Thüringische Landeszeitung (Eichsfeld)

Den digitalen Nachlass vorbereite­n

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Zugänge und Passwörter sollten schon zu Lebzeiten für Angehörige hinterlegt werden. Für den digitalen Nachlass sollte eine Vertrauens­person bestimmt werden. Dazu ist eine handschrif­tliche und unterschri­ebene Vollmacht nötig. Wichtig ist der Hinweis, dass sie „über den Tod hinaus“gilt.

Wird der Tod eines Nutzers gemeldet, versetzen Facebook, Instagram und Twitter die Profile in den sogenannte­n Gedenkzust­and, in dem niemand Zugriff auf das Profil hat. Ausschließ­lich Bevollmäch­tigte und unmittelba­re Verwandte können die Löschung des Profils beantragen.

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