Thüringische Landeszeitung (Eichsfeld)
Zweifel an Verfassungstreue bei Höcke-nahen Polizisten
Innenminister Georg Maier warnt Beamte, die mit dem „Flügel“der AfD sympathisieren, vor beruflichen Sanktionen
Erfurt. Polizisten und andere Beamte in Thüringen, die sich mit der AfD-Gruppierung „Der Flügel“solidarisieren, müssen mit Sanktionen rechnen. „Wer beim Kyffhäusertreffen des Flügels auftritt, wer schriftlich oder mündlich äußert, dass er sich zu den Zielen bekennt, muss im Einzelfall mit disziplinarischen Konsequenzen rechnen“, sagte Innenminister Georg Maier (SPD) am Dienstag. „Der Flügel tendiert dazu, den Nationalsozialismus zu verharmlosen.“ Das Bundesamt für Verfassungsschutz prüft derzeit deutschlandweit, ob der Flügel extremistisch ist. Betroffen von Maiers Ankündigung sind in Thüringen zumindest fünf Polizeibeamte, die bei der Landtagswahl am 27. Oktober für die AfD kandidieren. Nach Information unserer Zeitung gehören sie jedoch nicht zu den Unterzeichnern der Erfurter Resolution, die als Gründungsschreiben des Flügels gilt. AfD-Landeschef Björn Höcke, der im März 2015 den Flügel mitgegründet hatte, kritisierte Maiers Ankündigung gestern als „massiven Eingriff in die freie Meinungsäußerung und in das Recht auf politisches Engagement der betroffenen Beamten“. Der Innenminister versuche, „Unterstützer und Kandidaten der AfD, die in einem beruflichen Abhängigkeitsverhältnis zu ihm stehen, zu erpressen“, ließ Höcke mitteilen.
Spitzenvertretern von Polizeiund Beamtengewerkschaften erscheint Maiers Ankündigung hingegen als zu zaghaft. Ginge es nach ihnen, würde bereits die Kandidatur eines Beamten für die AfD ausreichen, um Sanktionen zu prüfen. „Wenn ein Polizeibeamter auf einer Wahlliste mit Herrn Höcke steht, könnte man darüber nachdenken, ob das mit den Grundsätzen eines Beamten vereinbar ist“, sagte Jürgen Hoffmann, Landeschef der Polizeigewerkschaft DPolG.
Helmut Liebermann, Landesvorsitzender des Deutschen Beamtenbunds, geht noch weiter: „Wer in Thüringen für die AfD kandidiert und sich nicht öffentlich von Herrn Höcke distanziert, macht sich verdächtig, nicht mehr für die Werte des Grundgesetzes einzustehen.“ Der Bruch des Amtseids könne bis zur Entfernung aus dem Dienst führen. Dabei hält Liebermann die Kandidatur für die AfD nicht per se für hochproblematisch. „Aber die AfD in Hessen oder Niedersachsen ist nicht mit der Partei in Thüringen vergleichbar.“Der Grund für die Thüringer Sonderrolle liege in der Person von Björn Höcke; dieser sei Spitzenrepräsentant sowohl der AfD als auch des Flügels. Wer für die Höcke-AfD kandidiere, bekenne sich auch zum Flügel. Der nordrhein-westfälische Bundestagsabgeordnete Patrick Sensburg (CDU) schlug vor, dass Beamte oder Soldaten mit einer Nähe zum „Flügel“vom Landesverfassungsschutz im Auge behalten werden. „Jeder Beamte und Polizist muss auf dem Boden der freiheitlichdemokratischen Grundordnung stehen“, sagte er. Bei Beamten, die Höckes „Flügel“unterstützten, müsse man „genau hinschauen“, forderte Sensburg. Dies sei die Aufgabe des Verfassungsschutzes. Je nach Ergebnis müssten dann Konsequenzen folgen – „im Extremfall die Entfernung aus dem Dienst“.