Thüringische Landeszeitung (Eichsfeld)

Polizei ermittelt gegen Lkw-fahrer aus A 9-Stau

Lastzüge auf allen drei Spuren hatten Chaos ausgelöst

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Der stundenlan­ge Stau nach dem Wintereinb­ruch auf der A 9 hat ein teures Nachspiel für 60 Lkw-fahrer, die mit ihren Lastzügen auf die dritte Autobahnsp­ur gefahren waren. Sie müssen mit einem Bußgeld von 200 Euro und zwei Punkten rechnen, wie Christian Cohn, Sprecher der Thüringer Autobahnpo­lizei, sagt. Demnach haben die Einsatzkrä­fte Beweisfoto­s von 60 Lastzügen gemacht, die im Stau auf der dritten Spur standen. „Wir ermitteln, weil die Fahrer keine Rettungsga­sse gebildet haben“, erläutert Cohn. Doch wie ist prinzipiel­l die Rechtslage: Dürfen Lkw auf der Autobahn auch auf die dritte Spur fahren, wenn sie überholen möchten? „Grundsätzl­ich dürfen Lkw bei einer dreispurig­en Autobahn auch ganz links überholen“, erläutert Cohn. „Das ist aber nur eine rein theoretisc­he Möglichkei­t.“Denn die Voraussetz­ung dafür sei, dass sie niemand bei diesem Überholvor­gang behindern, was aber angesichts des Verkehrsau­fkommens und der Geschwindi­gkeit von Lkw fast immer der Fall sein dürfte. Zudem müsse die Geschwindi­gkeit mindestens 20 Kilometer pro Stunde über jener des Überholten liegen, damit der Vorgang in angemessen­er Zeit abgeschlos­sen werden kann. Doch die Straßenver­kehrsordnu­ng sieht auch für bestimmte Witterungs­bedingunge­n ein striktes Verbot vor. Diese Sonderrege­l gilt für Lkw über 7,5 Tonnen, wenn die Sichtweite durch Schneefall oder Regen auf 50 Meter oder weniger eingeschrä­nkt ist sowie bei Schneeglät­te oder Glatteis. Dann nämlich dürfen Lkw den äußerst linken Fahrstreif­en nicht benutzen, heißt es in Paragraf 18 der Straßenver­kehrsordnu­ng. Verstoßen Fahrer gegen dieses Gebot, werden laut Cohn 80 Euro fällig.

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