Thüringische Landeszeitung (Eichsfeld)
Nach der Elternzeit zurück in den Job
Diese Expertentipps erleichtern den Wiedereinstieg nach einer Auszeit
Nach der Geburt ihres Kindes wollen viele frischgebackene Mütter und Väter im Job eine Auszeit einlegen. Je nach Dauer kann einem die Rückkehr an den Arbeitsplatz dann schwerfallen. Experten geben Tipps für den Wiedereinstieg nach der Elternzeit.
Zunächst stellt sich für viele die Frage: Bekomme ich genau meinen Job zurück? „Das hängt vom Arbeitsvertrag ab“, erklärt Till Bender von der Rechtsschutzabteilung des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB). „Was dort drinsteht, das steht einem auch nach der Elternzeit weiter zu.“Ist spezifisch festgelegt, welche Tätigkeit der- oder diejenige übernimmt, dann macht man auch genau das nach seiner Rückkehr weiter – sofern dieser Arbeitsbereich noch genau so besteht. Steht im Arbeitsvertrag lediglich, dass man als Mitarbeiter in einem Bereich beschäftigt wird, oder sogar, dass der Mitarbeiter jede andere Tätigkeit entsprechend seiner Qualifikation übernehmen muss, dann kann der Arbeitgeber ihn auch einen anderen Job als vorher machen lassen.
Eltern haben laut Bender die Möglichkeit – wie alle Angestellten –, in Teilzeit zu gehen. Er warnt aber vor der sogenannten Teilzeitfalle: „In diese Falle tappen vor allem Frauen: Sie reduzieren nach der Geburt des Kindes Arbeitszeit und kommen nicht wieder raus.“Denn der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, die Stunden auf
Wunsch des Arbeitnehmers wieder aufzustocken. Eine Möglichkeit in Unternehmen ab 45 Mitarbeitern ist die Brückenteilzeit. Hier geht der Arbeitnehmer befristet in Teilzeit und arbeitet nach dem festgelegten Zeitraum wieder wie vorher.
Mediatorin und Coach Maxi Weiss empfiehlt, schon vor der Elternzeit abzusprechen, wie und in welchem Rhythmus man sich mit dem Chef und den Kollegen austauschen möchte. Wer nur eine kurze Auszeit nimmt, der könne zum Beispiel ab und an in seine Mails schauen oder das Intranet verfolgen. Vorab mit der Führungskraft über die Aufgaben zu sprechen und die Übergabe mit der Vertretung zu planen, hilft bei der Rückkehr.