Thüringische Landeszeitung (Eichsfeld)
Ein dritter Beigeordneter und ein Ratsvorsitzender
Stadtrat von Leinefelde-Worbis will zwei neue Positionen besetzen – und SPD-Mann Klaus Schule über die Geschäftsordnung reden
Einen dritten ehrenamtlichen Beigeordneten soll es künftig für die Stadt Leinefelde-Worbis geben. Das möchten sowohl der neu gewählte Stadtrat als auch Bürgermeister Marko Grosa (CDU). Dessen Aufgabe würde dann unter anderem darin bestehen, den Stadtchef – sollte dieser verhindert sein – zu vertreten. Als erster Beigeordneter wurde bereits der Leinefelder Ortsteilbürgermeister Dirk Moll (CDU) gewählt, als zweiter sein Worbiser Amts- und Parteikollege Thomas Rehbein.
Mit der Eingemeindung Hundeshagens und Kallmerodes hat sich die Einwohnerzahl der Stadt um 2000 Einwohner erhöht. Um so mehr Termine und Veranstaltungen gebe es nun, die wahrgenommen werden müssen, heißt es zur Begründung.
Einer Änderung der Hauptsatzung stimmten die Stadträte von Leinefelde-Worbis zu. Doch bevor der dritte Beigeordnete aus den Reihen des Gremiums bestimmt werden kann, muss erst noch die Kommunalaufsicht des Landkreises Eichsfeld der Satzungsänderung zustimmen.
Und die sieht noch eine weitere Neuerung vor: Aus den Ratsreihen soll ein Stadtratsvorsitzender ernannt werden. In Heiligenstadt und Dingelstädt ist diese Funktion bereits seit Jahren besetzt. Dem Amtsinhaber obliegt es, die Stadtratssitzungen zu leiten, das Hausrecht auszuüben und dafür zu sorgen, dass bei den Zusammenkünften Ordnung herrscht. „Mit der Trennung der Ämter Bürgermeister und Stadtratsvorsitz erfolgt eine Optimierung des Sitzungsablaufes“, lautet eine der Begründungen. Der Stadtchef selbst sieht es als Entlastung.
In die Geschäftsordnung wurden entsprechend geänderte Passagen eingearbeitet. Deutlich wird allerdings, dass der Bürgermeister doch nicht aus allem raus ist. Beispielsweise wenn es darum geht, dass jemand „in der Aussprache von der Sache abschweift“und dieser vom Vorsitzenden oder vom Stadtchef ermahnt und im Wiederholungsfalle zur Ordnung gerufen werden kann. Auch kann einer von beiden beim dritten Ordnungsruf in einer Sitzung dem Redner das Wort entziehen oder könnte bei fortgesetzter erheblicher Störung der Ordnung ein Ratsmitglied mit Zustimmung des Stadtrates von der laufenden Sitzung ausgeschlossen werden. Vorsitzender beziehungsweise Bürgermeister haben außerdem das Recht, bei störender Unruhe durch Zuhörer die Sitzung zu unterbrechen oder zu schließen.
Dass es einen Stadtratsvorsitzenden geben soll, begrüßte unter anderem Susann Mai von der ÖDP, die gegen eine Personalunion ist. Sie brachte dann aber auch den Paragrafen ins Spiel, der besagt, dass Vorsitzender und Bürgermeister das Recht haben, die Anfragen der Bürger abzubrechen, unter anderem, wenn „nach mehrmaligen Dialogen keine neuen Erkenntnisse zu einem bestimmten Thema vorgebracht“, „die Anfragen unverhältnismäßig lang vorgebracht werden oder in Monologe ohne erkennbare Zielrichtung münden“.
Über die Satzung und die Geschäftsordnung würde auch gern SPD-Fraktionschef Klaus Schulze einmal genauer reden. Er ist der Ansicht, dass sich letztere wie „die Strafprozessordnung“liest.
Das wiederum sieht Bürgermeister Marko Grosa ganz anders. Er verwies seinerseits darauf, dass in der niedersächsischen Nachbarstadt Duderstadt die Bürger bei den Ratssitzungen zwar Fragen stellen könnten, aber nicht gleich eine Antworten bekämen.