Thüringische Landeszeitung (Eichsfeld)
Rechte und Pflichten
In jungen Jahren der Gesellschaft dienen
In jungen Jahren war ich froh, nicht zur Bundeswehr zu müssen. Ich hätte verweigert und Zivildienst gemacht. Aber von Mädchen wurde dergleichen damals nicht verlangt, weswegen ich die Zeit zwischen Abitur und Studium als Zimmermädchen in einem Fünfsternehaus verbrachte – dabei blieb nichts Menschliches fremd...
Als der Herr von und zu Guttenberg quasi über Nacht den Wehrdienst für ausgesetzt erklärte – abgeschafft wurde er nicht –, war das ein Rückschritt. Konsequent wäre gewesen, schon zu diesem Zeitpunkt einen Dienst an der Gesellschaft einzuführen, den in jungen Jahren jede und jeder zu leisten hat. Zwölf Monate würden ausreichen, so dass für Abiturienten nach dem Gesellschaftsjahr der Einstieg ins Herbstsemester möglich ist – und Lehrlinge im Herbst ihren Job antreten können.
Der Gesellschaft zu dienen, hätte vor allem den großen Vorteil, dass junge Menschen rauskommen aus dem Kleinklein des gewohnten Umfeldes – und zwar ganz unabhängig davon, ob sie mit goldenen Löffeln aufgewachsen sind oder als Kind vor allem die Schattenseiten kennen gelernt haben. Und auch für alle dazwischen – für all die Mittelschichtskinder – ist so ein Dienst ein guter Beitrag zum Erwachsenenwerden. Viele machen dergleichen freiwillig – als Bufdi oder bei Work&travel. Vielleicht lässt sich der Gesellschaftsdienst ohne Druck ausweiten, durch Anreize und Anrechnung beim Studium oder bei der Rente...
Womöglich braucht es dafür einen Zwang. Gut, dass es jetzt wenigstens eine Debatte über dieses Thema gibt.