Thüringische Landeszeitung (Eichsfeld)
Widersprüche erkennbar
Prozess am Berufungsgericht unterbrochen. Zwei Zeugen fehlten
für das Schubsen. Getreten habe er ihn nicht. Wenn der Mann alkoholisiert war, habe es öfter mal Beleidigungen gegeben. Der 62-Jährige schildert, es habe „Sturm geklingelt“und er sei beschimpft worden. Da habe er das Fahrradschloss genommen und sei dem 31-Jährigen hinterher gelaufen. Hinter dem Haus hätte der Bruder gestanden. Der andere Angeklagte hätte ihn umgeschubst und dann ins Gesicht getreten. Alkohol habe er nur am Vormittag getrunken. Er war mit den beiden Brüdern öfter aneinander geraten, auch wegen der Vergangenheit. Da sei ihm mal ein ElektroRad gestohlen worden.
Für die Gerichtsbeteiligten ist sonderbar, dass sich das Opfer bei Vernehmungen durch die Ermittlungsbeamten nur sehr schwer erinnern konnte. Jetzt vor Gericht schildert er jedoch sehr kleine Details sehr genau. Auch im Vernehmungsprotokoll steht es anders, als er jetzt angibt. Nach fast dreieinhalb Jahren erinnert er sich genau. Das lässt an seiner Glaubwürdigkeit zweifeln. Ein Beobachter aus dem Haus hatte nur Geräusche gehört und ein Handgemenge gesehen. Von einem anderen Fenster aus sah er jemanden blutend auf dem Boden liegen, und er hatte den Sanikasten geholt und den Verletzten „verarztet“. Der war stark alkoholisiert und „fiel immer wieder um“, sagt der Zeuge aus. Die Polizisten waren ins Krankenhaus gerufen worden. Bei der Befragung sei der Geschädigte sehr abweisend gewesen. Er wisse zwar, wer ihn überfallen habe, wollte aber nichts dazu sagen. Die Stimme war verwaschen, ob durch Alkohol oder die Verletzung konnte nicht festgestellt werden. Ein Alkoholtest wurde nicht gemacht. Der Notruf war von dem Bruder abgesetzt worden. Der Staatsanwalt wirft dem Geschädigten vor, dass er aus der Wohnung hinter dem 32Jährigen hinterher gelaufen sei, obwohl er doch angeblich Angst vor den Brüdern gehabt habe. Bei einer Nachvernehmung anderthalb Jahre später sind schon Widersprüche erkennbar. Da zwei weitere Zeugen nicht erschienen sind, werden sie wegen Missachtung des Gerichts mit einem hohen Bußgeld belegt. Der Prozess wird fortgesetzt.