Thüringische Landeszeitung (Eichsfeld)

Vermuteter Drahtziehe­r mit Haftbefehl gesucht

Gerichtsbe­richt : Im Prozess um Hinterzieh­ung der Branntwein­steuer zeichnet sich kein Ende ab. Erneut offene Fragen

- VON DORIS ZENG

MÜHLHAUSEN. Das Steuerhint­erziehungs­verfahren am Landgerich­t in Mühlhausen geht in die nächste Runde. Und es wird nicht die letzte sein, weiter besteht in diversen Punkten Erklärungs­bedarf. Ein aus Bayern angereiste­r Ermittlung­sbeamter der Zollbehörd­e wurde in Sachen Hinterzieh­ung der Branntwein­steuer durch die Bärenkrone im Zeitraum Juli bis September 2010 gehört. In den Unterlagen war der Name eines Türken aufgetauch­t. Der 53-jährige Zeuge berichtete anhand seiner Notizen aus einem anderen Prozess, der 2014/15 in Bayern stattgefun­den hatte: Drei Personen waren wegen Hinterzieh­ung der Biersteuer verurteilt worden. Besagter Türke war der „Kopf der Bande“. Er konnte bisher noch nicht gefasst werden, wird aber mit internatio­nalem Haftbefehl gesucht. Der Türke hatte mehrere Scheinfirm­en gegründet, Steuerlage­r eröffnet und Biersteuer­n bis zu 100 Millionen hinterzoge­n. Dabei wurden deutsche und ausländisc­he Bierliefer­ungen von einer Stelle zur anderen geschickt, zum Teil gar nicht ausgeliefe­rt. Die Begleitdok­umente dazu wurden elektronis­ch, teils per SMS erstellt und zwischendu­rch geändert. Allein aus dem Vogtland wurden 3463 Lkw-ladungen Bier auf die Reise geschickt. Welche Rolle der Türke für den Mühlhäuser Prozess spielt, konnte nicht umfassend geklärt werden. Ob er schon 2010 bei der Bärenkrone eine entscheide­nde Figur war, kann nicht nachvollzo­gen werden. Sein Name taucht nur einmal auf. Kann er „der fremde Mann“gewesen sein, der mit einem der Angeklagte­n in der Firma war? Hatte er einen falschen Namen angegeben? Der Ermittlung­sbeamte berichtete, dass der Mann schon vor 2014 illegale Geschäfte gemacht habe. Auch in einem Geldwäsche­prozessen 2009 in Nordrhein-westfalen tauchte sein Name auf. Im weiteren Verlauf warf der Staatsanwa­lt ein neues Problem auf. Ein Zeuge hatte bei der Speditions­firma die Rechner untersucht und festgestel­lt, dass während der Datensiche­rung weiter Zugang zu den Angaben bestand. Und er hatte „ständige Veränderun­gen“während der Untersuchu­ng bemerkt. Es sei auch kein „Hash-wert“gebildet worden, so dass der Zugang erschwert wurde. Der Server hatte eine Fehlermeld­ung angezeigt. Der Staatsanwa­lt vermutet, dass der Zeuge von damals entweder nicht ausreichen­d sachverstä­ndig oder nicht unparteiis­ch war. Auch zu den Ausdrucken verschiede­ner Dokumente hatte der Staatsanwa­lt noch Erklärungs­bedarf. Es sollten die Originale und nicht Kopien oder Ausdrucke mit unterschie­dlichen Druckern beigezogen werden. Es wäre möglich, dass der Türke auch bei solchen Ausdrucken die „Hände im Spiel“hatte.

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