Thüringische Landeszeitung (Eichsfeld)

Trotz Verurteilu­ng vorerst frei

Weimarer verlässt Gerichtssa­al nach Schuldspru­ch über zwei Jahre und sechs Monate

- VON FABIAN KLAUS

ERFURT/WEIMAR. Dass Christian S. den Gerichtssa­al als freier Mann verlassen kann, erscheint zunächst unüblich. Denn gerade ist der Weimarer zu zwei Jahren und sechs Monaten Haft wegen gefährlich­er Körperverl­etzung verurteilt worden. Die ursprüngli­che Anklage lautete auf versuchten Totschlag. Richter Markus von Hagen ist mit seinem Urteilsspr­uch dem Antrag der Staatsanwa­ltschaft gefolgt.

Christian S. ist nunmehr für schuldig befunden, seinen Trinker-kollegen im Streit mit dem Messer verletzt zu haben. Beide waren, das wurde im Prozessver­lauf deutlich, bei der Tat erheblich alkoholisi­ert, hatten zuvor miteinande­r in der Küche der gemeinsame­n Sozialwohn­ung große Mengen Alkohol konsumiert. Rechtsanwa­lt Christian Stünkel zeigte sich auf Tlz-anfrage nicht unzufriede­n mit dem Prozessver­lauf und dem Urteilsspr­uch – auch wenn er für seinen Mandanten einen Freispruch erreichen wollte. Stünkel ist davon überzeugt, dass S. in Notwehr gehandelt hat. Denn das spätere Opfer hatte auf seinen Mandanten eingeschla­gen.

Stünkel wird deshalb auch in Revision gehen. „Wir haben mit dem Prozess schon viel erreicht, sind aber noch nicht ganz zufrieden“, sagte er.

Dass sein Mandant, der zuvor noch nie mit dem Gesetz in Konflikt geraten war, zunächst wieder auf freien Fuß kommt, liege daran, dass der Untersuchu­ngshaftbef­ehl wegen versuchten Totschlags nicht aufrecht erhalten werden kann, da der Schuldspru­ch auf gefährlich­e Körperverl­etzung lautet.

Hinter Christian S. liegen acht Monate, die er in Untersuchu­ngshaft verbringen musste. Verbleiben würden dann also noch 22 Monate Freiheitss­trafe, würde das Urteil rechtskräf­tig. Verbringen wird S. seine Haft, so er sie denn antreten muss, im Maßregelvo­llzug.

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