Thüringische Landeszeitung (Eichsfeld)
Den digitalen Nachlass vorbereiten
Zugänge und Passwörter sollten schon zu Lebzeiten für Angehörige hinterlegt werden. Für den digitalen Nachlass sollte eine Vertrauensperson bestimmt werden. Dazu ist eine handschriftliche und unterschriebene Vollmacht nötig. Wichtig ist der Hinweis, dass sie „über den Tod hinaus“gilt.
Wird der Tod eines Nutzers gemeldet, versetzen Facebook, Instagram und Twitter die Profile in den sogenannten Gedenkzustand, in dem niemand Zugriff auf das Profil hat. Ausschließlich Bevollmächtigte und unmittelbare Verwandte können die Löschung des Profils beantragen.