Thüringische Landeszeitung (Eichsfeld)
Linke-Hochschulpolitiker für Doktoranden an Fachhochschulen
Nur wenige Absolventen streben in Thüringen nach dem Titel. Mit dem neuen Hochschulgesetz wurde die Stellung von FH-Professoren gestärkt
Der Linke-Hochschulpolitiker Christian Schaft hat sich dafür ausgesprochen, Thüringer Fachhochschulen unter bestimmten Voraussetzungen das Promotionsrecht einzuräumen. „Mein Wunsch wäre es, in Thüringen ein Modellprojekt zu starten, das es Absolventen ermöglicht, direkt an der Fachhochschule zu promovieren“, sagte Schaft. Bisher führt der Weg zum Doktortitel für Absolventen der Fachhochschulen nur über eine Kooperation mit einer Universität.
Hintergrund ist, dass Fachhochschulen (FH) in Thüringen kein Promotionsrecht haben. FH-Absolventen müssen sich für ihr Forschungsprojekt also auch einen Universitätsprofessor als Betreuer suchen. Nach Schafts Einschätzung liegt darin der Hauptgrund für die geringen Promotionszahlen von Fachhochschul-Absolventen.
Die Bereitschaft der Professoren, solche Promotionen zu betreuen, scheine eher gering zu sein, sagte Schaft. „Es gibt immer noch einen deutlichen kulturellen Unterschied, wie Universitäten auf Absolventen von Fachhochschulen blicken.“
Nach Angaben des Thüringer Wissenschaftsministeriums laufen derzeit 37 sogenannte kooperative Promotionen von FH-Absolventen. Zwar stieg der Anteil solcher abgeschlossenen Promotionen in den vergangenen Jahren leicht – allerdings auf einem niedrigen Niveau. Einer Umfrage der Hochschulrekbei
torenkonferenz zufolge betrug der Anteil dieser Arbeiten von FH-Absolventen an allen in Thüringen abgeschlossenen
Promotionen zwischen 2012 und 2014 etwa 3,5 Prozent, zwischen 2015 und 2017 lag er
rund 4,9 Prozent. Damit liegt Thüringen in dieser Erhebung hinter Sachsen bundesweit auf dem zweiten Platz. Doch die absoluten Zahlen zeigen, wie wenige FH-Absolventen in Thüringen den Schritt zum Doktortitel wagen: Zwischen 2012 und
2014 wurden acht kooperative Promotionen abgeschlossen, zwischen
2015 und 2017 waren es 15.
Das Thema fand auch seinen Niederschlag in der Neugestaltung des Thüringer Hochschulgesetzes. „Zielstellung der Neuregelung des Thüringer Hochschulgesetzes war unter anderem die Stärkung der Fachhochschulen in kooperativen Promotionsverfahren“, sagte Wissenschaftsminister Wolfgang Tiefensee (SPD). So können zum Beispiel
nun auch Professoren von Fachhochschulen gleichberechtigt in kooperativen Promotionsverfahren mitwirken. Auch eine Habilitation – die höchste akademische Prüfung – ist nicht mehr unbedingt nötig, um eine Promotionsprüfung abnehmen zu dürfen.
Schaft findet, dass die Abhängigkeit der Fachhochschulen von den Universitäten bei den Promotionen weiter reduziert werden sollte. Wie ein Promotionsrecht für Fachhochschulen in Thüringen umgesetzt werden könnte, darüber müsse noch diskutiert werden, sagte Schaft. Er könne sich auch vorstellen, das Modellprojekt zunächst auf bestimmte Fachhochschulen oder Fachbereiche zu beschränken.