Thüringische Landeszeitung (Eisenach)
Siegel für regionale Waren
Verbraucher können beim Einkauf auf Gütezeichen der EU achten
MÜNCHEN. Viele Hersteller traditioneller Spezialitäten werben mit der Regionalität ihrer Produkte. Doch ob ein Produkt wirklich aus der Region kommt, können Verbraucher an bestimmten Siegeln erkennen.
Zum einen gibt es das rote Eugütezeichen g.u. Die Abkürzung steht für geschützte Ursprungsbezeichnung. Das Siegel garantiert, dass Erzeugung, Herstellung und Verarbeitung in einer bestimmten Region erfolgt sind, wie das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) erklärt.
Das blaue Eu-gütezeichen g.g.a. (geschützte geografische Angabe) kennzeichnet zum anderen Lebensmittel, bei denen nur eine der drei Produktionsstufen im Herkunftsgebiet erfolgt sein muss. So müssen hier etwa die Zutaten des Produkts nicht zwangsläufig aus der Region stammen. Ein Beispiel sind Nürnberger Lebkuchen. Sie müssen in Nürnberg hergestellt werden, die Zutaten für das Rezept müssen laut BMEL aber nicht aus der Region kommen.
Ernährungsexpertin Daniele Krehl von der Verbraucherzentrale Bayern weist außerdem darauf hin, dass unspezifische Kennzeichnungen wie „Das Beste aus der Region oder Heimat“nichts über die Herkunft des Produkts aussagen. Da stelle sich schon die Frage, wie Region oder Heimat überhaupt definiert seien. Die Begriffe sind rechtlich nicht geschützt.
Einen weiteren Anhaltspunkt bietet das freiwillige Regionalfenster. Es soll den bewussten Einkauf erleichtern und gibt an, wo die Hauptzutat eines Produktes herkommt und wo es verarbeitet wurde. (dpa)