Thüringische Landeszeitung (Eichsfeld)
Polizei ermittelt gegen Lkw-fahrer aus A 9-Stau
Lastzüge auf allen drei Spuren hatten Chaos ausgelöst
Der stundenlange Stau nach dem Wintereinbruch auf der A 9 hat ein teures Nachspiel für 60 Lkw-fahrer, die mit ihren Lastzügen auf die dritte Autobahnspur gefahren waren. Sie müssen mit einem Bußgeld von 200 Euro und zwei Punkten rechnen, wie Christian Cohn, Sprecher der Thüringer Autobahnpolizei, sagt. Demnach haben die Einsatzkräfte Beweisfotos von 60 Lastzügen gemacht, die im Stau auf der dritten Spur standen. „Wir ermitteln, weil die Fahrer keine Rettungsgasse gebildet haben“, erläutert Cohn. Doch wie ist prinzipiell die Rechtslage: Dürfen Lkw auf der Autobahn auch auf die dritte Spur fahren, wenn sie überholen möchten? „Grundsätzlich dürfen Lkw bei einer dreispurigen Autobahn auch ganz links überholen“, erläutert Cohn. „Das ist aber nur eine rein theoretische Möglichkeit.“Denn die Voraussetzung dafür sei, dass sie niemand bei diesem Überholvorgang behindern, was aber angesichts des Verkehrsaufkommens und der Geschwindigkeit von Lkw fast immer der Fall sein dürfte. Zudem müsse die Geschwindigkeit mindestens 20 Kilometer pro Stunde über jener des Überholten liegen, damit der Vorgang in angemessener Zeit abgeschlossen werden kann. Doch die Straßenverkehrsordnung sieht auch für bestimmte Witterungsbedingungen ein striktes Verbot vor. Diese Sonderregel gilt für Lkw über 7,5 Tonnen, wenn die Sichtweite durch Schneefall oder Regen auf 50 Meter oder weniger eingeschränkt ist sowie bei Schneeglätte oder Glatteis. Dann nämlich dürfen Lkw den äußerst linken Fahrstreifen nicht benutzen, heißt es in Paragraf 18 der Straßenverkehrsordnung. Verstoßen Fahrer gegen dieses Gebot, werden laut Cohn 80 Euro fällig.