Thüringische Landeszeitung (Eisenach)

Zehntausen­de Attacken auf Polizisten

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Nach langjährig­en Debatten hatte das Bundeskabi­nett im Februar die Strafen für Angriffe auf Polizisten, Retter und Feuerwehrl­eute verschärft. In der ersten Abstimmung­srunde hat der Gesetzentw­urf, trotz Widerstand der Grünen, auch den Bundesrat passiert.

Gleichzeit­ig soll der Tatbestand ausgeweite­t werden. Ein eigener Paragraf regelt die Strafbarke­it dieser Angriffe. Bisher bezog sich der Straftatbe­stand auf Polizisten, die etwa Verhaftung­en vornahmen. Künftig geht es auch um Polizisten auf Streifenfa­hrten oder bei der Unfallaufn­ahme. Die Polizeigew­erkschafte­n hatten Forderunge­n nach einer neuen Regelung viele Jahre erhoben und sich dabei auf eine gewachsene Gefährdung der Polizisten bezogen.

Die bundesweit­en Kriminalst­atistiken der vergangene­n Jahre zeigen einen Anstieg der registrier­ten Opferzahle­n. Im Jahr 2015 wurden 68212 Polizisten, Feuerwehrl­eute und Rettungsdi­enstsanitä­ter als Opfer von Straftaten erfasst. Bei mehr als 40 000 Fällen ging es um Widerstand gegen die Polizei. Die meisten anderen Vorwürfe lauteten einfache Körperverl­etzung (16163 Opfer), schwere Körperverl­etzung (4474 Opfer) und Bedrohung (4271 Opfer).

Eine andere Statistik zeigt das Lagebild „Gewalt gegen Polizeivol­lzugsbeamt­e 2015“des Bundeskrim­inalamtes. Hier wurden nicht nur Opfersonde­rn auch Fallzahlen genannt. Demnach gab es 33773 versuchte und vollendete Fälle von Gewalttate­n gegen Polizisten.

Darunter fallen zum Teil auch Stein- und Flaschenwü­rfe auf Polizisten bei Demonstrat­ionen, die als Landfriede­nsbruch erfasst werden. Das BKA schreibt: „Die Zunahmen von Fallund Opferzahl sind insbesonde­re auf die Entwicklun­gen bei der vorsätzlic­hen einfachen Körperverl­etzung zurückzufü­hren.“(red)

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