Thüringische Landeszeitung (Eisenach)
Sami A. muss zurückgeholt werden
Das Oberverwaltungsgericht Münster kassiert die Abschiebung des mutmaßlichen Binladenleibwächters ein
BERLIN/DÜSSELDORF. Jetzt ist es amtlich: Sami A., der mutmaßliche Leibwächter von Osama bin Laden, soll zurück nach Deutschland kommen. Das entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster am Dienstag in letzter Instanz. Erst am 13. Juli war der islamistische Gefährder in sein Heimatland Tunesien abgeschoben worden. Die umstrittene Ausreise nach Tunis sei „offensichtlich rechtswidrig gewesen“, urteilten die Münsteraner Richter. Damit gaben sie dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen recht. Das hatte die Abschiebung von Sami A. als unzulässig bezeichnet – weil ihm in Tunesien Folter drohen könnte. Doch als der Richterspruch aus Gelsenkirchen übermittelt wurde, war das Charterflugzeug mit dem mutmaßlichen Bin-laden-leibwächter schon in der Luft.
Nach Ansicht des Gerichts in Münster ist die Justiz mit diesem Manöver regelrecht ausgetrickst worden. Das Gelsenkirchener Gericht sei über den Abschiebetermin im Unklaren gelassen worden. Mehr noch: Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) habe die Richter mit dem Hinweis beruhigt, dass ein ursprünglich für den 12. Juli gebuchter Linienflug zur Abschiebung von Sami A. storniert worden sei; deshalb sei keine Eilentscheidung in dem Fall mehr notwendig gewesen. Dass zu diesem Zeitpunkt längst ein Charterflug organisiert war und die Maschine neun Stunden später abhob, sei unter den Tisch gefallen und „dem Verwaltungsgericht trotz dessen Nachfragen nicht genannt“worden. Das OVG monierte auch, dass die
Abschiebung als solche am 13. Juli nicht mehr abgebrochen wurde. Die Entscheidung, dass Sami A. wegen einer möglichen Folterdrohung nicht nach Tunesien abgeschoben werden dürfe, sei dem Bamf um 8.14 Uhr – eine Stunde vor dessen Übergabe an die tunesischen Sicherheitskräfte – mitgeteilt worden. Spätestens um 8.44 Uhr habe die Stadt Bochum davon Kenntnis gehabt. Die organisatorisch eingebundene Bundespolizei hatte
eingeräumt, dass bereits ein Funkspruch ins Cockpit für den Abbruch der Aktion ausgereicht hätte.
Dass Sami A. zurzeit keinen Pass besitzt und in Tunesien möglicherweise wegen dortiger Ermittlungen mit einer Ausreisesperre belegt wird, stelle für die Rückkehr keine „dauerhaften Hindernisse“dar. Das OVG erwartet nun diplomatische Bemühungen und die Erteilung einer „Betretungserlaubnis“, um
den Mann zurückzuholen, den die Sicherheitsbehörden für einen islamistischen Gefährder und Hetzer ohne Aufenthaltsrecht halten.
Sami A. lebte seit Jahren mit Frau und Kindern in Bochum. Er war 1997 zum Studium nach Deutschland gekommen. In einer früheren Entscheidung sah das OVG es als erwiesen an, dass er eine militärische Ausbildung in einem Lager der Al-kaida in Afghanistan erhalten hatte und zeitweise zur Leibgarde von Terrorchef Osama bin Laden gehörte. Anschließend soll er sich in Deutschland als salafistischer Prediger betätigt haben. Der Tunesier hat die Vorwürfe gegen sich stets bestritten, seinerseits aber nie einen Gegenbeweis angetreten.
2006 hatte die Bundesanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, um zu klären, ob Sami A. Mitglied einer ausländischen Terrorgruppe war. Es wurde ein Jahr später eingestellt, weil sich der Tatverdacht nicht „mit der für eine Anklageerhebung erforderlichen hinreichenden Sicherheit“erhärten ließ. Laut dem Düsseldorfer Justizministerium hat der Fall Sami A. zwischen 2006 und Juni 2018 schon 14-mal Gerichte in Nordrhein-westfalen beschäftigt.
Wann Sami A. nach Deutschland zurückkehrt, ist unklar. Der 42-Jährige werde nicht geholt, sondern müsse von sich aus zurückreisen, sagte ein Sprecher der Stadt Bochum. Das Auswärtige Amt müsse ihm ein Visum für die Einreise ausstellen. „Wir als Stadt geben der Anwältin von Sami A. jetzt eine Kostenzusage für den Rückflug“, so der Sprecher. Mehr könne man nicht tun.
Tunesien plant keine Überstellung von Sami A.
Nrw-innenminister Herbert Reul (CDU) hat das Urteil aus Münster kritisiert und fürchtet „Wasser auf die Mühlen der Extremen“. „Die Unabhängigkeit von Gerichten ist ein hohes Gut. Aber Richter sollten immer auch im Blick haben, dass ihre Entscheidungen dem Rechtsempfinden der Bevölkerung entsprechen“, sagte Reul der „Rheinischen Post“.
Tunesien hat erklärt, den inzwischen aus der Haft entlassenen A. nicht an Deutschland zurückzuüberstellen. „Dieses Urteil hat keinerlei Konsequenzen für uns“, sagte ein Sprecher des tunesischen Justizministeriums der „Bild“. „Das Verfahren hier in Tunesien ist noch nicht abgeschlossen, er hat aufgrund dessen keinen Ausweis, mit dem er reisen könnte.“