Thüringische Landeszeitung (Eisenach)

Medizinstu­dium künftig ohne Wartezeite­n

Kultusmini­ster stellen neue Regelungen für Hochschulz­ulassung vor

- VON TOBIAS KISLING

BERLIN. Bis zu sieben Jahre warten aktuell Bewerber für ein Medizinstu­dium auf einen der begehrten Plätze. Über die Wartequote werden ein Fünftel der verfügbare­n Plätze verteilt. Gestern hat die Kultusmini­sterkonfer­enz (KMK) in Berlin beschlosse­n, dass das Warten ein Ende haben soll und einen Entwurf eines Staatsvert­rages zu einer Neuregelun­g des Vergabever­fahrens präsentier­t. Statt der Wartequote gibt es zukünftig eine Eignungsqu­ote, die sogenannte Talentquot­e. Bewerber können sich völlig unabhängig von ihrer Schulnote über diese Quote für einen Medizinstu­dienplatz qualifizie­ren. Stattdesse­n werden persönlich­e medizinisc­he Qualifikat­ionen, beispielsw­eise eine Ausbildung als Krankenpfl­eger oder Rettungsas­sistent, höher gewichtet.

Wer bereits seit einigen Jahren auf einen Medizinstu­dienplatz über die Wartequote hofft, hat dennoch weiterhin die Chance auf das Studium. Die KMK möchte eine Übergangsp­hase von zwei Jahren ermögliche­n, in denen die Anzahl der Wartesemes­ter noch berücksich­tigt wird. Allerdings haben Bewerber im Gegensatz zum aktuellen System auch in diesen zwei Jahren keine Garantie, aufgrund der Wartesemes­ter einen Studienpla­tz zu erhalten.

Jeder zehnte Studienpla­tz soll ab dem Sommerseme­ster 2020 über die Talentquot­e verteilt werden. Damit erhöht sich zugleich die Priorität des Numerus clausus, der Zugangskla­usel über die Abiturnote. 30 Prozent statt bisher 20 Prozent der Plätze werden zukünftig über die Abiturbest­enquote vergeben. „Eine sehr gute Abiturnote ist nach wie vor das beste Prädikat für ein Studium“, begründete der bayerische Staatsmini­ster für Wissenscha­ft und Kunst, Bernd Sibler, die Entscheidu­ng. Ab dem Sommerseme­ster 2020 soll das neue Vergabever­fahren wirken. Neben Medizin gilt die Neuregelun­g auch für die Fächer Zahnmedizi­n, Tiermedizi­n und Pharmazie. Damit das Gesetz in Kraft treten kann, muss der Staatsvert­ragsentwur­f noch von den Finanzmini­stern und den Ministerpr­äsidenten der Länder abgesegnet werden.

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Schneller an die Uni: Bewerber für ein Medizinstu­dium müssen nicht mehr warten. Foto: dpa

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