Thüringische Landeszeitung (Eichsfeld)
Häusliche Gewalt in Heiligenstadt
Eine Frau aus Syrien berichtet, was sie in ihrer 70 Tage andauernden Ehe mit dem Angeklagten erlebt hat
Die Konstellation vor dem Amtsgericht Heiligenstadt war nicht außergewöhnlich: Eine Strafrichterin, eine Staatsanwältin, eine Protokollantin – nur der Dolmetscher und der Angeklagte aus Syrien waren männlich.
Nach Scharia-Recht 70 Tage verheiratet
Dem 30-jährigen Angeklagten wurde vorgeworfen, im Mai 2019 seine damalige Ehefrau körperlich misshandelt zu haben. In der gemeinsamen Wohnung in Heiligenstadt soll er sie an den Haaren gezogen, auf den Boden geschleudert und auf den Rücken geschlagen haben. Die geschädigte Frau hatte vier Tage später Anzeige bei der Polizei erstattet. Sieben Monate später wurden die von ihr erhobenen Vorwürfe nun verhandelt.
Der 30-Jährige erklärte vor Gericht, dass „viele Frauen langsam in Deutschland die arabischen Männer schlecht machen“. Sie beide seien nach Scharia-Recht 70 Tage verheiratet gewesen. Die Scheidung habe er vollzogen. Der Mann stelle danach einfach drei Mal hintereinander fest, dass die Ehe geschieden ist.
Zu der Auseinandersetzung sei es gekommen, erklärte der Angeklagte, weil er Pornofilme auf ihrem Handy gefunden habe. Er sei ein guter Ehemann, habe ihr im Haushalt geholfen und sie gut behandelt, sagte er in seiner Aussage vor Gericht.
Zu einem Streit sei es beim Fastenbrechen gekommen. Da habe sie etwas Anderes kochen wollen, als er gern gegessen hätte. Die konkreten Übergriffe allerdings bestritt er – sie sei ja erst Tage später zur Polizei gegangen.
Zehn Tage nach der Heirat die ersten Schläge
Die Geschädigte berichtet von mehreren Übergriffen. Er habe nicht gewollt, dass sie die Wohnung verlasse. Sie habe das Handy nicht kriegen sollen, und wenn er früh zur Arbeit gegangen sei, sollte sie nicht wieder ins Bett gehen. Die Frau bestätigte die Anklagevorwürfe und konnte dem Gericht auch gut erklären, warum sie erst Tage später ins Krankenhaus und zur Polizei gegangen ist: Er habe ihr gedroht, sie zu töten, wenn sie das Haus verlasse. Bereits zehn Tage nach der Heirat habe er sie das erste Mal geschlagen. Bei dem angeklagten Übergriff sei sie schwanger gewesen, fügt sie noch hinzu. Im ärztlichen Attest hatte das Krankenhaus „häusliche Gewalt“notiert.
Pornofilme habe sie nicht angeschaut. Aber wenn man sich beispielsweise Spiele herunterlade, komme automatisch die Porno-Werbung, sagte die Frau.
Nach der Beweisaufnahme stand für die Staatsanwältin fest, dass der Angeklagte wegen des Porno-Verdachts so aufgebracht war, dass er seine Frau an den Haaren durch die Wohnung zog und dabei ihre Kopfhaut anschwoll.
Er habe sie auf die Couch gezerrt und dann mit seine Fäusten auf ihren Rücken eingeschlagen und im Gesicht verletzt. Falls das noch einmal passiere, gebe es eine Freiheitsstrafe, machte die Staatsanwältin dem angeklagten 30-Jährigen klar.
Die Strafrichterin verurteilte den Angeklagten zu 600 Euro Geldstrafe. „Die Zeugin war ehrlich und glaubwürdig“, hieß es in der Begründung des Gerichtsurteils.
In seinem letzten Wort hatte der Mann gesagt: „Sie weiß, dass das deutsche Recht die Frauen in Schutz nimmt.“