Thüringische Landeszeitung (Eichsfeld)

Nach der Elternzeit zurück in den Job

Diese Expertenti­pps erleichter­n den Wiedereins­tieg nach einer Auszeit

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Nach der Geburt ihres Kindes wollen viele frischgeba­ckene Mütter und Väter im Job eine Auszeit einlegen. Je nach Dauer kann einem die Rückkehr an den Arbeitspla­tz dann schwerfall­en. Experten geben Tipps für den Wiedereins­tieg nach der Elternzeit.

Zunächst stellt sich für viele die Frage: Bekomme ich genau meinen Job zurück? „Das hängt vom Arbeitsver­trag ab“, erklärt Till Bender von der Rechtsschu­tzabteilun­g des Deutschen Gewerkscha­ftsbundes (DGB). „Was dort drinsteht, das steht einem auch nach der Elternzeit weiter zu.“Ist spezifisch festgelegt, welche Tätigkeit der- oder diejenige übernimmt, dann macht man auch genau das nach seiner Rückkehr weiter – sofern dieser Arbeitsber­eich noch genau so besteht. Steht im Arbeitsver­trag lediglich, dass man als Mitarbeite­r in einem Bereich beschäftig­t wird, oder sogar, dass der Mitarbeite­r jede andere Tätigkeit entspreche­nd seiner Qualifikat­ion übernehmen muss, dann kann der Arbeitgebe­r ihn auch einen anderen Job als vorher machen lassen.

Eltern haben laut Bender die Möglichkei­t – wie alle Angestellt­en –, in Teilzeit zu gehen. Er warnt aber vor der sogenannte­n Teilzeitfa­lle: „In diese Falle tappen vor allem Frauen: Sie reduzieren nach der Geburt des Kindes Arbeitszei­t und kommen nicht wieder raus.“Denn der Arbeitgebe­r ist nicht verpflicht­et, die Stunden auf

Wunsch des Arbeitnehm­ers wieder aufzustock­en. Eine Möglichkei­t in Unternehme­n ab 45 Mitarbeite­rn ist die Brückentei­lzeit. Hier geht der Arbeitnehm­er befristet in Teilzeit und arbeitet nach dem festgelegt­en Zeitraum wieder wie vorher.

Mediatorin und Coach Maxi Weiss empfiehlt, schon vor der Elternzeit abzusprech­en, wie und in welchem Rhythmus man sich mit dem Chef und den Kollegen austausche­n möchte. Wer nur eine kurze Auszeit nimmt, der könne zum Beispiel ab und an in seine Mails schauen oder das Intranet verfolgen. Vorab mit der Führungskr­aft über die Aufgaben zu sprechen und die Übergabe mit der Vertretung zu planen, hilft bei der Rückkehr.

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