Thüringische Landeszeitung (Eichsfeld)

Land stellt 100 Millionen Euro für neue Stiftung zur Verfügung

Kulturmini­ster Hoff pocht auf Kulturhohe­it: „Wir wollen nicht am goldenen Zügel geführt werden“

- VON MARTIN DEBES

ERFURT. Thüringen stellt mit dem Haushaltsw­urf für das kommende Jahr 100 Millionen Euro für eine neu zu gründende Schlössers­tiftung mit Sachsenanh­alt und dem Bund zur Verfügung. Entspreche­nde Verpflicht­ungsermäch­tigungen stünden im Etatplan für 2020, der am Dienstag im Kabinett beraten wird, sagte Kulturmini­ster Benjamin Hoff (Linke). Der Bundestag hatte im Dezember beschlosse­n, Thüringen und Sachsen-anhalt 200 Millionen Euro für die Sanierung der Schlösser und Gärten zur Verfügung zu stellen. Als Bedingung wurde von den Ländern eine Mitfinanzi­erung in gleicher Höhe und die Gründung einer gemeinsame­n Stiftung verlangt. Ein erstes Treffen auf Arbeitsebe­ne hat laut Hoff bereits stattgefun­den. Allerdings bestehen noch deutliche Meinungsun­terschiede zwischen Bund und Ländern. So schloss der Minister kategorisc­h aus, dass die bereits existieren­den Stiftungen zusammenge­legt werden. „Für die Landesregi­erungen von Sachsen-anhalt und Thüringen ist klar, dass die bisherigen Schlössers­tiftungen bestehen bleiben und nicht fusioniere­n werden“, sagte er. Sie passten unter anderem von ihrer Struktur her nicht zusammen. Darüber hinaus verwies Hoff auf „grundsätzl­iche Bedenken“beider Landesregi­erungen. „Der Bund kann uns auch nicht eine Zusammenle­gung vorschreib­en, das wäre ein Eingriff in die Kulturhohe­it der Länder“, sagte er. „Wir bedanken uns beim Bund für die Riesenchan­ce: Aber wir wollen nicht am goldenen Zügel geführt werden.“Der Minister erklärte, dass beide Länder daher die Gründung „einer neuen, möglichst schlanken Förderstif­tung“anstrebten. „Alleiniger Zweck der Institutio­n sollte sein, die Gesamtsumm­e von 400 Millionen Euro – also 200 Millionen vom Bund und 200 Millionen Euro von den Ländern – in den nächsten acht Jahren auszugeben. Dabei sollen in Thüringen nicht nur Liegenscha­ften der bestehende­n Schlössers­tiftung profitiere­n, sondern auch Bauten und Gärten, die nicht dazu gehörten, wie zum Beispiel Reinhardsb­runn. Auch die in eigenen Stiftungen organisier­ten Einrichtun­gen wie die Wartburg oder Schloss Friedrichs­werth (Kreis Gotha) sollten anspruchsb­erechtigt sein, so Hoff.

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