Thüringische Landeszeitung (Eichsfeld)
Vermuteter Drahtzieher mit Haftbefehl gesucht
Gerichtsbericht : Im Prozess um Hinterziehung der Branntweinsteuer zeichnet sich kein Ende ab. Erneut offene Fragen
MÜHLHAUSEN. Das Steuerhinterziehungsverfahren am Landgericht in Mühlhausen geht in die nächste Runde. Und es wird nicht die letzte sein, weiter besteht in diversen Punkten Erklärungsbedarf. Ein aus Bayern angereister Ermittlungsbeamter der Zollbehörde wurde in Sachen Hinterziehung der Branntweinsteuer durch die Bärenkrone im Zeitraum Juli bis September 2010 gehört. In den Unterlagen war der Name eines Türken aufgetaucht. Der 53-jährige Zeuge berichtete anhand seiner Notizen aus einem anderen Prozess, der 2014/15 in Bayern stattgefunden hatte: Drei Personen waren wegen Hinterziehung der Biersteuer verurteilt worden. Besagter Türke war der „Kopf der Bande“. Er konnte bisher noch nicht gefasst werden, wird aber mit internationalem Haftbefehl gesucht. Der Türke hatte mehrere Scheinfirmen gegründet, Steuerlager eröffnet und Biersteuern bis zu 100 Millionen hinterzogen. Dabei wurden deutsche und ausländische Bierlieferungen von einer Stelle zur anderen geschickt, zum Teil gar nicht ausgeliefert. Die Begleitdokumente dazu wurden elektronisch, teils per SMS erstellt und zwischendurch geändert. Allein aus dem Vogtland wurden 3463 Lkw-ladungen Bier auf die Reise geschickt. Welche Rolle der Türke für den Mühlhäuser Prozess spielt, konnte nicht umfassend geklärt werden. Ob er schon 2010 bei der Bärenkrone eine entscheidende Figur war, kann nicht nachvollzogen werden. Sein Name taucht nur einmal auf. Kann er „der fremde Mann“gewesen sein, der mit einem der Angeklagten in der Firma war? Hatte er einen falschen Namen angegeben? Der Ermittlungsbeamte berichtete, dass der Mann schon vor 2014 illegale Geschäfte gemacht habe. Auch in einem Geldwäscheprozessen 2009 in Nordrhein-westfalen tauchte sein Name auf. Im weiteren Verlauf warf der Staatsanwalt ein neues Problem auf. Ein Zeuge hatte bei der Speditionsfirma die Rechner untersucht und festgestellt, dass während der Datensicherung weiter Zugang zu den Angaben bestand. Und er hatte „ständige Veränderungen“während der Untersuchung bemerkt. Es sei auch kein „Hash-wert“gebildet worden, so dass der Zugang erschwert wurde. Der Server hatte eine Fehlermeldung angezeigt. Der Staatsanwalt vermutet, dass der Zeuge von damals entweder nicht ausreichend sachverständig oder nicht unparteiisch war. Auch zu den Ausdrucken verschiedener Dokumente hatte der Staatsanwalt noch Erklärungsbedarf. Es sollten die Originale und nicht Kopien oder Ausdrucke mit unterschiedlichen Druckern beigezogen werden. Es wäre möglich, dass der Türke auch bei solchen Ausdrucken die „Hände im Spiel“hatte.