Thüringische Landeszeitung (Eichsfeld)

Mehr Hilfe für ungewollt Kinderlose

Thüringen erweitert den Kreis derjenigen, die staatliche Zuschüsse beantragen können

- Sibylle Göbel

In Thüringen haben jetzt noch mehr ungewollt kinderlose Paare die Möglichkei­t, einen staatliche­n Zuschuss zur Kinderwuns­chbehandlu­ng zu beantragen. Nach Angaben der Stiftung Hand in Hand, die die Hilfen in Thüringen vergibt, wurde die Altersgren­ze der Frauen, die sich für eine solche Behandlung entscheide­n, von 40 auf 42 Jahre angehoben. Außerdem können nun gleichgesc­hlechtlich­e weibliche Paare, die verheirate­t sind oder in einer eheähnlich­en Gemeinscha­ft leben, sowie heterosexu­elle Paare, die auf eine Samenspend­e angewiesen sind, einen Antrag auf Zuwendung stellen.

Land und Bund gewähren Zuschüsse für maximal vier Behandlung­szyklen, wenn die Antragstel­ler ihren gemeinsame­n Hauptwohns­itz in Thüringen haben und die Behandlung in einem Zentrum in Thüringen oder in einem der angrenzend­en Bundesländ­er erfolgt. Je nachdem, welche der beiden möglichen Methoden für die künstliche Befruchtun­g gewählt wird, steuert der Staat für den 1. bis 3. Versuch maximal 800 beziehungs­weise 900 Euro zur Deckung des Eigenantei­ls bei, für den vierten Versuch sind es höchstens 1600 beziehungs­weise 1800 Euro.

Im vergangene­n Jahr haben in Thüringen nach Angaben der Stiftung 617 Paare einen solchen Zuschuss beantragt. In 573 Fällen erfolgte eine Förderzusa­ge, in 454 Fällen bereits eine Auszahlung. Insgesamt wurden fast 261.000 Euro ausgezahlt. Das waren rund 9000 Euro mehr als 2020, als 555 Anträge eingingen und 554 bewilligt wurden.

In den ersten fünf Monaten dieses Jahres wurden bereits 302 Mal Zuwendunge­n beantragt – 102 Mal mehr als im gleichen Zeitraum des Vorjahres – und knapp 135.000 Euro (105.000 Euro) ausgezahlt.

2021 waren die Antragstel­lerinten nen im Durchschni­tt 33 Jahre alt, die Männer 36 Jahre. Im Ergebnis der Behandlung­en sind im Vorjahr mindestens 108 Schwangers­chaf

eingetrete­n; die Erfolgsquo­te lag bei 24 Prozent. Seit 2019 hat die Stiftung Hand in Hand bereits 776.000 Euro für Zuschüsse zur Kinderwuns­chbehandlu­ng überwiesen. Im aktuellen Landeshaus­halt sind dafür – die Mittel vom Bund eingerechn­et – 382.000 Euro eingeplant. Die Finanzieru­ng für die in der Bundesrich­tlinie definierte­n Paare erfolgt je zur Hälfte durch Bund und Land. „Für die Erweiterun­g des Personenkr­eises kommen indes das Land und die Stiftung, der dafür zweckgebun­dene Spenden zur Verfügung stehen, auf“, sagt Stiftungsc­hef Michael Hoffmeier.

Der Jenaer Reprodukti­onsmedizin­er Andreas Fritzsche hält es für bedauerlic­h, dass es die Politik in den vergangene­n zwei Jahren versäumt habe, ungewollt kinderlose Paare über die Neuerungen bei der Kinderwuns­chbehandlu­ng zu informiere­n: „Für manche Patientin verstreich­t dadurch wertvolle Zeit.“

Für die Erweiterun­g kommen das Land und die Stiftung, der dafür zweckgebun­dene Spenden zur Verfügung stehen, auf. Michael Hoffmeier, Geschäftsf­ührer der Thüringer Stiftung Hand in Hand

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