Thüringische Landeszeitung (Eichsfeld)
Mehr Hilfe für ungewollt Kinderlose
Thüringen erweitert den Kreis derjenigen, die staatliche Zuschüsse beantragen können
In Thüringen haben jetzt noch mehr ungewollt kinderlose Paare die Möglichkeit, einen staatlichen Zuschuss zur Kinderwunschbehandlung zu beantragen. Nach Angaben der Stiftung Hand in Hand, die die Hilfen in Thüringen vergibt, wurde die Altersgrenze der Frauen, die sich für eine solche Behandlung entscheiden, von 40 auf 42 Jahre angehoben. Außerdem können nun gleichgeschlechtliche weibliche Paare, die verheiratet sind oder in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben, sowie heterosexuelle Paare, die auf eine Samenspende angewiesen sind, einen Antrag auf Zuwendung stellen.
Land und Bund gewähren Zuschüsse für maximal vier Behandlungszyklen, wenn die Antragsteller ihren gemeinsamen Hauptwohnsitz in Thüringen haben und die Behandlung in einem Zentrum in Thüringen oder in einem der angrenzenden Bundesländer erfolgt. Je nachdem, welche der beiden möglichen Methoden für die künstliche Befruchtung gewählt wird, steuert der Staat für den 1. bis 3. Versuch maximal 800 beziehungsweise 900 Euro zur Deckung des Eigenanteils bei, für den vierten Versuch sind es höchstens 1600 beziehungsweise 1800 Euro.
Im vergangenen Jahr haben in Thüringen nach Angaben der Stiftung 617 Paare einen solchen Zuschuss beantragt. In 573 Fällen erfolgte eine Förderzusage, in 454 Fällen bereits eine Auszahlung. Insgesamt wurden fast 261.000 Euro ausgezahlt. Das waren rund 9000 Euro mehr als 2020, als 555 Anträge eingingen und 554 bewilligt wurden.
In den ersten fünf Monaten dieses Jahres wurden bereits 302 Mal Zuwendungen beantragt – 102 Mal mehr als im gleichen Zeitraum des Vorjahres – und knapp 135.000 Euro (105.000 Euro) ausgezahlt.
2021 waren die Antragstellerinten nen im Durchschnitt 33 Jahre alt, die Männer 36 Jahre. Im Ergebnis der Behandlungen sind im Vorjahr mindestens 108 Schwangerschaf
eingetreten; die Erfolgsquote lag bei 24 Prozent. Seit 2019 hat die Stiftung Hand in Hand bereits 776.000 Euro für Zuschüsse zur Kinderwunschbehandlung überwiesen. Im aktuellen Landeshaushalt sind dafür – die Mittel vom Bund eingerechnet – 382.000 Euro eingeplant. Die Finanzierung für die in der Bundesrichtlinie definierten Paare erfolgt je zur Hälfte durch Bund und Land. „Für die Erweiterung des Personenkreises kommen indes das Land und die Stiftung, der dafür zweckgebundene Spenden zur Verfügung stehen, auf“, sagt Stiftungschef Michael Hoffmeier.
Der Jenaer Reproduktionsmediziner Andreas Fritzsche hält es für bedauerlich, dass es die Politik in den vergangenen zwei Jahren versäumt habe, ungewollt kinderlose Paare über die Neuerungen bei der Kinderwunschbehandlung zu informieren: „Für manche Patientin verstreicht dadurch wertvolle Zeit.“
Für die Erweiterung kommen das Land und die Stiftung, der dafür zweckgebundene Spenden zur Verfügung stehen, auf. Michael Hoffmeier, Geschäftsführer der Thüringer Stiftung Hand in Hand