Thüringische Landeszeitung (Eichsfeld)
Lebenslange Freiheitsstrafe für Brandstifter von Apolda
Landgericht Erfurt verurteilt 36 Jahre alten Mann aus Bulgarien. Zwei Gutachten beurteilten Gesundheitszustand des Angeklagten unterschiedlich
Erfurt. In einer Augustnacht vor einem Jahr brennt es in einem Apoldaer Wohnhaus. Dramatische Szenen spielen sich ab: Eltern werfen aus Verzweiflung ihre Kinder aus den Fenstern in Büsche, mit einer nassen Decke bringt ein Vater nach und nach Familienmitglieder nach draußen. Drei Menschen ersticken; ein Mann stirbt beim Versuch, sich mit einem Sprung aus einem Fenster zu retten.
Nun ist der 36-Jährige, der das Feuer im Treppenhaus legte, am Landgericht Erfurt verurteilt worden: lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes in vier tateinheitlichen Fällen, wegen versuchten Mordes in 30 tateinheitlichen Fällen und wegen Brandstiftung mit Todesfolge in vier Fällen. Zudem stellte das Gericht die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist Entlassung des Mannes aus dem Gefängnis nach 15 Jahren nahezu ausgeschlossen.
„Es ist ein furchtbares Geschehen, weswegen wir hier zu Gericht sitzen“, so der Vorsitzende Richter Markus von Hagen in der Urteilsbegründung. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte im August 2022 in Apolda ein Feuer in dem Wohnhaus legte, obwohl er wusste, dass dort viele Menschen lebten, darunter auch Kinder. Vier Menschen starben, viele wurden verletzt. Der Angeklagte hatte die
Tat eingeräumt, aber bestritten, dass er jemanden habe töten wollen. „Mein Ziel war, nur materiellen Schaden am Gebäude anzurichten“, übersetzte die Dolmetscherin des Bulgaren. Das Gericht sah aber sehr wohl eine bedingte Tötungsabsicht
und auch andere Mordmerkmale im Vorgehen des Mannes: Der Angeklagte habe das Feuer heimtückisch zu nachtschlafender Zeit und mit Benzinkanistern als gemeingefährliche Mittel gelegt. Zudem habe er aus niedrigen Beweggründen gehandelt, weil er sich an Bewohnern des Hauses habe rächen wollen, mit denen er sich um 250 Euro gestritten hatte. Er habe die Tat geplant, angekündigt und mit Bedacht gehandelt.
„Es tut mir leid, dass diese Menschen den Tod gefunden haben“, so der Angeklagte. Er betonte in seinem letzten Wort mehrfach, dass er psychisch krank sei. Er wolle sich weiter behandeln lassen, in der Klinik bleiben, in die er zwischenzeitlich wegen seiner Gesundheit untergebracht worden war.
Die Frage nach dem psychischen Zustand des Mannes war im Prozess der Knackpunkt. Ein erstes Gutachten kam zum Schluss, dass der
Mann paranoide Schizophrenie habe und zum Tatzeitpunkt schuldunfähig gewesen sei. Deshalb ging es zwischendurch im Verfahren um die Frage, ob der Mann grundsätzlich in einer psychiatrischen Klinik untergebracht werden müsste. Ein zweites Gutachten befand, dass der Mann zwar eine schwere psychische Erkrankung haben könnte, zum Tatzeitpunkt aber voll schuldfähig gewesen sei. „Das erste Gutachten hat uns nicht überzeugt“, so Richter von Hagen. Die Beweisaufnahme habe eine Vielzahl von Umständen zu Tage gefördert, die zeigten, dass der Angeklagte zur Tatzeit nicht unter einer Psychose litt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.