Thüringische Landeszeitung (Eisenach)

Vergleich im Prozess um Bespitzelu­ng

Entschädig­ung von 1200 Euro

-

ERFURT. In einem Prozess um eine Beschattun­g eines Logistikmi­tarbeiters im Auftrag seiner Vorgesetzt­en haben beide Seiten einen Vergleich geschlosse­n. Der Mann hatte in seiner Bespitzelu­ng durch Privatdete­ktive einen unzulässig­en Eingriff in seine Privatsphä­re gesehen und verlangte vom Arbeitgebe­r eine Entschädig­ung. In einem früheren Urteil waren ihm deshalb 1500 Euro zugesproch­en worden. Im Vergleich, den der Anwalt des Klägers am Mittwoch vor dem Landesarbe­itsgericht in Erfurt mit dem Logistiker schloss, wurde nun eine Entschädig­ung von 1200 Euro festgehalt­en. Der Vorsitzend­e Richter hatte zuvor an beide Parteien appelliert, sich zu einigen. Der Fall wurde vor dem Landesarbe­itsgericht verhandelt.

Foto: Martin Schutt, dpa

Im Sinne des weiter bestehende­n Arbeitsver­hältnis, sei das Rauchen einer Friedenspf­eife sinnvoller, sagte der Richter. In der Vorinstanz hatte sich der Kläger erfolgreic­h gegen eine Kündigung gewehrt, weshalb er weiter bei dem Logistikun­ternehmen angestellt ist.

Der Arbeitgebe­r hatte 2016 eine Detektei eingeschal­tet, weil er vermutete, dass der Mitarbeite­r eine Krankschre­ibung über zwei Monate statt zur Genesung für Umbauarbei­ten an seinem Haus nutzte. Die Privatermi­ttler hatten den Mann daraufhin drei Tage lang observiert und dabei auch Fotografie­n von ihm im Haus gemacht. (dpa)

 ??  ??

Newspapers in German

Newspapers from Germany