Thüringische Landeszeitung (Eichsfeld)
Zeckenbiss mit Folgen – kein typischer „Unfall“
Die Spinnentiere können Krankheiten übertragen, die im schlimmsten Fall die Erwerbsfähigkeit mindern können. Wann die Versicherung zahlt
Wälder, Parks, Spielplätze oder im heimischen Garten: Zecken können überall auf ihre Wirte lauern. Werden sie am Körper nicht entdeckt, saugen sie mehrere Tage lang Blut ihrer Opfer. Dabei können Krankheitserreger übertragen werden, und zwar insbesondere Borreliose-Bakterien oder das Frühsommer-Meningoenzephalitis-Virus. Die meisten Risikogebiete liegen in Süddeutschland. In jüngster Zeit aber sind Erkrankungen auch in NordrheinWestfalen und nördlichen Bundesländern gemeldet worden. Doch welche Versicherung zahlt im Ernstfall?
Gegen Lyme-Borreliose gibt es keine Impfung. Die Krankheit äußert sich oft mit Muskel- und Gelenkschmerzen und kann gut mit Antibiotika behandelt werden. Wird eine Infektion nicht erkannt, sind chronische Gelenkbeschwerden oder Organschäden möglich. Die Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) beginnt mit grippeähnlichen Symptomen und kann zu einer Hirnhautentzündung führen. Bleibende Schäden sind möglich: Lähmungen, Epilepsien, Konzentrationsprobleme. Eine Schutzimpfung ist verfügbar.
Eine Krankenversicherung, privat wie gesetzlich, übernimmt die Kosten für die Zecken-Entfernung durch einen Arzt und eine weitere Behandlung möglicher Folgen. Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente oder die private Berufsunfähigkeitsrente treten ebenfalls ein, wenn durch die Erkrankungen dauerhaft der Job nicht mehr ausgeübt werden kann. Etwas kniffliger ist das Thema Zeckenbiss und daraus resultierende Dauerschäden in der privaten Unfallversicherung. Das ist vor allem für jene von Interesse, die etwa als Schüler oder Rentner keine sonstige Invaliditätsvorsorge haben. Generell wird der Unfall definiert als „ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis, durch das die Gesundheit des Versicherten unfreiwillig geschädigt wird“. Der Zeckenbiss sei allenfalls eine geringfügige Hautverletzung, meinte das Landgericht Dortmund (Az: 2 S 5/05). Eine daraus resultierende Infektion sei ausgeschlossen. Ähnlich sah es das Oberlandesgericht Köln (Az: 20 U 218/07). Infektionen seien nur mitversichert, wenn die Erreger durch eine unter den Vertrag fallende Unfallverletzung in den Körper gelangt sind.
Die Versicherer sind aber frei darin, was sie über den typischen Unfall hinaus mitversichern. In jüngster Zeit bieten immer mehr Gesellschaften an, das Risiko Zeckenbiss in der Unfallversicherung mit abzudecken. Wer eine alte Police hat, sollte nachfragen und darum bitten, das Zeckenrisiko nachträglich mit aufzunehmen. (ftx)
Risiko nachträglich in die Police aufnehmen