Thüringische Landeszeitung (Eichsfeld)
Entschädigung sorgt für Verwirrung
Ehrenamtliche Feuerwehrleute mit Doppelfunktion bekommen nicht mehr alles voll ausgezahlt
Das Paragrafenwerk mit dem kryptisch klingenden Namen „Thüringer Feuerwehrentschädigungsverordnung“hat im vergangenen Jahr relativ geräuschlos seine Fortschreibung erfahren. Allerdings: Jetzt, da die Landkreise und Kommunen auf der Grundlage des Papiers aus dem Innenministerium ihre Satzungen anpassen, fällt auf, dass die Auszahlung der Aufwandsentschädigung neu geregelt wurde. Danach erhalten Ehrenamtliche, die mehrere Funktionen bei der Wehr ausfüllen, für die zweite und alle weiteren Funktionen nur noch die Hälfte der festgeschriebenen Aufwandsentschädigung.
Beim Thüringer Feuerwehrverband (ThFV) ist man darüber verwundert. „In der Phase, in der wir angehört wurden, gab es diesen Passus noch nicht“, sagt Landesgeschäftsführer Alexander Blasczyk auf Anfrage. Er hatte nach Hinweisen von der Feuerwehrbasis dazu vor einigen Tagen das Innenministerium kontaktiert.
Das verweist auf Anfrage darauf, dass der Gemeinde- und Städtebund eine „Klarstellung“mit Blick auf die immer häufiger vorkommende „Ausübung von Mehrfachfunktionen“angeregt habe. Hintergrund sei, dass in der zuvor 26 Jahre alten Fassung der Feuerwehrentschädigungsverordnung „keine ausdrücklichen Regelungen“über die Verfahrensweise zur Gewährung von Aufwandsentschädigungen bei ständigen Doppel- und Mehrfachfunktionen getroffen worden seien.
Die kommen im Thüringer Feuerwehrwesen immer wieder vor – beispielsweise, wenn der Kreisjugendfeuerwehrwart gleichzeitig auch stellvertretender Wehrführer in seiner Gemeinde ist. Es gibt nach Informationen dieser Zeitung zahlreiche weitere Kombinationen von Doppel- und immer wieder auch Dreifachfunktionen.
Das Innenministerium weist die Darstellung zurück, dass durch die nur teilweise Gewährung der zweiten Aufwandsentschädigung eine Missachtung des Ehrenamtes erfolge. Mit der Verordnung werde „keine Wertung der besonderen Dienstleistungen“vorgenommen, heißt es. Vielmehr sei es so, dass der finanzielle Spielraum für einzelne Aufwandsentschädigungen „nahezu verdoppelt“worden sei, sagte ein Sprecher von Innenminister Georg Maier (SPD) auf Anfrage.