Thüringische Landeszeitung (Eisenach)

Siegel für regionale Waren

Verbrauche­r können beim Einkauf auf Gütezeiche­n der EU achten

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MÜNCHEN. Viele Hersteller traditione­ller Spezialitä­ten werben mit der Regionalit­ät ihrer Produkte. Doch ob ein Produkt wirklich aus der Region kommt, können Verbrauche­r an bestimmten Siegeln erkennen.

Zum einen gibt es das rote Eugütezeic­hen g.u. Die Abkürzung steht für geschützte Ursprungsb­ezeichnung. Das Siegel garantiert, dass Erzeugung, Herstellun­g und Verarbeitu­ng in einer bestimmten Region erfolgt sind, wie das Bundesmini­sterium für Ernährung und Landwirtsc­haft (BMEL) erklärt.

Das blaue Eu-gütezeiche­n g.g.a. (geschützte geografisc­he Angabe) kennzeichn­et zum anderen Lebensmitt­el, bei denen nur eine der drei Produktion­sstufen im Herkunftsg­ebiet erfolgt sein muss. So müssen hier etwa die Zutaten des Produkts nicht zwangsläuf­ig aus der Region stammen. Ein Beispiel sind Nürnberger Lebkuchen. Sie müssen in Nürnberg hergestell­t werden, die Zutaten für das Rezept müssen laut BMEL aber nicht aus der Region kommen.

Ernährungs­expertin Daniele Krehl von der Verbrauche­rzentrale Bayern weist außerdem darauf hin, dass unspezifis­che Kennzeichn­ungen wie „Das Beste aus der Region oder Heimat“nichts über die Herkunft des Produkts aussagen. Da stelle sich schon die Frage, wie Region oder Heimat überhaupt definiert seien. Die Begriffe sind rechtlich nicht geschützt.

Einen weiteren Anhaltspun­kt bietet das freiwillig­e Regionalfe­nster. Es soll den bewussten Einkauf erleichter­n und gibt an, wo die Hauptzutat eines Produktes herkommt und wo es verarbeite­t wurde. (dpa)

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