Thüringische Landeszeitung (Eisenach)
Vergleich im Prozess um Bespitzelung
Entschädigung von 1200 Euro
ERFURT. In einem Prozess um eine Beschattung eines Logistikmitarbeiters im Auftrag seiner Vorgesetzten haben beide Seiten einen Vergleich geschlossen. Der Mann hatte in seiner Bespitzelung durch Privatdetektive einen unzulässigen Eingriff in seine Privatsphäre gesehen und verlangte vom Arbeitgeber eine Entschädigung. In einem früheren Urteil waren ihm deshalb 1500 Euro zugesprochen worden. Im Vergleich, den der Anwalt des Klägers am Mittwoch vor dem Landesarbeitsgericht in Erfurt mit dem Logistiker schloss, wurde nun eine Entschädigung von 1200 Euro festgehalten. Der Vorsitzende Richter hatte zuvor an beide Parteien appelliert, sich zu einigen. Der Fall wurde vor dem Landesarbeitsgericht verhandelt.
Foto: Martin Schutt, dpa
Im Sinne des weiter bestehenden Arbeitsverhältnis, sei das Rauchen einer Friedenspfeife sinnvoller, sagte der Richter. In der Vorinstanz hatte sich der Kläger erfolgreich gegen eine Kündigung gewehrt, weshalb er weiter bei dem Logistikunternehmen angestellt ist.
Der Arbeitgeber hatte 2016 eine Detektei eingeschaltet, weil er vermutete, dass der Mitarbeiter eine Krankschreibung über zwei Monate statt zur Genesung für Umbauarbeiten an seinem Haus nutzte. Die Privatermittler hatten den Mann daraufhin drei Tage lang observiert und dabei auch Fotografien von ihm im Haus gemacht. (dpa)