Thüringische Landeszeitung (Eichsfeld)
Whatsapp: Ärger im Diensthandy
Durch Adressbuchzugriff drohen Bußgelder
BERLIN. Egal ob auf der Baustelle, im Außendienst oder beim Vertrieb: Messengerdienste wie Whatsapp werden auch im Beruf zunehmend eingesetzt – oder zumindest auf demselben Smartphone, in dem auch die Telefonnummern von Geschäftspartnern und Kunden gespeichert sind.
Das könnte ab dem 25. Mai teuer werden. Dann nämlich tritt die Eu-datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft, laut der die Weitergabe von persönlichen Daten verboten ist. Denn standardmäßig greift Whatsapp auf das Telefon-adressbuch zu und sucht nach bekannten Kontakten. Dabei werden alle Daten an Whatsapp übermittelt, ohne dass deren Inhaber eingewilligt haben. Das war auch bisher schon verboten, wie Medienanwalt Christian Solmecke betont: „Berufstätige mussten sich schon nach der alten Rechtslage an das Bundesdatenschutzgesetz halten.“Die DSGVO sieht zusätzlich allerdings empfindliche Bußgelder vor. „Die Bußgelder richten sich zunächst nur an die Verantwortlichen – das sind erst einmal die Leiter eines jeweiligen Unternehmens“, so Solmecke. Handwerker oder Freiberufler wären hier also selbst in der Pflicht. Theoretisch könnten aber auch Angestellte zur Kasse gebeten werden. „Allerdings nur dann, wenn er sich vorsätzlich oder grob fahrlässig Verhalten hat – z.b. wenn er eine Anweisung des Arbeitgebers einfach missachtet hat“, so Anwalt Solmecke.
Laut seiner Einschätzung lässt sich Whatsapp aber weiter beruflich nutzen, wenn man den Adressbuchzugriff der App unterbindet und sich von neuen Kontakten zunächst direkt anschreiben lässt. „Damit ist klar, dass die andere Seite eingewilligt hat.“(jnm)