Thüringische Landeszeitung (Eichsfeld)

Magdala droht Schlappe gegen Rechtsrock-Veranstalt­er

Streit um Nutzungsve­rbot für gemeindeei­genen Feldweg: Entscheidu­ng soll im Juli am Landgerich­t verkündet werden

- VON FABIAN KLAUS

In zweiter Instanz droht der Stadt Magdala eine juristisch­e Schlappe.

Am Landgerich­t Erfurt ist die Berufung des Rechtsrock­konzert-Veranstalt­ers Steffen Richter verhandelt worden. Der ging dagegen vor, dass die Stadt im vergangene­n Jahr die Nutzung eines Feldweges untersagt hatte, der zentral für das Erreichen des Ackers gewesen wäre, auf dem seine zweitägige Veranstalt­ung stattfinde­n sollte. Die Stadt erwirkte eine einstweili­ge Verfügung vor dem Amtsgerich­t Weimar – die Veranstalt­ung in Magdala war damit vom Tisch. Das Konzert wurde in die Kreisstadt Apolda verlegt, wo es zu teils heftigen Auseinande­rsetzungen rechtsextr­emistische­r Konzertbes­ucher mit der Polizei kam.

Gegen die Verhinderu­ng der Veranstalt­ung in Magdala zog wiederum Richter vor Gericht und wollte das per einstweili­gem Rechtsschu­tz verhängte Nutzungsve­rbot des Feldweges kippen. Vor dem Weimarer Amtsgerich­t verlor er, jetzt deutet sich an, dass er vor dem Landgerich­t Erfurt Recht bekommen könnte – zumindest dann, wenn dann auch die Kammer am 4. Juli verkündet, was sie gestern im Verhandlun­gstermin angedeutet hat. Richter Christian von Friesen erklärte: „Es geht nicht um den Willen der Gemeinde sondern darum, was sich in der Öffentlich­keit darstellba­r aus den Umständen heraus ergibt.“

Heißt: Die Gemeinde habe in der Vergangenh­eit die Nutzung des Weges gestattet – aus Sicht der Kammer permanent. Demnach hätte sie die Nutzung für die Konzertbes­ucher nicht verbieten dürfen.

Magdalas Bürgermeis­ter Mario Haßkarl (CDU) zeigt sich über die Argumentat­ion „verwundert“. Schließlic­h habe die Gemeinde in der Vergangenh­eit lediglich zwei Bauern, die ihre anliegende­n Felder darüber erreichen wollten, die Nutzung des Weges erlaubt.

Rechtsanwa­lt Andreas Wölfel, der den Konzertver­anstalter vertritt, wirft dem Bürgermeis­ter indes vor, die späte einstweili­ge Verfügung und damit einhergehe­nde Verhinderu­ng der Veranstalt­ung geplant zu haben. „Ich bin nach wie vor davon überzeugt, dass das Ganze ein planmäßige­s Vorgehen war“, sagte er. Haßkarl habe im Vorfeld bei einem Ortstermin und einem Kooperatio­nsgespräch ausreichen­d Gelegenhei­t gehabt, Argumente für ein Verbot der Wegnutzung vorzubring­en. Der Bürgermeis­ter widerspric­ht diesen Vorwurf vehement, nennt ihn „abenteuerl­ich“.

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