Thüringische Landeszeitung (Eisenach)
Medizinstudium künftig ohne Wartezeiten
Kultusminister stellen neue Regelungen für Hochschulzulassung vor
BERLIN. Bis zu sieben Jahre warten aktuell Bewerber für ein Medizinstudium auf einen der begehrten Plätze. Über die Wartequote werden ein Fünftel der verfügbaren Plätze verteilt. Gestern hat die Kultusministerkonferenz (KMK) in Berlin beschlossen, dass das Warten ein Ende haben soll und einen Entwurf eines Staatsvertrages zu einer Neuregelung des Vergabeverfahrens präsentiert. Statt der Wartequote gibt es zukünftig eine Eignungsquote, die sogenannte Talentquote. Bewerber können sich völlig unabhängig von ihrer Schulnote über diese Quote für einen Medizinstudienplatz qualifizieren. Stattdessen werden persönliche medizinische Qualifikationen, beispielsweise eine Ausbildung als Krankenpfleger oder Rettungsassistent, höher gewichtet.
Wer bereits seit einigen Jahren auf einen Medizinstudienplatz über die Wartequote hofft, hat dennoch weiterhin die Chance auf das Studium. Die KMK möchte eine Übergangsphase von zwei Jahren ermöglichen, in denen die Anzahl der Wartesemester noch berücksichtigt wird. Allerdings haben Bewerber im Gegensatz zum aktuellen System auch in diesen zwei Jahren keine Garantie, aufgrund der Wartesemester einen Studienplatz zu erhalten.
Jeder zehnte Studienplatz soll ab dem Sommersemester 2020 über die Talentquote verteilt werden. Damit erhöht sich zugleich die Priorität des Numerus clausus, der Zugangsklausel über die Abiturnote. 30 Prozent statt bisher 20 Prozent der Plätze werden zukünftig über die Abiturbestenquote vergeben. „Eine sehr gute Abiturnote ist nach wie vor das beste Prädikat für ein Studium“, begründete der bayerische Staatsminister für Wissenschaft und Kunst, Bernd Sibler, die Entscheidung. Ab dem Sommersemester 2020 soll das neue Vergabeverfahren wirken. Neben Medizin gilt die Neuregelung auch für die Fächer Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie. Damit das Gesetz in Kraft treten kann, muss der Staatsvertragsentwurf noch von den Finanzministern und den Ministerpräsidenten der Länder abgesegnet werden.