Thüringische Landeszeitung (Eichsfeld)
Freie Wähler fordern Missbilligung der Landesregierung
Landeschef Hein: Kommunalparlamente sollen sich nach geplatzter Neuwahl positionieren
Die Freien Wähler fordern Kreistage, Stadträte und Kommunalparlamente in Thüringen auf, das Verhalten der Landesregierung und der regierungstragenden Fraktionen mit Blick auf die geplatzte
Neuwahl zu missbilligen. Das bestätigte der Freie Wähler-Landesvorsitzende Norbert Hein dieser Zeitung. „Die Kommunen können das der Landesregierung und den Fraktionen nicht durchgehen lassen“, sagte Hein. Der Landesvorstand habe einen sogenannten Musterbeschluss
verabschiedet, der in den kommenden Tagen an alle Kreisräte sowie Stadt- und Gemeinderäte versendet werden soll.
Insbesondere in den Gremien, in denen die Gruppen vertreten sind, hofft der Freie-Wähler-Landesvorsitzende auf Unterstützung. Im
Kreistag des Landkreises Altenburger Land ist der Beschluss bereits im Geschäftsgang und soll diskutiert werden. Dort hat ihn die Fraktion Starke Heimat, die bis Juli 2020 noch eine gemeinsame Fraktion mit der AfD bildete, eingebracht.
Norbert Hein lässt eine Frage in diesen Wochen nicht los: Wird der Thüringer Landtag neu gewählt und wenn ja, wann? Wer den Landesvorsitzenden der Freien Wähler auf die geplatzte Neuwahl hierzulande anspricht, stellt schnell fest, dass Hein alles andere als begeistert von der gegenwärtigen Situation in Thüringen ist. „Das kann man nicht durchgehen lassen“, poltert er deshalb gegen die rot-rot-grüne Minderheitsregierung und deren gewesenen Stabilitätspartner CDU.
Die vier „Partner“hatten sich in einem sogenannten Stabilitätsmechanismus auf eine Neuwahl des Landtages im September verständigt. Allerdings platzte die Landtagswahl, weil vier CDU-Abgeordnete nicht mitstimmen wollten und zwei Linke-Abgeordnete die „Ersatzstimme“einer mittlerweile ExFDP-Abgeordneten, die die notwendigen 60 Stimmen gesichert hätte, nicht akzeptieren wollte. Die Gemengelage führte schließlich zur Rücknahme des Neuwahlantrages, den zuvor 30 Parlamentarier gestellt haben.
Keine rechtliche Wirkung
Die „Freien Wähler“wollen deshalb jetzt Kommunalparlamente auffordern, deutlich zu erklären, was sie von der geplatzten Neuwahl halten. Kreistage, Stadt- und Gemeinderäte sollen beschließen, dass es zwischen der Landesregierung und den regierungstragenden Fraktionen und dem jeweiligen Parlament ein „massiv gestörtes Vertrauensverhältnis“gibt. Dieser Schaden sei nur mit schnellstmöglicher Neuwahl zu beheben.
„Das Dokument wird an alle Räte versendet“, macht der Landesvorsitzende deutlich. In einem ersten Parlament sei das Papier bereits im sogenannten Geschäftsgang. In den Kreistag des Altenburger Landes hat Uwe Rückert, der Fraktionsvorsitzende der Fraktion „Starke Heimat“, die bis Juli 2020 noch eine gemeinsame Fraktion mit der AfD im Kreistag bildete, den Antrag eingebracht. Rückert sitzt auch im Landesvorstand der Freien Wähler in Thüringen. Über die Beschlussvorlage, die dieser Zeitung vorliegt, soll offenbar bereits in einer für kommende Woche geplanten Kreisausschusssitzung debattiert werden.
„Wir waren um Sachlichkeit bemüht“, sagt Hein gegenüber dieser Zeitung und hofft darauf, dass sich neben Altenburg weitere Parlamente finden, die das Thema in ihren Sitzungen aufnehmen.
In dem Musterbeschluss verweisen die „Freien Wähler“darauf, dass eine Mehrheit der Thüringerinnen und Thüringer eine Landtagsneuwahl wollte. Daraus schlussfolgern die „Freien Wähler“, dass sich die Minderheitsregierung „gegen den absolut mehrheitlichen Volkswillen“im Amt halte.
Deshalb sei „das Vertrauen in die Landesregierung sowie in die regierungstragenden Landtagsfraktionen unheilbar verletzt“. Deshalb sei ein „positives, unbelastetes Weiterarbeiten auf kommunaler Ebene unter gegenwärtigen Bedingungen“nicht mehr möglich, heißt es in dem Papier. Deshalb fordere das jeweilige Parlament die Landesregierung und den Landtag auf, den Weg für eine Neuwahl freizumachen.
Was sich Hein davon verspricht? „Die kommunale Ebene muss deutlich machen, dass sie das so nicht hinnehmen wird“, sagt er. Wohlwissend, dass derlei Beschlüsse keinerlei rechtliche Bindungswirkung entfalten können.