Thüringische Landeszeitung (Eichsfeld)
Land stellt 100 Millionen Euro für neue Stiftung zur Verfügung
Kulturminister Hoff pocht auf Kulturhoheit: „Wir wollen nicht am goldenen Zügel geführt werden“
ERFURT. Thüringen stellt mit dem Haushaltswurf für das kommende Jahr 100 Millionen Euro für eine neu zu gründende Schlösserstiftung mit Sachsenanhalt und dem Bund zur Verfügung. Entsprechende Verpflichtungsermächtigungen stünden im Etatplan für 2020, der am Dienstag im Kabinett beraten wird, sagte Kulturminister Benjamin Hoff (Linke). Der Bundestag hatte im Dezember beschlossen, Thüringen und Sachsen-anhalt 200 Millionen Euro für die Sanierung der Schlösser und Gärten zur Verfügung zu stellen. Als Bedingung wurde von den Ländern eine Mitfinanzierung in gleicher Höhe und die Gründung einer gemeinsamen Stiftung verlangt. Ein erstes Treffen auf Arbeitsebene hat laut Hoff bereits stattgefunden. Allerdings bestehen noch deutliche Meinungsunterschiede zwischen Bund und Ländern. So schloss der Minister kategorisch aus, dass die bereits existierenden Stiftungen zusammengelegt werden. „Für die Landesregierungen von Sachsen-anhalt und Thüringen ist klar, dass die bisherigen Schlösserstiftungen bestehen bleiben und nicht fusionieren werden“, sagte er. Sie passten unter anderem von ihrer Struktur her nicht zusammen. Darüber hinaus verwies Hoff auf „grundsätzliche Bedenken“beider Landesregierungen. „Der Bund kann uns auch nicht eine Zusammenlegung vorschreiben, das wäre ein Eingriff in die Kulturhoheit der Länder“, sagte er. „Wir bedanken uns beim Bund für die Riesenchance: Aber wir wollen nicht am goldenen Zügel geführt werden.“Der Minister erklärte, dass beide Länder daher die Gründung „einer neuen, möglichst schlanken Förderstiftung“anstrebten. „Alleiniger Zweck der Institution sollte sein, die Gesamtsumme von 400 Millionen Euro – also 200 Millionen vom Bund und 200 Millionen Euro von den Ländern – in den nächsten acht Jahren auszugeben. Dabei sollen in Thüringen nicht nur Liegenschaften der bestehenden Schlösserstiftung profitieren, sondern auch Bauten und Gärten, die nicht dazu gehörten, wie zum Beispiel Reinhardsbrunn. Auch die in eigenen Stiftungen organisierten Einrichtungen wie die Wartburg oder Schloss Friedrichswerth (Kreis Gotha) sollten anspruchsberechtigt sein, so Hoff.