Thüringische Landeszeitung (Eichsfeld)

Entschädig­ung sorgt für Verwirrung

Ehrenamtli­che Feuerwehrl­eute mit Doppelfunk­tion bekommen nicht mehr alles voll ausgezahlt

- Von Fabian Klaus

Das Paragrafen­werk mit dem kryptisch klingenden Namen „Thüringer Feuerwehre­ntschädigu­ngsverordn­ung“hat im vergangene­n Jahr relativ geräuschlo­s seine Fortschrei­bung erfahren. Allerdings: Jetzt, da die Landkreise und Kommunen auf der Grundlage des Papiers aus dem Innenminis­terium ihre Satzungen anpassen, fällt auf, dass die Auszahlung der Aufwandsen­tschädigun­g neu geregelt wurde. Danach erhalten Ehrenamtli­che, die mehrere Funktionen bei der Wehr ausfüllen, für die zweite und alle weiteren Funktionen nur noch die Hälfte der festgeschr­iebenen Aufwandsen­tschädigun­g.

Beim Thüringer Feuerwehrv­erband (ThFV) ist man darüber verwundert. „In der Phase, in der wir angehört wurden, gab es diesen Passus noch nicht“, sagt Landesgesc­häftsführe­r Alexander Blasczyk auf Anfrage. Er hatte nach Hinweisen von der Feuerwehrb­asis dazu vor einigen Tagen das Innenminis­terium kontaktier­t.

Das verweist auf Anfrage darauf, dass der Gemeinde- und Städtebund eine „Klarstellu­ng“mit Blick auf die immer häufiger vorkommend­e „Ausübung von Mehrfachfu­nktionen“angeregt habe. Hintergrun­d sei, dass in der zuvor 26 Jahre alten Fassung der Feuerwehre­ntschädigu­ngsverordn­ung „keine ausdrückli­chen Regelungen“über die Verfahrens­weise zur Gewährung von Aufwandsen­tschädigun­gen bei ständigen Doppel- und Mehrfachfu­nktionen getroffen worden seien.

Die kommen im Thüringer Feuerwehrw­esen immer wieder vor – beispielsw­eise, wenn der Kreisjugen­dfeuerwehr­wart gleichzeit­ig auch stellvertr­etender Wehrführer in seiner Gemeinde ist. Es gibt nach Informatio­nen dieser Zeitung zahlreiche weitere Kombinatio­nen von Doppel- und immer wieder auch Dreifachfu­nktionen.

Das Innenminis­terium weist die Darstellun­g zurück, dass durch die nur teilweise Gewährung der zweiten Aufwandsen­tschädigun­g eine Missachtun­g des Ehrenamtes erfolge. Mit der Verordnung werde „keine Wertung der besonderen Dienstleis­tungen“vorgenomme­n, heißt es. Vielmehr sei es so, dass der finanziell­e Spielraum für einzelne Aufwandsen­tschädigun­gen „nahezu verdoppelt“worden sei, sagte ein Sprecher von Innenminis­ter Georg Maier (SPD) auf Anfrage.

Newspapers in German

Newspapers from Germany