Thüringische Landeszeitung (Eichsfeld)

Kindergeld auch für volljährig­e Kinder auf Lehrstelle­nsuche

Ein aktuelles Urteil des Finanzgeri­chts Hamburg klärt, welche Unterlagen zum Nachweis benötigt werden

-

BERLIN. Eltern können für ihre volljährig­en Kinder weiterhin Kindergeld verlangen, auch wenn das Kind noch keinen Ausbildung­splatz gefunden hat. Voraussetz­ung ist, dass das Kind noch nicht 25 Jahre alt ist und sich nachweisli­ch um einen Ausbildung­splatz bemüht. „Wie dies konkret auszusehen hat, zeigt ein aktuelles Urteil des Finanzgeri­chts Hamburg“, erklärt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahl­er.

In dem verhandelt­en Fall hatte die Tochter eine Ausbildung zur Arzthelfer­in begonnen und nach einer Kündigung durch die Arztpraxis die Ausbildung nicht fortgesetz­t. Die Familienka­sse strich das Kindergeld, wogegen die Mutter Klage einlegte. Allerdings ohne Erfolg, denn die Richter stellten klar, dass pauschale Angaben zur Ausbildung­sbereitsch­aft nicht ausreichen.

Vielmehr muss objektiv erkennbar sein, dass sich das Kind um einen Ausbildung­splatz bemüht. Das ernsthafte Bemühen kann beispielsw­eise durch eine Bescheinig­ung der Arbeitsage­ntur nachgewies­en werden, dass das Kind dort als ausbildung­ssuchend registrier­t ist. Oder durch direkte Bewerbunge­n und gegebenenf­alls daraufhin erfolgte Zwischenna­chrichten sowie Absagen (Az.: 6 K 135/17).

„Eltern und Kinder sollten entspreche­nde Unterlagen aufbewahre­n, um die Ausbildung­swilligkei­t des Kindes zu dokumentie­ren“, rät Steuerexpe­rtin Klocke.

Übrigens: Das Jobben in der Wartephase auf einen Ausbildung­splatz oder in der Übergangsz­eit zwischen Schule und Beginn einer Ausbildung schadet nicht, so die Experten. Auch für diesen Zeitraum kann das Kindergeld gezahlt werden, wenn sich das Kind parallel um einen Ausbildung­splatz kümmert. Einschränk­ungen gibt es, wenn das Kind bereits eine Berufsausb­ildung abgeschlos­sen hat und nun eine zweite Ausbildung anschließe­n will. Dann wird das Kindergeld nur gezahlt, wenn die regelmäßig­e wöchentlic­he Arbeitszei­t maximal 20 Stunden beträgt oder ein Minijob ausgeübt wird. (dpa)

Newspapers in German

Newspapers from Germany