Thüringische Landeszeitung (Eichsfeld)
Wie eine Richterin die Polizei zu einer Leiche lotst
Gerichtsbericht Landgericht Gera verhandelt das Tötungsverbrechen an einem 52-Jährigen in Altenburg
Gera. „Es gab zu viele Details, die dafürsprachen, dem nachzugehen.“Sagt eine Richterin des Amtsgerichtes Altenburg, die am Mittwoch selbst als Zeugin in einem Mordfall beim Landgericht Gera auftrat. Sie hatte die Polizei auf die Spur der Leiche gebracht.
Wie ist ihr das gelungen? Die 34Jährige berichtet, dass sich ein Bekannter telefonisch bei ihrem Mann gemeldet und um ein Treffen gebeten habe. Weil die Richterin mit ihrem Mann gerade bei einer Faschingsveranstaltung in Apolda war, verabredete sie einen späteren Termin. Beim Treff offenbarte der Bekannte, dass er Kenntnis von einem schweren Verbrechen erlangt habe, was ihn sehr belaste. Da er selbst schon einmal wegen Totschlags verurteilt worden sei und zudem Angst vor dem Täter habe, habe er sich nicht getraut, die Polizei zu informieren. Ein Versuch eines anonymen Hinweises an die
Polizei sei gescheitert, weil gleich nach dem Namen gefragt wurde.
Also berichtete er der Richterin vom Gespräch mit einem Bekannten. Jener habe ihm offenbart, „einen Kinderficker platt gemacht zu haben“, und Details zum Tötungsverbrechen in Altenburg geschildert. „Das klang wie aus einem Film oder Computerspiel“, sagt die Richterin, die bei der Polizei anrief und darum bat, die Adresse zu ermitteln und dort zu kontrollieren, ob ein Bewohner vermisst werde. Zunächst hätte die Polizei zögerlich reagiert. „Bei einem so schwerwiegenden Verdacht war es mir aber wichtig, das abzuklären“, sagt die Frau. „Eine dreiviertel Stunde später bekam ich einen bedröppelten
Anruf, dass eine Leiche gefunden worden sei.“Der Hinweis brachte die Ermittlungen in Gang, die zur Anklage des 19-Jährigen führte, der sich im Gespräch mit dem Zeugen der Tat gerühmt hatte. Zudem wird noch einem 24-jährigen Nachbarn des Opfers gemeinschaftlicher Mord vorgeworfen. Beide Angeklagten belasten sich gegenseitig.
Der Jüngere hatte beim Prozess am Landgericht behauptet, dass der Ältere gegenüber der Gefängnispsychologin sogar ein Geständnis abgelegt habe. Dem widerspricht die Psychologin im Gerichtssaal. Der Ältere habe dem Jüngeren nur Grüße ausrichten lassen und die Hoffnung geäußert, dass jener ihm irgendwann wieder vertrauen kann.