Thüringische Landeszeitung (Eisenach)
Zehntausende Attacken auf Polizisten
Nach langjährigen Debatten hatte das Bundeskabinett im Februar die Strafen für Angriffe auf Polizisten, Retter und Feuerwehrleute verschärft. In der ersten Abstimmungsrunde hat der Gesetzentwurf, trotz Widerstand der Grünen, auch den Bundesrat passiert.
Gleichzeitig soll der Tatbestand ausgeweitet werden. Ein eigener Paragraf regelt die Strafbarkeit dieser Angriffe. Bisher bezog sich der Straftatbestand auf Polizisten, die etwa Verhaftungen vornahmen. Künftig geht es auch um Polizisten auf Streifenfahrten oder bei der Unfallaufnahme. Die Polizeigewerkschaften hatten Forderungen nach einer neuen Regelung viele Jahre erhoben und sich dabei auf eine gewachsene Gefährdung der Polizisten bezogen.
Die bundesweiten Kriminalstatistiken der vergangenen Jahre zeigen einen Anstieg der registrierten Opferzahlen. Im Jahr 2015 wurden 68212 Polizisten, Feuerwehrleute und Rettungsdienstsanitäter als Opfer von Straftaten erfasst. Bei mehr als 40 000 Fällen ging es um Widerstand gegen die Polizei. Die meisten anderen Vorwürfe lauteten einfache Körperverletzung (16163 Opfer), schwere Körperverletzung (4474 Opfer) und Bedrohung (4271 Opfer).
Eine andere Statistik zeigt das Lagebild „Gewalt gegen Polizeivollzugsbeamte 2015“des Bundeskriminalamtes. Hier wurden nicht nur Opfersondern auch Fallzahlen genannt. Demnach gab es 33773 versuchte und vollendete Fälle von Gewalttaten gegen Polizisten.
Darunter fallen zum Teil auch Stein- und Flaschenwürfe auf Polizisten bei Demonstrationen, die als Landfriedensbruch erfasst werden. Das BKA schreibt: „Die Zunahmen von Fallund Opferzahl sind insbesondere auf die Entwicklungen bei der vorsätzlichen einfachen Körperverletzung zurückzuführen.“(red)