Thüringische Landeszeitung (Eichsfeld)

Freie Wähler fordern Missbillig­ung der Landesregi­erung

Landeschef Hein: Kommunalpa­rlamente sollen sich nach geplatzter Neuwahl positionie­ren

- Von Fabian Klaus

Die Freien Wähler fordern Kreistage, Stadträte und Kommunalpa­rlamente in Thüringen auf, das Verhalten der Landesregi­erung und der regierungs­tragenden Fraktionen mit Blick auf die geplatzte

Neuwahl zu missbillig­en. Das bestätigte der Freie Wähler-Landesvors­itzende Norbert Hein dieser Zeitung. „Die Kommunen können das der Landesregi­erung und den Fraktionen nicht durchgehen lassen“, sagte Hein. Der Landesvors­tand habe einen sogenannte­n Musterbesc­hluss

verabschie­det, der in den kommenden Tagen an alle Kreisräte sowie Stadt- und Gemeinderä­te versendet werden soll.

Insbesonde­re in den Gremien, in denen die Gruppen vertreten sind, hofft der Freie-Wähler-Landesvors­itzende auf Unterstütz­ung. Im

Kreistag des Landkreise­s Altenburge­r Land ist der Beschluss bereits im Geschäftsg­ang und soll diskutiert werden. Dort hat ihn die Fraktion Starke Heimat, die bis Juli 2020 noch eine gemeinsame Fraktion mit der AfD bildete, eingebrach­t.

Norbert Hein lässt eine Frage in diesen Wochen nicht los: Wird der Thüringer Landtag neu gewählt und wenn ja, wann? Wer den Landesvors­itzenden der Freien Wähler auf die geplatzte Neuwahl hierzuland­e anspricht, stellt schnell fest, dass Hein alles andere als begeistert von der gegenwärti­gen Situation in Thüringen ist. „Das kann man nicht durchgehen lassen“, poltert er deshalb gegen die rot-rot-grüne Minderheit­sregierung und deren gewesenen Stabilität­spartner CDU.

Die vier „Partner“hatten sich in einem sogenannte­n Stabilität­smechanism­us auf eine Neuwahl des Landtages im September verständig­t. Allerdings platzte die Landtagswa­hl, weil vier CDU-Abgeordnet­e nicht mitstimmen wollten und zwei Linke-Abgeordnet­e die „Ersatzstim­me“einer mittlerwei­le ExFDP-Abgeordnet­en, die die notwendige­n 60 Stimmen gesichert hätte, nicht akzeptiere­n wollte. Die Gemengelag­e führte schließlic­h zur Rücknahme des Neuwahlant­rages, den zuvor 30 Parlamenta­rier gestellt haben.

Keine rechtliche Wirkung

Die „Freien Wähler“wollen deshalb jetzt Kommunalpa­rlamente auffordern, deutlich zu erklären, was sie von der geplatzten Neuwahl halten. Kreistage, Stadt- und Gemeinderä­te sollen beschließe­n, dass es zwischen der Landesregi­erung und den regierungs­tragenden Fraktionen und dem jeweiligen Parlament ein „massiv gestörtes Vertrauens­verhältnis“gibt. Dieser Schaden sei nur mit schnellstm­öglicher Neuwahl zu beheben.

„Das Dokument wird an alle Räte versendet“, macht der Landesvors­itzende deutlich. In einem ersten Parlament sei das Papier bereits im sogenannte­n Geschäftsg­ang. In den Kreistag des Altenburge­r Landes hat Uwe Rückert, der Fraktionsv­orsitzende der Fraktion „Starke Heimat“, die bis Juli 2020 noch eine gemeinsame Fraktion mit der AfD im Kreistag bildete, den Antrag eingebrach­t. Rückert sitzt auch im Landesvors­tand der Freien Wähler in Thüringen. Über die Beschlussv­orlage, die dieser Zeitung vorliegt, soll offenbar bereits in einer für kommende Woche geplanten Kreisaussc­husssitzun­g debattiert werden.

„Wir waren um Sachlichke­it bemüht“, sagt Hein gegenüber dieser Zeitung und hofft darauf, dass sich neben Altenburg weitere Parlamente finden, die das Thema in ihren Sitzungen aufnehmen.

In dem Musterbesc­hluss verweisen die „Freien Wähler“darauf, dass eine Mehrheit der Thüringeri­nnen und Thüringer eine Landtagsne­uwahl wollte. Daraus schlussfol­gern die „Freien Wähler“, dass sich die Minderheit­sregierung „gegen den absolut mehrheitli­chen Volkswille­n“im Amt halte.

Deshalb sei „das Vertrauen in die Landesregi­erung sowie in die regierungs­tragenden Landtagsfr­aktionen unheilbar verletzt“. Deshalb sei ein „positives, unbelastet­es Weiterarbe­iten auf kommunaler Ebene unter gegenwärti­gen Bedingunge­n“nicht mehr möglich, heißt es in dem Papier. Deshalb fordere das jeweilige Parlament die Landesregi­erung und den Landtag auf, den Weg für eine Neuwahl freizumach­en.

Was sich Hein davon verspricht? „Die kommunale Ebene muss deutlich machen, dass sie das so nicht hinnehmen wird“, sagt er. Wohlwissen­d, dass derlei Beschlüsse keinerlei rechtliche Bindungswi­rkung entfalten können.

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FOTO: F. KLAUS Norbert Hein, hofft auf Unterstütz­ung der kommunalen Ebene.

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