Thüringische Landeszeitung (Eisenach)
Unglücks-busfahrer: Urteil ist rechtskräftig
37Jähriger verzichtet auf Rechtsmittel gegen Bewährungsstrafe
WEIMAR. Das am 20. März gegen den Busfahrer Markus M. verhängte Urteil ist rechtskräftig. Wie dessen Anwalt Klaus-peter Ciesla auf Anfrage mitteilte, haben er und sein Mandant darauf verzichtet, Rechtsmittel einzulegen, und den Richtersprich akzeptiert.
Der 37-jährige Österreicher, der am 30. Oktober 2015 auf der A 4 zwischen Erfurt und Weimar einen schweren Unfall verursacht hatte, wurde wegen fahrlässiger Tötung in einem Fall und fahrlässiger Körperverletzung in mehr als 60 Fällen zu einer neunmonatigen Freiheitsstrafe verurteilt, ausgesetzt zur Bewährung. Zudem muss er Beim Unglück starb ein vierjähriges Kind. Foto: Sascha Fromm
eine Geldstrafe von 1500 Euro an die Björn-steiger-stiftung zahlen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Berufskraftfahrer nach einem Überholvorgang für etwa vier Sekunden abgelenkt war und den Bus statt zurück auf die rechte Spur gegen eine Böschung gelenkt und zum Umkippen gebracht hatte. Dabei war der vierjährige Sohn einer Lehrerin, die eine Schülergruppe aus Annaberg-buchholz während einer Sprachreise nach England betreut hatte, ums Leben gekommen. Alle anderen Passagiere waren verletzt worden, der Fahrer war mit leichten Blessuren davongekommen.
Was genau den 37-Jährigen abgelenkt hatte, konnte in der viertägigen Hauptverhandlung am Amtsgericht Weimar nicht geklärt werden. Zeugen sprachen von vielen Handytelefonaten während der Fahrt. Der Verteidiger war von einem technischen Defekt am Bus ausgegangen, was ein Dekra-sachverständiger aber widerlegte. (gö)