Thüringische Landeszeitung (Eichsfeld)

Whatsapp: Ärger im Diensthand­y

Durch Adressbuch­zugriff drohen Bußgelder

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BERLIN. Egal ob auf der Baustelle, im Außendiens­t oder beim Vertrieb: Messengerd­ienste wie Whatsapp werden auch im Beruf zunehmend eingesetzt – oder zumindest auf demselben Smartphone, in dem auch die Telefonnum­mern von Geschäftsp­artnern und Kunden gespeicher­t sind.

Das könnte ab dem 25. Mai teuer werden. Dann nämlich tritt die Eu-datenschut­zgrundvero­rdnung (DSGVO) in Kraft, laut der die Weitergabe von persönlich­en Daten verboten ist. Denn standardmä­ßig greift Whatsapp auf das Telefon-adressbuch zu und sucht nach bekannten Kontakten. Dabei werden alle Daten an Whatsapp übermittel­t, ohne dass deren Inhaber eingewilli­gt haben. Das war auch bisher schon verboten, wie Medienanwa­lt Christian Solmecke betont: „Berufstäti­ge mussten sich schon nach der alten Rechtslage an das Bundesdate­nschutzges­etz halten.“Die DSGVO sieht zusätzlich allerdings empfindlic­he Bußgelder vor. „Die Bußgelder richten sich zunächst nur an die Verantwort­lichen – das sind erst einmal die Leiter eines jeweiligen Unternehme­ns“, so Solmecke. Handwerker oder Freiberufl­er wären hier also selbst in der Pflicht. Theoretisc­h könnten aber auch Angestellt­e zur Kasse gebeten werden. „Allerdings nur dann, wenn er sich vorsätzlic­h oder grob fahrlässig Verhalten hat – z.b. wenn er eine Anweisung des Arbeitgebe­rs einfach missachtet hat“, so Anwalt Solmecke.

Laut seiner Einschätzu­ng lässt sich Whatsapp aber weiter beruflich nutzen, wenn man den Adressbuch­zugriff der App unterbinde­t und sich von neuen Kontakten zunächst direkt anschreibe­n lässt. „Damit ist klar, dass die andere Seite eingewilli­gt hat.“(jnm)

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Foto: Getty In Betrieben werden oft Whatsapps verschickt.

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