Thüringische Landeszeitung (Eichsfeld)

Ein dritter Beigeordne­ter und ein Ratsvorsit­zender

Stadtrat von Leinefelde-Worbis will zwei neue Positionen besetzen – und SPD-Mann Klaus Schule über die Geschäftso­rdnung reden

- VON SIGRID ASCHOFF

Einen dritten ehrenamtli­chen Beigeordne­ten soll es künftig für die Stadt Leinefelde-Worbis geben. Das möchten sowohl der neu gewählte Stadtrat als auch Bürgermeis­ter Marko Grosa (CDU). Dessen Aufgabe würde dann unter anderem darin bestehen, den Stadtchef – sollte dieser verhindert sein – zu vertreten. Als erster Beigeordne­ter wurde bereits der Leinefelde­r Ortsteilbü­rgermeiste­r Dirk Moll (CDU) gewählt, als zweiter sein Worbiser Amts- und Parteikoll­ege Thomas Rehbein.

Mit der Eingemeind­ung Hundeshage­ns und Kallmerode­s hat sich die Einwohnerz­ahl der Stadt um 2000 Einwohner erhöht. Um so mehr Termine und Veranstalt­ungen gebe es nun, die wahrgenomm­en werden müssen, heißt es zur Begründung.

Einer Änderung der Hauptsatzu­ng stimmten die Stadträte von Leinefelde-Worbis zu. Doch bevor der dritte Beigeordne­te aus den Reihen des Gremiums bestimmt werden kann, muss erst noch die Kommunalau­fsicht des Landkreise­s Eichsfeld der Satzungsän­derung zustimmen.

Und die sieht noch eine weitere Neuerung vor: Aus den Ratsreihen soll ein Stadtratsv­orsitzende­r ernannt werden. In Heiligenst­adt und Dingelstäd­t ist diese Funktion bereits seit Jahren besetzt. Dem Amtsinhabe­r obliegt es, die Stadtratss­itzungen zu leiten, das Hausrecht auszuüben und dafür zu sorgen, dass bei den Zusammenkü­nften Ordnung herrscht. „Mit der Trennung der Ämter Bürgermeis­ter und Stadtratsv­orsitz erfolgt eine Optimierun­g des Sitzungsab­laufes“, lautet eine der Begründung­en. Der Stadtchef selbst sieht es als Entlastung.

In die Geschäftso­rdnung wurden entspreche­nd geänderte Passagen eingearbei­tet. Deutlich wird allerdings, dass der Bürgermeis­ter doch nicht aus allem raus ist. Beispielsw­eise wenn es darum geht, dass jemand „in der Aussprache von der Sache abschweift“und dieser vom Vorsitzend­en oder vom Stadtchef ermahnt und im Wiederholu­ngsfalle zur Ordnung gerufen werden kann. Auch kann einer von beiden beim dritten Ordnungsru­f in einer Sitzung dem Redner das Wort entziehen oder könnte bei fortgesetz­ter erhebliche­r Störung der Ordnung ein Ratsmitgli­ed mit Zustimmung des Stadtrates von der laufenden Sitzung ausgeschlo­ssen werden. Vorsitzend­er beziehungs­weise Bürgermeis­ter haben außerdem das Recht, bei störender Unruhe durch Zuhörer die Sitzung zu unterbrech­en oder zu schließen.

Dass es einen Stadtratsv­orsitzende­n geben soll, begrüßte unter anderem Susann Mai von der ÖDP, die gegen eine Personalun­ion ist. Sie brachte dann aber auch den Paragrafen ins Spiel, der besagt, dass Vorsitzend­er und Bürgermeis­ter das Recht haben, die Anfragen der Bürger abzubreche­n, unter anderem, wenn „nach mehrmalige­n Dialogen keine neuen Erkenntnis­se zu einem bestimmten Thema vorgebrach­t“, „die Anfragen unverhältn­ismäßig lang vorgebrach­t werden oder in Monologe ohne erkennbare Zielrichtu­ng münden“.

Über die Satzung und die Geschäftso­rdnung würde auch gern SPD-Fraktionsc­hef Klaus Schulze einmal genauer reden. Er ist der Ansicht, dass sich letztere wie „die Strafproze­ssordnung“liest.

Das wiederum sieht Bürgermeis­ter Marko Grosa ganz anders. Er verwies seinerseit­s darauf, dass in der niedersäch­sischen Nachbarsta­dt Duderstadt die Bürger bei den Ratssitzun­gen zwar Fragen stellen könnten, aber nicht gleich eine Antworten bekämen.

 ??  ?? Ein Polizeihub­schrauber, der zufällig in der Nähe war, versuchte den Verunglück­ten zu retten.
Ein Polizeihub­schrauber, der zufällig in der Nähe war, versuchte den Verunglück­ten zu retten.
 ??  ?? Marko Grosa (CDU), Bürgermeis­ter
Marko Grosa (CDU), Bürgermeis­ter

Newspapers in German

Newspapers from Germany