanwaltschaft gefolgt.
Christian S. ist nunmehr für schuldig befunden, seinen Trinker-kollegen im Streit mit dem Messer verletzt zu haben. Beide waren, das wurde im Prozessverlauf deutlich, bei der Tat erheblich alkoholisiert, hatten zuvor miteinander in der Küche der gemeinsamen Sozialwohnung große Mengen Alkohol konsumiert. Rechtsanwalt Christian Stünkel zeigte sich auf Tlz-anfrage nicht unzufrieden mit dem Prozessverlauf und dem Urteilsspruch – auch wenn er für seinen Mandanten einen Freispruch erreichen wollte. Stünkel ist davon überzeugt, dass S. in Notwehr gehandelt hat. Denn das spätere Opfer hatte auf seinen Mandanten eingeschlagen.
Stünkel wird deshalb auch in Revision gehen. „Wir haben mit dem Prozess schon viel erreicht, sind aber noch nicht ganz zufrieden“, sagte er.
Dass sein Mandant, der zuvor noch nie mit dem Gesetz in Konflikt geraten war, zunächst wieder auf freien Fuß kommt, liege daran, dass der Untersuchungshaftbefehl wegen versuchten Totschlags nicht aufrecht erhalten werden kann, da der Schuldspruch auf gefährliche Körperverletzung lautet.
Hinter Christian S. liegen acht Monate, die er in Untersuchungshaft verbringen musste. Verbleiben würden dann also noch 22 Monate Freiheitsstrafe, würde das Urteil rechtskräftig. Verbringen wird S. seine Haft, so er sie denn antreten muss, im Maßregelvollzug.