Thüringische Landeszeitung (Eichsfeld)
Gerichtsbericht
Im Juni 2018 waren am Amtsgericht Heiligenstadt zwei Eichsfelder vom Vorwurf der Körperverletzung freigesprochen worden. Es gab erhebliche Zweifel an der Schuld der zwei angeklagten Männer. Doch der Anwalt des Opfers legte Berufung ein. Er wollte neben einer Revision des Urteils eine zivilrechtliche Forderung auf Schmerzensgeld und eine Prozesskostenhilfe für seinen Klienten bewirken.
Die Verhandlung am Berufungsgericht in Mühlhausen erwies sich als schwierig, da es keine direkten Zeugen für den Vorfall in jener Dezembernacht 2015 gibt. Sowohl die Angeklagten (31) als auch der Geschädigte wohnen in einem Wohngebiet in einem größeren Eichsfeldort. Nach einer zunächst verbalen Auseinandersetzung soll es zu einer Schubserei, dann zu Schlägen und Tritten gekommen sein. Der jetzt 62-jährige Mann soll dabei zu Fall gekommen und mit dem Kopf auf der Bordsteinkante aufgeschlagen sein. Er war stark alkoholisiert. Beim Aufrichten sollen ihn die beiden Beschuldigten dann getreten und geschlagen haben, so dass er wieder umfiel. Er war am Kopf mehrfach verletzt und trug einige Hämatome davon.
Die beiden angeklagten Brüder schildern die Vorgänge aus ihrer Sicht: Der erste sei gar nicht am Tatort gewesen, sondern etwa 300 Meter entfernt. Als er Schreie hörte, sei er zum Haus gelaufen, hatte den Verletzten liegen sehen und sofort einen Notruf abgesetzt. Doch das Opfer habe keinen Notruf gewollt und die Retter beschimpft. Ein Hausbewohner war inzwischen mit einem Sanitätskasten gekommen. Der Bruder sei erst später dazugekommen. Der Bruder sagt aus, dass der Geschädigte ihn vom Balkon aus provoziert habe. Der Mann sei danach hinter ihm her gelaufen mit einem Fahrradschloss samt Kette. Er habe ihn mit der Kette auf den Rücken geschlagen. Der Bruder hätte den Verfolger weggeschubst. Dadurch sei der hingefallen. Er habe sich schnell entfernt. Er sei dann aber zurückgekommen, als der Rettungswagen kam. Er wollte sich beim Opfer entschuldigen